Bauherrschaft: Jürg Sempf, Oberdorfstrasse 1, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau von vier Klimageräten zur Kühlung der Apotheke und des Dachgeschosses.
Standort: Gemeinde Brienz, Oberdorfstrasse 1, Parzelle Nr. 1355, 3855 Brienz.
Ausnahmen:
Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Kehrichtabfuhr Ostern 2024
Bitte die Kehrichtsäcke frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens um 7.00 Uhr am Abfuhrtag deponieren.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Hansueli Stähli-Amoser, Stockmatten 969A, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Jonathan Stähli, Stockmatten 969A, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Erstellung einer neuen Zufahrt (Karrweg). Erneuerung sowie Erhöhung des einsturzbedrohten Mauerwerks. Sanierung der Fassaden und neue Dacheindeckung mit Trapezblech. Einbau Schwedenofen.
Ausnahme: Unterschreiten Kaminhöhe (BSIG 8/823.111/2.1).
Standort: Gemeinde Brienz, Horbigen 1451, Parzelle Nr. 1505, 3855 Brienz (Axalp).
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnungszeiten über die Ostertage 2024
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Ostern wie
folgt geöffnet sind:
Ab Dienstag, 2. April 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalterstunden.
Gemeinderat Brienz
Bauherrschaft: Adrian und Vreni Glatthard, Mettliweg 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Ausnahmen:
Standort: Gemeinde Brienz, Mettliweg 2, Parzelle Nr. 503.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten!
Gemäss den geltenden Bestimmungen des Umweltschutz-, Abfall- und Waldgesetzes sind jegliche Ablagerungen von Abfällen sowie das Errichten und Betreiben von Deponien im Wald verboten. Ebenso ist die Lagerung von Siloballen, Maschinen und Geräten aller Art im Wald und am Waldrand verboten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenen oder fremden Wald handelt!
Gestattet ist lediglich das Zurücklassen von Holzresten (Schlagabraum), die bei der Waldpflege und in Holzschlägen anfallen und nicht verwertet werden. Diese Holzresten können zu kleinen Haufen geschichtet oder breit liegen gelassen werden. Für die Lagerung von Siloballen muss ein Pufferstreifen von mindestens 3 Metern Abstand an den Waldrand eingehalten werden. Die Lagerdauer darf nicht mehr als 6 Monate betragen.
Widerhandlungen werden je nach Schwere des Delikts mit bis zu Fr. 20'000.– bestraft. Melden Sie allfällige Feststellungen über illegale Abfallentsorgung bitte der Gemeindebehörde.
Burgergemeinde Brienz und
Einwohnergemeinde Brienz
Bauherrschaft: Chalet Park Immo AG, Zysset Marcel, Seestrasse 22, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Aufwertung des Brienzersee-Ufers im Bereich des Campings Aaregg. Die Massnahmen, welche den Zugang zum Wasser verbessern, beinhalten: Rückbau von drei Stellplätzen, Erstellung einer Wiese; Vergrösserung der Seefläche um ca. 300 m2; Teilrückbau bestehende Insel; Rückbau bestehender Steg; neuer Holzsteg als Ersatz für bestehenden Steg; Erstellung einer Buhne aus Natursteinblöcken als Schutz gegen Wellenschlag; Erstellen einer Insel aus Natursteinblöcken; Kiesschüttungen als Laichsubstrat; Bepflanzung mit standortheimischen Pflanzen; Erstellen von Strukturen aus Holz (Wurzelstöcke, Raubäume).
Standort: Alts Aaregg / Brienzersee, Parzelle Nr. 425, Uferschutzzone/Brienzersee, Koordinaten 2’646’568 / 1’177’604.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao/Au und Uferschutzzone.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Compact Immobilien AG, Lauimatten 5, 3805 Brienz
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Verwaltung. Energetische Sanierung der bestehenden Halle Nr. 9 und Einbau Nasszelle.
Standort: Industriestrasse 5, Parzelle Nr. 3841 (BR), Industrie- und Gewerbezone IG, Koordinaten 2’647’607 / 1’177’903.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Jagd- und Wildschutzverein Brienz und Umgebung, vertreten durch Hansueli Stucki, Seeweg 13, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Sanierung Jagdschiesstand.
