Interlaken (17)

Baupublikation

Bauherrschaft: Wyttenbach David, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt (Thun).

Projektverfasserin: Atelier Edelweiss GmbH, Alte Strasse 33, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Aufbau Attikawohnung.

Standort: Bernastrasse 37b, Parzelle Nr. 352.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten der Gebäudeabstände Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Hermann Trauffer Architekturbüro, Lärchenweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 9 Gästen.

Standort: Blumenstrasse 16, Parzelle Nr. 463.

Nutzungszone: Mischzone MK 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Franz Stephan Vögelin, Bützigeweg 12, 3707 Därligen.

Bauvorhaben: Erweiterung des Gastgewerbebetriebes «Frankie’s Bar» mit zusätzlichen Stehplätzen innen und aussen sowie generelle Öffnungszeiten innen bis 3.30 Uhr. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 250 Sitz- und Stehplätze innen (bisher 70 Sitz- und Stehplätze) und 140 Sitz- und Stehplätze auf der Terrasse (bisher 70 Sitz- und Stehplätze); generelle Überzeitbewilligung / Öffnungszeiten innen täglich bis 3.30 Uhr (bisher täglich bis 0.30 Uhr), Öffnungszeiten auf der Terrasse wie bisher täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Kammistrasse 11, Parzelle Nr. 1110, Arbeitszone A, Koordinaten 2’633’328 / 1’171’293.

Schutzzone/n: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Ein- und Ausfahrt Freiestrasse ab Höheweg / Einbau der Deckbelagsschicht Höheweg

Infolge von Anschlussarbeiten und Einbau der Deckbelagsschicht im Strassenbereich bleibt die Freiestrasse ab Ein- und Ausfahrt Höheweg vom 29. April bis 10. Mai 2024 für jeglichen Verkehr gesperrt. Während den Deckbelagsarbeiten im Strassenbereich kann der Höheweg vom 27. bis 31. Mai 2024 (Teilstrecke Klosterstrasse bis Beau-Rivage-Kreuzung) nur einspurig von Ost nach West befahren werden. Umleitungen werden signalisiert. Aufgrund von Witterungsverhältnissen können sich die erwähnten Verkehrsmassnahmen verschieben.

Signalisationen sowie Anweisungen von Verkehrsdiensten sind zu befolgen.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Derby AG, Jungfraustrasse 70, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Jungfraustrasse 70, Parzelle Nr. 425.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2024 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 30. April 2024, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Ersatz Kehrichtfahrzeug, Verpflichtungskredit 
  3. Motion Aulbach, Solarausbau auf Gemeindeliegenschaften, Beantwortung
  4. Motion Aulbach, Sanierungskonzept, Beantwortung
  5. Motion Häsler / von Allmen, günstigere Elektrizitätsenergiepreise für Interlaken, Begründung
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Brienzstrasse am 23. April 2023

Infolge des Einbaus der Deckbelagsschicht im Strassenbereich wird die Brienzstrasse in Interlaken am 23. April 2024 für jeglichen Verkehr gesperrt, die Zufahrt zum TCS Camping sowie Quartier Eyen ist gewährleistet. Während der Vorarbeiten am 22. April 2024 kann die Brienzstrasse befahren werden, es ist aber mit Behinderungen zu rechnen. Umleitungen werden signalisiert. Aufgrund von Witterungsverhältnissen können sich die erwähnten Verkehrsmassnahmen verschieben.

Signalisationen sowie Anweisungen von Verkehrsdiensten sind zu befolgen.

Polizeiinspektorat

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Leibundgut Jolanda und Heinz, Renggliweg 9, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau eines Regenwassersammler-Unterflurtanks.

Standort: Renggliweg 9, Parzelle Nr. 1756 / BR 1511.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV).

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: OLUS AG, Bremgartenstrasse 31, 5643 Sins AG.

Projektverfasser: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von acht Erstwohnungen im Haus B, 1. und 2. Obergeschoss, der Überbauung Bleikimatte (Gesamtbauentscheid vom 7. März 2019) in bewirtschaftete Wohnungen mit kurzzeitiger Vermietung (Airbnb); die Veloabstellplätze werden vom Erdgeschoss in das Untergeschoss verschoben; Grundrissanpassungen bei der Bödeli-Bibliothek. Beherbergungsangebot mit 8 Gästezimmern und 24 Gästebetten.

