Beatenberg (11)

Baupublikation

Gesuchsteller: Walter Pfäffli, Schützenrainweg 7, 4125 Riehen.

Projektverfasser: Holzbau Zenger, Hans Zenger, Unter der Fluh 46, 3804 Beatenberg.

Bauvorhaben: Rückbau Eternitschieferdach (asbestfrei), Neueindeckung mit Muldenziegeln braun.

Standort: Schmockenstrasse 105, Beatenberg, Parzelle Nr. 1990, Koordinaten 2’626’273/ 1’171’110; Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschgefahren.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 5. April 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Franz und Marie Luise Koch, Schmockenstrasse 153,
3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Sanierung / Umbau bestehendes Wohnhaus, Anbau Unterstand (Gesamtbauentscheid vom 18. Juni 2018). Projektänderung: Diverse Grundriss- und Fassadenänderungen.

Standort: Schmockenstrasse 153, Parzelle Nr. 1398, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’812 / 1’170’933.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Feuerwehr Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Einbau Zwischenboden im Feuerwehrmagazin zwecks Theorie- und Sitzungsraum

Standort: Spirenwaldstrasse 300, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 858, Zone: ZPP8, Koordinaten 2’627’170 / 1’171’945.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Elisabeth Weibel, Stapfe 4, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Abbruch Mauer aus Betonelementen, Wiederaufbau mit Natursteinen, Zurücksetzen auf bestehende Terrassenbreite West von 2,5 Meter.

Standort: Stapfeweidli, Stapfe 4, Beatenberg, Parzelle Nr. 1921, Koordinaten 2’628’834/ 1’171’770; Landwirtschaftszone LWZ.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5660). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 10. April 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Wintersperre

Sigriswil–Beatenberg, Grönstrasse

Die Grönstrasse von Sigriswil über Wiler und Grön Richtung Beatenberg ist ab Freitag, 12. April 2024, 17.00 Uhr für den Verkehr geöffnet. Die entsprechende Signalisation und die zusätzlichen Warnhinweise sind unbedingt zu beachten und zu befolgen.

Infrastrukturkommission Sigriswil

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Walter Pfäffli, Schützenrainweg 7, 4125 Riehen.

Projektverfasser: Holzbau Zenger, Hans Zenger, Unter der Fluh 46, 3804 Beatenberg.

Bauvorhaben: Rückbau Eternitschieferdach (asbestfrei), Neueindeckung mit Muldenziegeln braun.

Standort: Schmockenstrasse 105, Beatenberg, Parzelle Nr. 1990, Koordinaten 2’626’273/ 1’171’110; Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschgefahren.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 5. April 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Franz und Marie Luise Koch, Schmockenstrasse 153,
3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Sanierung / Umbau bestehendes Wohnhaus, Anbau Unterstand (Gesamtbauentscheid vom 18. Juni 2018). Projektänderung: Diverse Grundriss- und Fassadenänderungen.

Standort: Schmockenstrasse 153, Parzelle Nr. 1398, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’812 / 1’170’933.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Feuerwehr Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Einbau Zwischenboden im Feuerwehrmagazin zwecks Theorie- und Sitzungsraum

Standort: Spirenwaldstrasse 300, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 858, Zone: ZPP8, Koordinaten 2’627’170 / 1’171’945.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, gerade auch zur Winterzeit:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,5 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,5 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,2 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
    4. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften.
  2. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrasse dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird:

  • Grundeigentümer/-innen im Falle eines Unfalls haftbar werden
  • die Gemeinde als Ersatzmassnahme den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten der Grundstückbesitzer/-innen vornehmen kann.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Mattestrasse 80 Beatenberg, p. A. intertreuhand.gfag, Postgasse 12, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Biblock mit Innen- und Aussengerät.

Standort: Mattestrasse 80, Beatenberg, Parzelle Nr. 2188, Koordinaten 2’626’103 / 1’170’979; UeO ZPP Nr. 1 Matte.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-4012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 19. März 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 04.04.2024

Burgerbäuert Schmocken

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 8. Mai 2024, 19.30 Uhr im Bärgrestaurant Vorsass

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kreditabrechnung Dellacherstrasse
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Jahresgeschäfte
  3. Verschiedenes

Protokoll

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.

Burgerrat Bäuert Schmocken

Publiziert am 04.04.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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