Gsteigwiler (5)

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau behindertengerechter Zugang Friedhof Gsteig: Einbau Belag beim Fussweg auf einer Länge von ca. 110 m, einer Nutzbreite von 1,75 m und einem maximalen Längsgefälle von 6%; bergseitige Stützmauer entlang des neuen Wegs; Belagseinbau auf bestehendem Weg über ca. 40 m; Neugestaltung im Bereich der Reihengräber und Urnenhain; mehrere Begegnungsstätten mit rollstuhlgängigem Zugang; Ersatz der geplanten bergseitigen Stützmauer durch beidseitige Trockenmauern mit einer Maximalhöhe von 1 m.

Standort: Friedhof Gsteig, Parzellen Nrn. 536, 1, 8, Zone für öffentliche Nutzung K und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’258 / 1’168’315.

Schutzzonen:

  • Gewässerschutzbereich Au
  • Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1017
  • Ortsbildschutzgebiet IV
  • ISOS-Gebiet Nr. 0703
  • IVS-Wanderweg.

Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Altes Schulhaus, 3814 Gsteigwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Burgergemeinde

Burgergemeindeversammlung

Donnerstag, 16. Mai 2024, 20.15 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 10. November 2023
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Solaranlage Alp Breitlauenen
  4. Baurecht BOB / Gleichrichteranlage
  5. Einburgerung Joel Sterchi
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

Gsteigwiler, 11. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau behindertengerechter Zugang Friedhof Gsteig: Einbau Belag beim Fussweg auf einer Länge von ca. 110 m, einer Nutzbreite von 1,75 m und einem maximalen Längsgefälle von 6%; bergseitige Stützmauer entlang des neuen Wegs; Belagseinbau auf bestehendem Weg über ca. 40 m; Neugestaltung im Bereich der Reihengräber und Urnenhain; mehrere Begegnungsstätten mit rollstuhlgängigem Zugang; Ersatz der geplanten bergseitigen Stützmauer durch beidseitige Trockenmauern mit einer Maximalhöhe von 1 m.

Standort: Friedhof Gsteig, Parzellen Nrn. 536, 1, 8, Zone für öffentliche Nutzung K und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’258 / 1’168’315.

Schutzzonen:

  • Gewässerschutzbereich Au
  • Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1017
  • Ortsbildschutzgebiet IV
  • ISOS-Gebiet Nr. 0703
  • IVS-Wanderweg.

Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Altes Schulhaus, 3814 Gsteigwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 04.04.2024


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