Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit
Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».
Arbeitsgruppe SSA
Gesuchstellerin: STOWE Breithornblick, am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Mirko Leonini, am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, am Lus, Gebäude Nr. 1298b, Parzelle Nr. 6020, Koordinaten 2'637'315 / 1'161'285, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. April bis 21. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Lauterbrunnen Hochwasserschutz Louwibach
Mitwirkungsbericht des Hochwasserschutzprojekts Louwibach, Lauterbrunnen
Die Schwellenkorporation Lauterbrunnen plant Hochwasserschutzmassnahmen am Louwibach. Das Bauvorhaben (Pläne und Berichte) ist der Öffentlichkeit zwischen dem 29. Januar und dem 27. Februar 2024 zur Mitwirkung vorgelegt worden. Die Eingaben sind im Mitwirkungsbericht festgehalten worden, welcher nun öffentlich aufgelegt wird.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und Gemeindewebsite www.lauterbrunnen.ch/wasserbau
Auflagedauer: 19. April bis 20. Mai 2024
Kontakt für Fragen:
Schwellenkorporation Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Mürren Investment AG, Höhenmatte, 3825 Mürren, vertreten durch Peter Wirth, Präsident des Verwaltungsrats, und Heinz Karrer, Mitglied des Verwaltungsrats, je mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Projektverfasserin: Ducksch Anliker Architekten AG, Rautistrasse 55, 8048 Zürich.
Bauvorhaben: Projektänderungen zum Gesamtbauentscheid vom 13. September 2023:
Projektänderung 2
Erstellen von drei von insgesamt 17 Wohnungen im Hotel Palace und der Dependance Hotel Palace ohne zweitwohnungsrechtliche Nutzungsbeschränkung zur Querfinanzierung der Erneuerung und Erweiterung des Hotels Palace mit Dependance.
Projektänderung 3:
Hotel Palace
Dependance
Standort: Höhematte 1086, Mürren, Parzellen Nrn. 2415, 4710 und 6551, UeO° Nr. 3 «Palace-Areal, Mürren» und UeO° Nr. 52 «Hotel Palace Mürren», Koordinaten 2’635’118 / 1’156’897.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe E, Mürren.
Ausnahmen: Anpassungspflicht für bestehende Gebäude und Anlagen (Art. 38 KEnG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Mai 2024.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Graf Bauberatung GmbH, Haus Arba, 3823 Wengen.
Projektverfasser: Philip Stucki, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch erhaltenswertes Wohnhaus.
Standort: Wengen, Im Gruebi, Gebäude Nr. 1442, Parzelle Nr. 1720, Koordinaten 2'636'932 / 1'161'969, Kernzone, erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. April bis 6. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Aufhebung Gräber Jahrgang 1993 und älter
Friedhof Lauterbrunnen
Die Gräber aus dem Jahr 1993 und älter werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe
aufgehoben. Die entsprechenden Grabreihen werden mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, die Gräber und Grabsteine bis zum 30. April 2024 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Erwahrung Wahlergebnis vom 3. März 2024
Am 3. März 2024 hat die Urnenwahl für ein Mitglied aus der ganzen Gemeinde in den Gemeinderat stattgefunden.
Markus Zimmerli wurde mit 372 Stimmen gewählt. Das Wahlergebnis wurde im Anzeiger Interlaken vom 7. März 2024 publiziert.
Gemäss Art. 64 Organisationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen sind Beschwerden gegen Wahlsachen binnen 10 Tagen einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Urnenwahl, somit am 4. März, und endete am 14. März 2024.
Bis am 14. März 2024 ist keine Beschwerde eingegangen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2. April 2024 das Wahlresultat erwahrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Die Gemeindeschreiberin
Gesuchsteller: Julian von Allmen, Rütti 599, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: von Allmen + Bossard AG, Aeschmad 220e, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Einbauen eines Schiebetors in der Westfassade. Umnutzung des nicht mehr genutzten Stalls in eine kleine Werkstatt.
Standort: Stechelberg, Rütti, Gebäude Nr. 599, Parzelle Nr. 415, Koordinaten 2'635'675 / 1'155'057, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 29. März bis 1. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Dario Nussbaumer, Stocki 159b, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasser: Fischer Heizungen Sanitär und Planungen, Marcel Fischer, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 159b, Parzelle Nr. 2096, Koordinaten 2'636'246 / 1'160'585, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 29. März bis 1. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Saaner Bau und Immobilien AG, Thomas Zaugg, Reidenbach 281, 3766 Boltigen.
Bauvorhaben: Take-away-Betrieb für die Sommersaison (mobile Sandwichbar ohne andere baulichen Massnahmen an bestehendem Gebäude. Gesuch aufgrund Nichteinhaltens des Mindestabstandes von 5 m zur Kantonsstrasse).
Standort: Lauterbrunnen, Beim Pfrundhaus, Gebäude Nr. 429a, Parzelle Nr. 1032, Koordinaten 2'635'919 / 1'160'304, Hotelzone Hb.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: Ausnahme zu Art. 11, Anhang A151 GBR i.V. mit Art. 80 SG.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. April bis 1. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Photovoltaik-Grossanlage im Schilt, Gimmelwald, «SchiltSolar», Referendum
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement
Zustandekommen des Referendums über das Projekt Photovoltaik-Grossanlage im Schilt, Gimmelwald, «SchiltSolar»
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c OgR die Zustimmung der Gemeinde gemäss Art. 71a Abs. 3 Energiegesetz zur Photovoltaik-Grossanlage im Schilt, Gimmelwald, «SchiltSolar», erteilt. Dieser Beschluss wurde im Anzeiger Interlaken vom 22. Februar 2024 mit Hinweis darauf, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen werden kann, publiziert. Innerhalb der gesetzten Frist wurde das Referendum von 348 Stimmberechtigten unterzeichnet. Das Referendum ist somit zustande gekommen. Das Projekt Photovoltaik-Grossanlage im Schilt, Gimmelwald, «SchiltSolar», wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Werner Imboden, Eyelti 201g, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: kolb + walther AG, Ägerten 1078c, 3825 Mürren.
Bauvorhaben: Sanierung des Wärmeerzeugers durch eine Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe.
Standort: Lauterbrunnen, Eyelti, Gebäude Nr. 201g, Parzelle Nr. 5883, Koordinaten 2'636'167 / 1'160'130, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. April bis 1. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Graf Bauberatung GmbH, Haus Arba, 3823 Wengen.
Projektverfasser: Philip Stucki, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch erhaltenswertes Wohnhaus.
Standort: Wengen, Im Gruebi, Gebäude Nr. 1442, Parzelle Nr. 1720, Koordinaten 2'636'932 / 1'161'969, Kernzone, erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. April bis 6. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Aufhebung Gräber Jahrgang 1993 und älter
Friedhof Lauterbrunnen
Die Gräber aus dem Jahr 1993 und älter werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe
aufgehoben. Die entsprechenden Grabreihen werden mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, die Gräber und Grabsteine bis zum 30. April 2024 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit
Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».
Arbeitsgruppe SSA
Gesuchstellerin: STWEG Balmi, Niedrimatten 976a, 3825 Mürren.
Projektverfasser: Fischer Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine Pelletheizung sowie Erstellen einer neuen thermischen Solaranlage am Balkongeländer Süd.
Standort: Mürren, Niedrimatten, Gebäude Nr. 976a, Parzelle Nr. 4607, Koordinaten 2'634'916 / 1'156'488, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. April bis 1. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
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