Oberried (3)

Gemischte Gemeinde

Abfuhr Altpapier am 23. April 2024 

Gerne informieren wir Sie darüber, dass das Altpapier am Dienstag, 23. April 2024, abgeholt wird.

Das Altpapier ist zwingend vor 7.30 Uhr an eine Durchgangsstrasse zu stellen.

Weitere Informationen können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 18.04.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Bauherrengemeinschaft Bütikofer-Niedermann, p. Adr. Hansruedi Bütikofer, Hauptstrasse 20, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Erweiterung der Wohnfläche auf allen Geschossen. Erstellen eines bewohnten Anbaus. Einbau Dachschlepper an der Südfassade und Einbau Dachfenster Nord.

Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.

Nutzung: Erstwohnungen (Parterre und 1. Stock).

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).

Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 32, Parzelle Nr. 592, 3854 Oberried am Brienzersee.

Zone: Dorfkernzone (DK).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Mai 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 18.04.2024

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Auflage; Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. März 2024

Das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. März 2024 liegt ab Montag, 15. April, bis Dienstag, 14. Mai 2024, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, zur Einsicht auf.

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 11.04.2024


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