Grindelwald (43)

Bergschaft Holzmatten

Ordentliche Einungsversammlung

Mittwoch, 10. April 2024, 20.30 Uhr, im Schulhaus Graben

Traktanden

  1. Die reglementarischen Einungsgeschäfte
  2. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 28.03.2024

Bergschaft Bussalp

Ordentliche Einungsversammlung 

Samstag, 13. April 2024, 20.30 Uhr, Schulhaus Burglauenen

Traktanden

  1. Die ordentlichen Einungsgeschäfte
  2. Alpenspiele Bussalp
  3. Weidesystem Oberläger
  4. Forststrasse Luus
  5. Anträge
  6. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 28.03.2024

Bergschaft Bach

Ordentliche Einungsversammlung

Donnerstag, 11. April 2024, 20.30 Uhr im Endwegschulhaus

Traktanden Bergschaft

  1. Protokoll
  2. Jahresbericht Präsident
  3. Rechnung, Entlastung Vorstand
  4. Kredit Strassensanierungen
  5. Budget
  6. Wahlen
  7. Beitrag Pro Waldspitz AG
  8. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft

  1. Protokoll
  2. Rechnung
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Zahlreiches Erscheinen erwartet der Vorstand.

Publiziert am 28.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Marti Verena, Dorfstrasse 164, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung Lager in Wohnung.

Standort: Almisgässli 2, Parzellen Nrn. 4548 und 4998, Koordinaten 2’646’095 / 1’163’720.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187426

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 25. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Friedhof Grindelwald – Aufhebung von Grabfeldern

Im Herbst 2024 muss ein Friedhofteil neu bereitgestellt werden. Aufgehoben werden die Gräber der Jahrgänge 1994 bis 1999 im nördlichen Teil beim Eingang vom Rybigässli zum Friedhof. Die betroffenen Grabreihen sind gekennzeichnet.

Die Angehörigen der dort Bestatteten werden ersucht, die Gräber bis Ende Oktober 2024 abzuräumen. Nicht geräumte Gräber werden vom Friedhofgärtner abgeräumt.

Wir danken für das Verständnis und die Mithilfe.

Friedhof- und Bestattungswesen
Bereich Sicherheit

Publiziert am 28.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft A. Bill, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicher durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Unterpfand 12, Parzellen Nrn. 5078 und 3593, Koordinaten 2’645’940 / 1’163’920.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/159858

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 21. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen / Strassensperrung

Aspistrasse Brücke Gletscherschlucht ab Montag, 8. April, bis Freitag 30. August 2024

Infolge Sanierungsarbeiten ist mit Behinderungen, Wartezeiten und zeitweisen Sperrungen zu rechnen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

  • 8. April bis 3. Mai 2024: Durchfahrt mit Behinderung und Wartezeiten möglich.
  • 6. Mai bis 30. August 2024: Durchfahrt für Fahrzeuge gesperrt. Durchgang für Fussgänger gestattet.
  • 8. bis 28. Juni 2024: Vollsperrung infolge Belagsarbeiten. Durchgang auch für Fussgänger gesperrt. Witterungsbedingt können diese Arbeiten verschoben werden.
  • Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Voranzeige: Strassensperrung Salzmannseggstrasse ab Montag, 22. April 2024

Infolge Ersatz und Neubau der Hydrantenleitung Eschen–Salzmannsegg muss die Strasse im Bereich Salzmannseggstrasse 5–29 für Fahrzeuge gesperrt werden.

Je nach Baufortschritt werden die Sperrzeiten im April genauer definiert.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist für Anstösser gestattet.

Fussgänger mit Kinderwagen u. ä. sind angehalten, die Baustelle während der Sperrzeiten grossräumig via Sagistutz und Wychelstrasse zu umgehen.

Es wird ein temporärer Fussweg mit Treppenaufstieg ausschliesslich für Fussgänger eingerichtet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Alpinice AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet am Tällenbach, vertreten durch ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus.

