Altersausflug Ringgenberg/Niederried
Alle Einwohner von Ringgenberg, Goldswil und Niederried im Alter von 70 Jahren und älter sind herzlich zum diesjährigen Altersausflug eingeladen. Die Fahrt mit gemeinsamem Mittagessen findet am Mittwoch, 15. Mai 2024, statt.
Abfahrtszeiten Niederried:
Abfahrtszeiten Ringgenberg:
Abfahrtszeiten Goldswil:
Wir bitten die Teilnehmenden, sich bis spätestens am Freitag, 3. Mai 2024, bei der Gemeindeschreiberei Ringgenberg unter Telefon 033 822 12 27 oder per E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch anzumelden. Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Namen/Vornamen, Ihre Wohnadresse und Ihre Telefonnummer. Ebenso bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wenn Sie auf einen Rollstuhl/Rolator angewiesen sind und diesen auf den Altersausflug mitnehmen werden.
Wir freuen uns bereits jetzt auf einen erfolgreichen Altersausflug.
Sozialkommission Ringgenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 15. April 2024
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Gesuchsteller: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche, neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.
Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Mai 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. März 2024
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Quellfassungen Kohlgruben. Temporäre Waldrodung für die Sanierung der Quellfassungen. Waldrodungsfläche: 1165 m2 auf der Parzelle Nr. 106; Ersatzaufforstungsfläche: 1165 m2 an Ort und Stelle.
Standort: Kohlgruben, Parzelle Nr. 106, Koordinaten 2’634’904 / 1’173’373, Landwirtschaftszone / Wald.
Schutzzonen: Grundwasserschutzzonen S1 und S2.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche, neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.
Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Mai 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. März 2024
Bauverwaltung Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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