Standort: Engi 1186B und 1186C, Parzelle Nr. 301, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’578 / 1’176’429.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jürg Sempf, Oberdorfstrasse 1, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau von vier Klimageräten zur Kühlung der Apotheke und des Dachgeschosses.
Standort: Gemeinde Brienz, Oberdorfstrasse 1, Parzelle Nr. 1355, 3855 Brienz.
Ausnahmen:
Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Kehrichtabfuhr Ostern 2024
Bitte die Kehrichtsäcke frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens um 7.00 Uhr am Abfuhrtag deponieren.
Bauverwaltung Brienz
Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten!
Gemäss den geltenden Bestimmungen des Umweltschutz-, Abfall- und Waldgesetzes sind jegliche Ablagerungen von Abfällen sowie das Errichten und Betreiben von Deponien im Wald verboten. Ebenso ist die Lagerung von Siloballen, Maschinen und Geräten aller Art im Wald und am Waldrand verboten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenen oder fremden Wald handelt!
Gestattet ist lediglich das Zurücklassen von Holzresten (Schlagabraum), die bei der Waldpflege und in Holzschlägen anfallen und nicht verwertet werden. Diese Holzresten können zu kleinen Haufen geschichtet oder breit liegen gelassen werden.
Für die Lagerung von Siloballen muss ein Pufferstreifen von mindestens 3 Metern Abstand an den Waldrand eingehalten werden. Die Lagerdauer darf nicht mehr als 6 Monate betragen.
Widerhandlungen werden je nach Schwere des Delikts mit bis zu Fr. 20'000.— bestraft. Melden Sie allfällige Feststellungen über illegale Abfallentsorgung bitte der Gemeindebehörde.
Burgergemeinde und Einwohnergemeinde Brienz
Bauherrschaft: Hansueli Stähli-Amoser, Stockmatten 969A, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Jonathan Stähli, Stockmatten 969A, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Erstellung einer neuen Zufahrt (Karrweg). Erneuerung sowie Erhöhung des einsturzbedrohten Mauerwerks. Sanierung der Fassaden und neue Dacheindeckung mit Trapezblech. Einbau Schwedenofen.
Ausnahme: Unterschreiten Kaminhöhe (BSIG 8/823.111/2.1).
Standort: Gemeinde Brienz, Horbigen 1451, Parzelle Nr. 1505, 3855 Brienz (Axalp).
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnungszeiten über die Ostertage 2024
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Ostern wie
folgt geöffnet sind:
Ab Dienstag, 2. April 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalterstunden.
Gemeinderat Brienz
Bauherrschaft: Jagd- und Wildschutzverein Brienz und Umgebung, vertreten durch Hansueli Stucki, Seeweg 13, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Sanierung Jagdschiesstand.
Standort: Engi 1186B und 1186C, Parzelle Nr. 301, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’578 / 1’176’429.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Burgerbüro; Erhöhung und Umnutzung Garage in Sitzungszimmer (dadurch Aufhebung von zwei Parkplätzen) und Realisierung Dachterrasse auf neuem Sitzungszimmer.
Projektänderung: Anpassung der Fassadengestaltung (Materialisierung) Südfassade.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, Parzelle Nr. 2048.
Zone: Uferschutzzone (USP).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
See- und Uferputzete
Am Samstag, 23. März 2024, wird die Brienzer Bevölkerung eingeladen, bei der See- und Uferputzete mitzuhelfen.
Samstag, 23. März 2024, 8.00–12.00 Uhr, Treffpunkt: Werkhof, Seestrasse 15, Brienz
Programm
Mitwirkende
Es ist keine Anmeldung erforderlich. Schutzhandschuhe bitte selber mitbringen.
Einwohnergemeinde Brienz
Bauverwaltung / Baugruppe
Bauherrschaft: Fritz und Sonja Zumbrunn, Hauptstrasse 216, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: J. Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Restaurant Panorama und Aufstockung als Mehrfamilienhaus. Aufstellen einer aussen liegenden Wärmepumpe.
Standort: Hauptstrasse 216, Brienz, Parzelle Nr. 3070, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’646’545 / 1’178’063.
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach Nr. 926).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz BE.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Personalanlass – Gemeinde geschlossen
Infolge Personalanlass bleibt die Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 13. März 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Gerne bedienen wir Sie ab Donnerstag, 14. März 2024, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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