Standort: Kirchbodenstrasse 33, Parzelle Nr. 4216, Koordinaten 2’644’358 / 1’163’505.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188999

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 25. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Teilzeit-Strassensperrung Bussalpstrasse Weidli–Bachhalten

ab Montag, 15. April 2024, Dauer ca. 1 Woche

Infolge Vorbereitungs- und Belagsarbeiten muss die Bussalpstrasse ab Wasserschalten-Weidli bis Bachhalten für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger zeitweise gesperrt werden. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Während des Belagseinbaus wird die Durchfahrt gesperrt. Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fussgänger und Velofahrer sind angehalten, die Baustelle während der Sperrzeiten grossräumig zu umgehen, via Lempengasse oder Ällschliechtliweg. Landwirtschaftliche Fahrzeuge umfahren die Baustelle via Ällschliechtli.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Grythstrasse

ab Montag, 8. April, bis Sonntag, 21. April 2024

Infolge Sanierungsarbeiten bleibt die Grythstrasse zwischen Wärgistalstrasse und Einfahrt Kieswerk Gryth gesperrt.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Gewerbezone Sand kann mit Fahrzeugen <10 t via Trycheleggweg / Sandweg erreicht werden.

Die Belagsarbeiten können wetterbedingt verschoben werden. 

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 28.03.2024

Bergschaft Scheidegg

Ordentliche Einungsversammlung

Montag, 8. April 2024, 20.15 Uhr im Singsaal der Schulanlage im Graben

Traktanden

  1. Protokoll Einungsversammlung vom 10. April 2023
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Jahresrechnungen 2023
    1. Bergschaft
    2. Berghaus Bäregg
    3. Revisorenberichte
  4. Solarenergie Bäregghütte
  5. Wahlen
  6. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 28.03.2024

Einwohnergemeinde

Vorgezogene Grünabfuhr, Gründonnerstag, 28. März 2024

Zusätzlich zu den im Entsorgungskalender aufgeführten Grünabfuhrtagen wird eine erste vorgezogene Sammeltour durchgeführt.

Auf dem gewohnten Sammelroutennetz der Gemeinde Grindelwald.

ENTRAG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.03.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Beat Hutmacher, Postfach 27, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Aareckstrasse 6, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau einer Nasszelle in das Gebäude Nr. 6; Erstellen einer Kleinkläranlage mit neuer Entwässerungsleitung in den Vorfluter; Anschluss der Nasszelle (Gebäude Nr. 6) sowie des bestehenden Brunnens (Gebäude Nr. 6a) an die Kleinkläranlage; neue Dacheindeckung mit Prefa (die Dacheindeckung ist bereits ausgeführt).

Standort: Mattenweg 6, Parzellen Nrn. 1385, 5645, 6474, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’643’910 / 1’165’510.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauvorhaben im Waldbauinventar, Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen und Tiere (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Cottier Thomas, Kunoweg 17, 3047 Bremgarten bei Bern.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Weidweg 16, Parzelle Nr. 3871, Koordinaten 2’645’165 / 1’164’310.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/184283

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Jordi Roland und Katharina, Sonnenbergrain 9, 3013 Bern.

Projektverfasserin: Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Anbau Lift, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Ersatz Stützmauer.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements oder das Erteilen einer vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Regenmattenstrasse 16, Parzelle, Nr. 4099, Koordinaten 2’647’360 / 1’164’785.

Nutzungszone: Wohnzone 2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/161472.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.03.2024

Bergschaft Scheidegg

Ordentliche Besetzerschaftsversammlung

Montag, 1. April 2024, 20.30 Uhr im Hotel Wetterhorn, Grindelwald

Traktanden

  1. Protokoll der Besetzerschaftsversammlung vom 31. März 2023
  2. Rechnung Besetzerschaft 2023 und Revisorenbericht 
  3. Anstellung Rinderhirt und Werkmann 
  4. Alpbetrieb 
  5. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 21.03.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald über Ostern 2024

  • Gründonnerstag, 28. März 2024, 8.00–11.30 Uhr, 13.30–16.30 Uhr
  • Karfreitag, 29. März 2024, geschlossen
  • Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen

Ab Dienstag, 2. April 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht allen ein frohes Osterfest.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.03.2024

Besetzerschaft Itramen

Bezug des Alptells

Mittwoch, 27. März 2024, von 10.00–18.00 Uhr, Unter Eiger.