Standort: Neugasse 10 + 10a, Blumenstrasse 13, Parzelle Nr. 943, Zone: Überbauungsordnung Bleikimatte / Mischzone MK, Koordinaten 2’631’796 / 1’170’643.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Apollonio Massimo und Katharina, Wellenacher 9a, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (Parterre und 1. OG) zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 10 Gästen, Erstellung von zwei Parkplätzen.

Standort: Bernastrasse 39, Parzelle Nr. 199.

Nutzungszone: Mischzone MA 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Wahlanordnung Gemeindewahlen 2024

Gestützt auf Artikel 46 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) werden die Erneuerungswahlen für

  1. dreissig Mitglieder des Grossen Gemeinderats (Proporz)
  2. sieben Mitglieder des Gemeinderats (Proporz) und
  3. die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten (Majorz)

für die nächste Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 auf den

Sonntag, 22. September 2024

angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten findet am Sonntag, 27. Oktober 2024, statt.

Die Wahlvorschläge (Listen) für die Wahl des Gemeinderats und des Grossen Gemeinderats sowie die Wahlvorschläge für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten sind bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, beim Bereich Gemeindeschreiberei einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zwanzig in der Gemeinde Interlaken stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und auf den Listen für den Grossen Gemeinderat und den Gemeinderat am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe). Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf für das gleiche Organ nur auf einer Liste vorgeschlagen werden. Eine Person kann nur einen Wahlvorschlag für das gleiche Organ unterzeichnen.

Zwei oder mehreren Wahlvorschlägen für die Proporzwahlen kann bis spätestens Freitag, 19. Juli 2024, die übereinstimmende Erklärung der Erstunterzeichnerinnen oder Erstunterzeichner und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden (Listenverbindung) oder unterverbunden werden (Unterlistenverbindung).

Wird nur eine Person als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident gültig vorgeschlagen, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt (Artikel 56 Absatz 2 OgR 2000).

Die obigen Fristen und die folgenden Fristen sind eingehalten, wenn Eingaben oder Erklärungen am letzten Tag der Frist bis 16.00 Uhr schriftlich mit Originalunterschriften auf der Gemeindeverwaltung Interlaken eintreffen. Eingaben per E-Mail oder Fax sind ungültig. Im Übrigen wird auf die Artikel 12 bis 29 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 19. Oktober 1999 (WAR) verwiesen.

Teilnahmebedingungen für den gemeinsamen Werbematerialversand

Gestützt auf die Artikel 9 bis 11 WAR und die Artikel 18 bis 21 der Wahl- und Abstimmungsverordnung 2005 vom 13. Dezember 2004 (WAV) übernimmt die Gemeinde Interlaken die Organisation eines gemeinsamen Werbematerialversands mit folgenden Bedingungen:

Werbematerial

Das Werbematerial der Beteiligten für die Gemeindewahlen darf nicht grösser sein als Format DIN A5 oder ist von den betreffenden Beteiligten vor dem Versand auf Format DIN A5 zu falten und darf den Umfang von acht Blättern DIN A5 oder vier Blättern DIN A4 bzw. zwei Blättern DIN A3 nicht übersteigen. Zusätzlich ist die Beilage je eines ausseramtlichen Wahlzettels erlaubt.

Auflage

Auflage für das Werbematerial: 3600 Exemplare

Anmeldefrist

Die interessierten politischen Gruppierungen melden die Teilnahme am gemeinsamen Werbematerialversand bis Freitag, 5. Juli 2024, schriftlich dem Bereich Gemeindeschreiberei.

Mitwirkung

Die Beteiligten haben bei der Vorbereitung und Abwicklung des Versands mitzuwirken, indem sie sich rechtzeitig anmelden und das Werbematerial bis Donnerstag, 8. August 2024, dem Zentrum Mittengraben in Interlaken abliefern.

Verwirkung

Wer sich nicht oder verspätet für den gemeinsamen Werbematerialversand anmeldet und Angemeldete, die ihr Werbematerial zu spät zur Verpackung abliefern, verwirken jegliches Recht, dass ihr Material im gemeinsamen Versand verpackt und verschickt wird.

Kosten

Die Gemeinde trägt die Kosten für Porti, Verpackungsmaterial und das Verpacken durch das Zentrum Mittengraben.

