Gesuchsteller: Walter Pfäffli, Schützenrainweg 7, 4125 Riehen.
Projektverfasser: Holzbau Zenger, Hans Zenger, Unter der Fluh 46, 3804 Beatenberg.
Bauvorhaben: Rückbau Eternitschieferdach (asbestfrei), Neueindeckung mit Muldenziegeln braun.
Standort: Schmockenstrasse 105, Beatenberg, Parzelle Nr. 1990, Koordinaten 2’626’273/ 1’171’110; Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschgefahren.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. April 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft und Projektverfasser: Franz und Marie Luise Koch, Schmockenstrasse 153,
3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Sanierung / Umbau bestehendes Wohnhaus, Anbau Unterstand (Gesamtbauentscheid vom 18. Juni 2018). Projektänderung: Diverse Grundriss- und Fassadenänderungen.
Standort: Schmockenstrasse 153, Parzelle Nr. 1398, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’812 / 1’170’933.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Feuerwehr Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Einbau Zwischenboden im Feuerwehrmagazin zwecks Theorie- und Sitzungsraum
Standort: Spirenwaldstrasse 300, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 858, Zone: ZPP8, Koordinaten 2’627’170 / 1’171’945.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Elisabeth Weibel, Stapfe 4, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Mauer aus Betonelementen, Wiederaufbau mit Natursteinen, Zurücksetzen auf bestehende Terrassenbreite West von 2,5 Meter.
Standort: Stapfeweidli, Stapfe 4, Beatenberg, Parzelle Nr. 1921, Koordinaten 2’628’834/ 1’171’770; Landwirtschaftszone LWZ.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5660). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 10. April 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Aufhebung der Wintersperre
Sigriswil–Beatenberg, Grönstrasse
Die Grönstrasse von Sigriswil über Wiler und Grön Richtung Beatenberg ist ab Freitag, 12. April 2024, 17.00 Uhr für den Verkehr geöffnet. Die entsprechende Signalisation und die zusätzlichen Warnhinweise sind unbedingt zu beachten und zu befolgen.
Infrastrukturkommission Sigriswil
Gesuchsteller: Walter Pfäffli, Schützenrainweg 7, 4125 Riehen.
Projektverfasser: Holzbau Zenger, Hans Zenger, Unter der Fluh 46, 3804 Beatenberg.
Bauvorhaben: Rückbau Eternitschieferdach (asbestfrei), Neueindeckung mit Muldenziegeln braun.
Standort: Schmockenstrasse 105, Beatenberg, Parzelle Nr. 1990, Koordinaten 2’626’273/ 1’171’110; Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschgefahren.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. April 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft und Projektverfasser: Franz und Marie Luise Koch, Schmockenstrasse 153,
3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Sanierung / Umbau bestehendes Wohnhaus, Anbau Unterstand (Gesamtbauentscheid vom 18. Juni 2018). Projektänderung: Diverse Grundriss- und Fassadenänderungen.
Standort: Schmockenstrasse 153, Parzelle Nr. 1398, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’812 / 1’170’933.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Feuerwehr Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Einbau Zwischenboden im Feuerwehrmagazin zwecks Theorie- und Sitzungsraum
Standort: Spirenwaldstrasse 300, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 858, Zone: ZPP8, Koordinaten 2’627’170 / 1’171’945.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, gerade auch zur Winterzeit:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird:
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Mattestrasse 80 Beatenberg, p. A. intertreuhand.gfag, Postgasse 12, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Biblock mit Innen- und Aussengerät.
Standort: Mattestrasse 80, Beatenberg, Parzelle Nr. 2188, Koordinaten 2’626’103 / 1’170’979; UeO ZPP Nr. 1 Matte.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-4012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 19. März 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 8. Mai 2024, 19.30 Uhr im Bärgrestaurant Vorsass
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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