Gleichzeitig wird das Berggeld ausbezahlt.

Der Pfander

Publiziert am 21.03.2024

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

L-0190361.4

2x20 kV-Leitung zwischen dem Kraftwerk Lütschental und der Transformatorenstation Burglauenen

  • Ersatz der bestehenden Holzstangenleitung im Gebiet Stalden durch die Stahlrohrmasten Nrn. 1-3 auf den Parzellen 2030, 4933, 221 u. 912 der Gemeinden Lütschental und Grindelwald

Koordinaten: von 2'640'440 / 1'165'150 nach 2'640'130 / 1'164'980

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen der Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 21. März 2024 und dem 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, sowie der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, Spillstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
  • Ausnahmegenehmigung betreffend den Gewässerraum im Sinne von Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/3536/7612c889 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Publiziert am 21.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Michel Matthias, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau der Scheune, Neuerstellung private Zufahrtstrasse.

Standort: Geissschürweg 6a, Parzelle Nr. 2035, Koordinaten 2’642’200 / 1’163’453.

Nutzungszone / Überbauungsordnung: Landwirtschaftszone, Zone für Skipisten und UeO Beschneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/183799.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Summerwind, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Aufhebung Schutzraum, Erstellung zusätzlicher Autoabstellplatz.

Standort: Vor dem Holzweg 13, Parzelle Nr. 4318, Koordinaten 2’644’540 / 1’163’310.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/177583.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. Februar 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gerber Markus, Endweg 72, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung DG, Anheben Dach, Erstellung zusätzlicher Autoabstellplatz.

Standort: Endweg 72, Parzelle Nr. 4207, Koordinaten 2’645’270 / 1’163’450.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR)
  • Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 33 GBR)
  • Überschreitung Gebäudeproportionen (Art. 38 GBR)
  • Dachgestaltung (Art. 40 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/163162

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 4. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Stetter Thomas, Hägelerstrasse 6, 5400 Baden.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Montage Indach-Solaranlage.

Standort: Bodmiweg 13, Parzelle Nr. 1532, Koordinaten 2’646’025 / 1’164’195.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/186377

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Stellenausschreibung

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Betreuer/-in Tagesschule Grindelwald

1–2 Tage pro Woche (vorzugsweise Montag plus Dienstag oder Mittwoch von 11.45 bis 17.30 Uhr)

Aufgabenbereich

Sie betreuen an einem oder zwei Wochentagen (voraussichtlich Mo plus Di oder Do) Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 16 Jahren während des Mittagessens und des Nachmittagsprogramms (Schulhaus Graben).

Anforderungen

Erfahrung im Bereich der Betreuung von altersdurchmischten Gruppen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Selbständigkeit. Eine pädagogische Ausbildung ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Wir bieten

Anstellungsart: befristet bis Ende Juli 2024, evtl. mit Aussicht auf unbefristete Anstellung.

Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit auf Stundenlohnbasis (während Schulferien weniger Einsätze) in einem kleinen, motivierten Team. Die Anstellung ist zeitgemäss und nach dem Besoldungsreglement der Gemeinde.

Arbeitsort: Schulhaus Graben, Schulgässli 6, 3818 Grindelwald.

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Foto und den üblichen Unterlagen bis am 22. März 2024 an Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: tagesschule@schule-grindelwald.ch

Nähere Auskunft erteilt Caroline Hirschi, Tagesschulleiterin, tagesschule@schule-grindelwald.ch.

Grindelwald, 1. März 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.03.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 50–60% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit im Sekretariat Tiefbau/Infrastruktur
  • Administrative Unterstützung Fachbereichsleiter Infrastruktur
  • Stellvertretung Sekretariat Hochbau/Planung
  • Prüfung/Kontierung der Rechnungen zuhanden der Buchhaltung
  • Kredit-/Projektabrechnungen und deren Bewirtschaftung
  • Fakturierung
  • Mithilfe bei der Bewirtschaftung der Gemeindeliegenschaften
  • Interne und externe Kommunikation
  • Weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/Kaufmann von Vorteil mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung oder technische Ausbildung im Bereich Tiefbau
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • Selbständige, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Tel. 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis Donnerstag, 28. März 2024, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch, oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Bauherrschaft/Projektverfasser: Gerhard und Maja Bichsel-Schwarz, Dorfstrasse 21, 8444 Henggart.