Teilnahmebedingungen für die kostenlose Nutzung von Wahlplakatflächen

Gestützt auf die Artikel 10a und 11 WAR und die Artikel 21a bis 21e WAV stellt die Gemeinde Interlaken an mindestens drei Standorten kostenlose Wahlplakatflächen im Format F4 mit folgenden Bedingungen zur Verfügung:

Grundsatz

Jede Partei oder Gruppierung erhält an jedem Standort eine Plakatfläche Format F4 für jede Wahl, an der sie teilnimmt (Grosser Gemeinderat, Gemeinderat, Gemeindepräsident/-in). Die Plakatflächen werden im Verlauf der vierten Woche vor dem Wahltermin bereitgestellt. Bei einer stillen Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten werden für diese Majorzwahl keine Plakatflächen zur Verfügung gestellt. Bei einer Stichwahl für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten werden ebenfalls keine Plakatflächen zur Verfügung gestellt.

Anmeldefrist

Die an den Wahlen teilnehmenden Parteien oder Gruppierungen melden ihren Anspruch auf Nutzung der Wahlplakatflächen schriftlich bis zum Freitag, 5. Juli 2024, beim Bereich Gemeindeschreiberei an.

Mitwirkung

Die Beteiligten haben sich durch rechtzeitiges Anmelden und Abliefern der Wahlplakate an die vom Bereich Gemeindeschreiberei bezeichnete Stelle zu beteiligen. Der Termin für die Ablieferung der Plakate und die Ablieferungsstelle werden den Teilnehmenden später mitgeteilt.

Verwirkung

Wer sich nicht oder verspätet anmeldet und Angemeldete, die ihre Wahlplakate nicht oder zu spät abliefern, verwirken das Recht, dass ihre Plakate auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Wahlplakatflächen ausgehängt werden.

Wahlplakate

Wahlplakate sind nur im Plakatformat F4 (89,5 x 128 Zentimeter) zulässig. Pro Plakatfläche sind mindestens vier Reserveplakate gleicher Ausführung abzuliefern.

Kosten

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Miete der Plakatstellen, das Aufhängen der Plakate und die Betreuung der Plakatstellen während der Aushangdauer.

Interlaken, 24. Januar 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Wyttenbach David, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt (Thun).

Projektverfasserin: Atelier Edelweiss GmbH, Alte Strasse 33, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Aufbau Attikawohnung.

Standort: Bernastrasse 37b, Parzelle Nr. 352.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten der Gebäudeabstände Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Hermann Trauffer Architekturbüro, Lärchenweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 9 Gästen.

Standort: Blumenstrasse 16, Parzelle Nr. 463.

Nutzungszone: Mischzone MK 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Franz Stephan Vögelin, Bützigeweg 12, 3707 Därligen.

Bauvorhaben: Erweiterung des Gastgewerbebetriebes «Frankie’s Bar» mit zusätzlichen Stehplätzen innen und aussen sowie generelle Öffnungszeiten innen bis 3.30 Uhr. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 250 Sitz- und Stehplätze innen (bisher 70 Sitz- und Stehplätze) und 140 Sitz- und Stehplätze auf der Terrasse (bisher 70 Sitz- und Stehplätze); generelle Überzeitbewilligung / Öffnungszeiten innen täglich bis 3.30 Uhr (bisher täglich bis 0.30 Uhr), Öffnungszeiten auf der Terrasse wie bisher täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Kammistrasse 11, Parzelle Nr. 1110, Arbeitszone A, Koordinaten 2’633’328 / 1’171’293.

Schutzzone/n: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Hermann Trauffer Architekturbüro, Lärchenweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen (1. und 2. OG) zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 10 Gästen.

Standort: Waldeggstrasse 4, Parzelle Nr. 1488.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, schützenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Varem Development AG, vertreten durch die je kollektivzeichnungsberechtigten Timo Scherrer, Präsident, und Hans Christopher Hitz, Mitglied der Geschäftsleitung, Calendariaweg 2, 6405 Immensee.

Projektverfasser: ARGE Station West und M+K Architektur Bau AG, vertreten durch Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Projektänderung zur Baubewilligung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 17. November 2021: Erhöhung der Sitzplatzanzahl im Haus D, Rugenparkstrasse 8 in Interlaken, sowie Montage und Betrieb von zwei Leuchtschriften an der Ost- und Westfassade für den Hotelbetreiber Dorint.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 112 Sitzplätze innen (bisher 50), Öffnungszeiten innen: Sonntag bis Donnerstag bis 0.30 Uhr; Freitag und Samstag bis 1.00 Uhr.

Standort: Interlaken, Rugenparkstrasse 8, Parzelle Nr. 367, Mischzone MK4, Koordinaten 2’631’588 / 1’170’125.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereich.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg

Der Warenmarkt findet im Jahr 2024 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 7. April 2024, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 04.04.2024


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