Bauvorhaben: Erstellen Stützmauer (nachträgliches Baugesuch); Projektänderung 1: Verzicht auf Terrasse; Ersatzmassnahme Stützmauer; Projektänderung 2: Verschiebung Standort Ersatzmassnahme.

Standort: Bussalpstrasse 99a, Parzelle Nr. 2838, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

  • Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 23 GBR)
  • Eingriffe in Trockenstandorte von regionaler Bedeutung (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.03.2024

Einwohnergemeinde

Vorgezogene Grünabfuhr, Gründonnerstag, 28. März 2024

Zusätzlich zu den im Entsorgungskalender aufgeführten Grünabfuhrtagen wird eine erste vorgezogene Sammeltour durchgeführt.

Auf dem gewohnten Sammelroutennetz der Gemeinde Grindelwald.

ENTRAG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Beat Hutmacher, Postfach 27, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Aareckstrasse 6, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau einer Nasszelle in das Gebäude Nr. 6; Erstellen einer Kleinkläranlage mit neuer Entwässerungsleitung in den Vorfluter; Anschluss der Nasszelle (Gebäude Nr. 6) sowie des bestehenden Brunnens (Gebäude Nr. 6a) an die Kleinkläranlage; neue Dacheindeckung mit Prefa (die Dacheindeckung ist bereits ausgeführt).

Standort: Mattenweg 6, Parzellen Nrn. 1385, 5645, 6474, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’643’910 / 1’165’510.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauvorhaben im Waldbauinventar, Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen und Tiere (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Cottier Thomas, Kunoweg 17, 3047 Bremgarten bei Bern.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Weidweg 16, Parzelle Nr. 3871, Koordinaten 2’645’165 / 1’164’310.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/184283

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Jordi Roland und Katharina, Sonnenbergrain 9, 3013 Bern.

Projektverfasserin: Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Anbau Lift, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Ersatz Stützmauer.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements oder das Erteilen einer vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Regenmattenstrasse 16, Parzelle, Nr. 4099, Koordinaten 2’647’360 / 1’164’785.

Nutzungszone: Wohnzone 2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/161472.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Scheidegger-Baumann Karin, Hauptstrasse 41d, 3752 Wimmis.

Bauvorhaben: Ersatz Schindeldach durch Prefa, Abbruch Holzschopf.

Standort: Scheideggstrasse 44a, Parzelle Nr. 2673, Koordinaten 2’649’195 / 1’165’485.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzzone: S2.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/182384.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 26. Februar 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Brawand Ulrich, Dorfstrasse 131, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Linder Stephan, Breitenweg 38, 3114 Wichtrach.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Fernwärmeanschluss (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Dorfstrasse 131, Parzelle Nr. 1902, Koordinaten 2’645’897 / 1’163’755.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/164268.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 26. Februar 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Egger Peter, Eschengasse 37d, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Befestigung und Überdachung Laufhof, Neubau Güllegrube.

Standort: Tuftgässli 7a, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2’644’750 / 1’164’519.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzzone: S3.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/162146.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 26. Februar 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Stebler, Wasserwerkgasse 29, 3011 Bern.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus und Erstellen temporäre Baustrasse. Bau von Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Almisgässli 26, Parzellen Nrn. 5685, 6428, 4618 und 470, Koordinaten 2’646’219 / 1’163’604, Wohnzone W2 und Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 23 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Postfach 104, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.03.2024

Bergschaft Grindel

Bergschaftsversammlung

Dienstag, 12. März 2024, 20.15 Uhr in der Pfarrschyr 

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Vorstellung des BKW-Projekts First Solar                    
  3. Genehmigung der Vereinbarung und der Projekte
  4. Verschiedenes 

Anschliessend sind alle Bergteiler wie üblich zu einem kleinen Umtrunk eingeladen.

Der Vorstand

Publiziert am 07.03.2024

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung kommt in die Gemeindeverwaltung Grindelwald und ist an folgenden Freitagnachmittagen

  • 15. März 2024
  • 12. April 2024

von 13.30 bis 16.30 Uhr kostenlos für Sie da.

Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Beurteilung von Einsparpotenzialen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Heizungsersatz / Wahl der richtigen Heizung
  • Umstellung / Einsatz alternativer Energiequellen
  • Solarenergie
  • Elektromobilität
  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
  • Energiespraren im Alltag
  • u. v. m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch, Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Summerwind, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Aufhebung Schutzraum, Erstellung zusätzlicher Autoabstellplatz.

Standort: Vor dem Holzweg 13, Parzelle Nr. 4318, Koordinaten 2’644’540 / 1’163’310.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/177583.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. Februar 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gerber Markus, Endweg 72, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung DG, Anheben Dach, Erstellung zusätzlicher Autoabstellplatz.

Standort: Endweg 72, Parzelle Nr. 4207, Koordinaten 2’645’270 / 1’163’450.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR)
  • Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 33 GBR)
  • Überschreitung Gebäudeproportionen (Art. 38 GBR)
  • Dachgestaltung (Art. 40 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/163162

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 4. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Stetter Thomas, Hägelerstrasse 6, 5400 Baden.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Montage Indach-Solaranlage.

Standort: Bodmiweg 13, Parzelle Nr. 1532, Koordinaten 2’646’025 / 1’164’195.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/186377

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.03.2024

Stellenausschreibung

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Betreuer/-in Tagesschule Grindelwald

1–2 Tage pro Woche (vorzugsweise Montag plus Dienstag oder Mittwoch von 11.45 bis 17.30 Uhr)

Aufgabenbereich

Sie betreuen an einem oder zwei Wochentagen (voraussichtlich Mo plus Di oder Do) Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 16 Jahren während des Mittagessens und des Nachmittagsprogramms (Schulhaus Graben).

Anforderungen

Erfahrung im Bereich der Betreuung von altersdurchmischten Gruppen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Selbständigkeit. Eine pädagogische Ausbildung ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Wir bieten

Anstellungsart: befristet bis Ende Juli 2024, evtl. mit Aussicht auf unbefristete Anstellung.

Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit auf Stundenlohnbasis (während Schulferien weniger Einsätze) in einem kleinen, motivierten Team. Die Anstellung ist zeitgemäss und nach dem Besoldungsreglement der Gemeinde.

Arbeitsort: Schulhaus Graben, Schulgässli 6, 3818 Grindelwald.

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Foto und den üblichen Unterlagen bis am 22. März 2024 an Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: tagesschule@schule-grindelwald.ch

Nähere Auskunft erteilt Caroline Hirschi, Tagesschulleiterin, tagesschule@schule-grindelwald.ch.

Grindelwald, 1. März 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.03.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 50–60% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit im Sekretariat Tiefbau/Infrastruktur
  • Administrative Unterstützung Fachbereichsleiter Infrastruktur
  • Stellvertretung Sekretariat Hochbau/Planung
  • Prüfung/Kontierung der Rechnungen zuhanden der Buchhaltung
  • Kredit-/Projektabrechnungen und deren Bewirtschaftung
  • Fakturierung
  • Mithilfe bei der Bewirtschaftung der Gemeindeliegenschaften
  • Interne und externe Kommunikation
  • Weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/Kaufmann von Vorteil mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung oder technische Ausbildung im Bereich Tiefbau
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • Selbständige, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Tel. 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis Donnerstag, 28. März 2024, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch, oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 07.03.2024

Baupublikation

Bauherrschaft/Projektverfasser: Gerhard und Maja Bichsel-Schwarz, Dorfstrasse 21, 8444 Henggart.

Bauvorhaben: Erstellen Stützmauer (nachträgliches Baugesuch); Projektänderung 1: Verzicht auf Terrasse; Ersatzmassnahme Stützmauer; Projektänderung 2: Verschiebung Standort Ersatzmassnahme.

Standort: Bussalpstrasse 99a, Parzelle Nr. 2838, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

  • Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 23 GBR)
  • Eingriffe in Trockenstandorte von regionaler Bedeutung (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.03.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr