Unterseen (21)

Stellenausschreibung

Zur Verstärkung in unserer Tagesschule suchen wir per 1. August 2024 eine/n

Co-Leiter/-in Tagesschule 5%

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:

  • Sie sind mitverantwortlich für die pädagogische, personelle, finanzielle und organisatorische Führung der Tagesschule
  • Bei diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben arbeiten Sie mit der Schulleitung, der Verwaltung, den Behörden und den Eltern

Wir erwarten:

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Tagesschulleitungsausbildung oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Führungs-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Belastbare und engagierte Persönlichkeit

Betreuungsperson mit pädagogischer Ausbildung

(zirka 12 Stunden/Woche)

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder beim Mittagessen und in der Freizeit
  • Gestaltung des Tagesprogramms
  • Mitverantwortung im pädagogischen Fachbereich
  • Beteiligung an Teamsitzungen

Wir erwarten:

Fachliche Anforderungen:

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Besondere Fähigkeiten und Eigenschaften:

  • verantwortungsbewusst, sorgfältig und effizient
  • humorvoll, teamfähig, flexibel und belastbar

Wir bieten für diese beiden Stellen:

  • Gestaltungsfreiraum und Weiterentwicklung der Tagesschule
  • verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten im Fachbereich
  • modernen Arbeitsplatz mit zeitgemässer Infrastruktur

Stellenantritt: 1. August 2024

Auskünfte erteilt: Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 079 920 63 81

Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 22. April 2024 an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen, oder in elektronischer Form an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, Weissenaustrasse 73, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Simmler Raphael, Wengelacher 4b, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage durch aussen aufgestellte Kälteanlage auf Dach.

Standort: Weissenaustrasse 73, Parzelle Nr. 1571, Koordinaten 2'630'500 / 1'169'490.

Zone: UeO «Wohn- und Gewerbezone Weissenaustrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 8. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Haus E, Spital Interlaken (Gesamtbauentscheid vom 15. Januar 2020).

Projektänderung: Ebene –2: Grundrissänderungen im Erschliessungskanal; Ebene –1: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof und Schaffung von zusätzlicher Fläche für Radiologie; Ebene 0: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof bzw. Erweiterung mit extensiv begrünten Flächen sowie grundrissinterne Raumverschiebungen; 1. Obergeschoss: Grundrissänderungen (grundrissinterne Raumverschiebungen); 2. Obergeschoss: Grundrissänderungen, Nutzung der Räumlichkeiten für Anästhesie; 3. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); 4. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); Attikageschoss: Grundrissänderungen mit Einbau Kältemaschine und Notstromgenerator; Flachdach: Aufstellen von zwei Rückkühlerblöcken (Abmessungen 1103 x 240 x 156 cm) und Rauch- und Wärmeabzugsanlage.

Standort: Weissenaustrasse 27 (Haus E), Parzelle Nr. 218, Zone für öffentliche Nutzung «Spitalareal», Koordinaten 2’630’963 / 1’170’018.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Friedhof: Aufhebung von Gräbern

Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Oktober 2024 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahr 1999 Verstorbenen und die Gräber der im Jahr 2004 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.

Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder der im Jahr 1999 Verstorbenen entfernt.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2024 zu räumen.

Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.

Unterseen, im April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Der Gemeinderat Unterseen hat am 5. Februar 2024 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 13. März 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Einfahrt verboten

von der Seestrasse auf das Areal des Campings Alpenblick im Bereich der östlichen Ausfahrt.

Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 18. Mai 2024, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.

Unterseen, 12. April 2024

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor: 

  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.

Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,5 m von der Gehweghinterkante einhalten.

Bei Missachtung der genannten Bestimmungen ist die Strassenaufsichtsbehörde angehalten, die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen anzuordnen.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an den Werkhofchef Erich Zurbuchen, Telefon 033 826 19 71.

Unterseen, 12. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Kirchgemeinde

Gebühren- und Nutzungsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Teilrevision der Gebühren- und Nutzungsverordnung beschlossen hat. Die Änderungen treten auf den 1. Juni 2024 in Kraft. Die geänderte Gebühren- und Nutzungsverordnung ist auf www.kirche-unterseen.ch unter «Unsere Kirche, Download», zu finden oder kann bei der Verwaltung bezogen werden. 

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Swiss Selfie Museum AG, Bahnhofstrasse 24, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Einrichten Swiss Selfie Museum in den Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss; Reklamegesuch mit Fassadenveränderungen gemäss separatem Beschrieb.

Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Koordinaten 2'631'458, 1'170'431.

Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

2. Öffentliche Planauflage Revision Gemeindebaureglement: Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen

Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG 

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die von der Gemeindeversammlung am 11. März 2024 mit beschlossenen Änderungen des Gemeindebaureglements bezüglich der Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen zur öffentlichen Auflage. Diese Änderungen sind gegenüber der ersten Auflage farbig dargestellt.

Die Planung besteht aus dem geänderten Gemeindebaureglement. Eingesehen werden können ebenfalls der dazugehörende Erläuterungsbericht und der unverbindliche Hinweisplan sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom Donnerstag, 18. April, bis und mit Freitag, 17. Mai 2024, während der Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html als PDF-Dateien eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen eingereicht werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderats einzureichen.

Allfällige Einigungsverhandlungen finden am Donnerstag, 30. Mai 2024, statt.

Unterseen, 15. April 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Walter Hintermeister, Vorholzstrasse 1a, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Tschanz Kältetechnik, Wengelacherweg 9, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe zur Unterstützung der bestehenden Heizung.

Standort: Seestrasse 34, Parzelle Nr. 1909, Koordinaten 2'631'076 / 1'170'341

Zone: Wohnzone W3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – VI Seestrasse.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans-Rudolf Balmer, Lombachzaunweg 8, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Florian Winterberger, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung und Elektroboiler durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Lombachzaunweg 8, Parzelle Nr. 1212 (BR 1637), Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’528 / 1’170’941.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Flying Dutchmen Services GmbH, Hauptstrasse 249, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umnutzen zu einer gewerbsmässig bewirtschafteten Ferienwohnung.

Standort: Seestrasse 7, Baurecht Nr. 2235, Koordinaten 2'631'310 / 1'170'499.

Zone: UeO «Bärenkurve».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Inderlappen, Baugruppe C.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS Nummer 2.1.9.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 6. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 28. März 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 11.04.2024

Stellenausschreibung

Zur Verstärkung in unserer Tagesschule suchen wir per 1. August 2024 eine/n

Co-Leiter/-in Tagesschule 5%

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:

  • Sie sind mitverantwortlich für die pädagogische, personelle, finanzielle und organisatorische Führung der Tagesschule
  • Bei diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben arbeiten Sie mit der Schulleitung, der Verwaltung, den Behörden und den Eltern

Wir erwarten:

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Tagesschulleitungsausbildung oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Führungs-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Belastbare und engagierte Persönlichkeit

Betreuungsperson mit pädagogischer Ausbildung

(zirka 12 Stunden/Woche)

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder beim Mittagessen und in der Freizeit
  • Gestaltung des Tagesprogramms
  • Mitverantwortung im pädagogischen Fachbereich
  • Beteiligung an Teamsitzungen

Wir erwarten:

Fachliche Anforderungen:

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Besondere Fähigkeiten und Eigenschaften:

  • verantwortungsbewusst, sorgfältig und effizient
  • humorvoll, teamfähig, flexibel und belastbar

Wir bieten für diese beiden Stellen:

  • Gestaltungsfreiraum und Weiterentwicklung der Tagesschule
  • verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten im Fachbereich
  • modernen Arbeitsplatz mit zeitgemässer Infrastruktur

Stellenantritt: 1. August 2024

Auskünfte erteilt: Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 079 920 63 81

Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 22. April 2024 an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen, oder in elektronischer Form an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, Weissenaustrasse 73, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Simmler Raphael, Wengelacher 4b, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage durch aussen aufgestellte Kälteanlage auf Dach.

Standort: Weissenaustrasse 73, Parzelle Nr. 1571, Koordinaten 2'630'500 / 1'169'490.

Zone: UeO «Wohn- und Gewerbezone Weissenaustrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 8. April 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 11.04.2024

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Mittwoch, 17. April 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal, Obere Gasse 2

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 19. April 2023
  2. Jahresrechnung 2023
  3. Budget 2025
  4. Wahl der Vertreterin aus dem Gemeinderat
  5. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
  6. Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-,  Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. April 2023 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Die Jahresrechnung 2023, das Budget 2025 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben. Zudem sind diese ebenfalls unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli  einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Vorstand Schwellenkorporation Unterseen

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Haus E, Spital Interlaken (Gesamtbauentscheid vom 15. Januar 2020).

Projektänderung: Ebene –2: Grundrissänderungen im Erschliessungskanal; Ebene –1: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof und Schaffung von zusätzlicher Fläche für Radiologie; Ebene 0: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof bzw. Erweiterung mit extensiv begrünten Flächen sowie grundrissinterne Raumverschiebungen; 1. Obergeschoss: Grundrissänderungen (grundrissinterne Raumverschiebungen); 2. Obergeschoss: Grundrissänderungen, Nutzung der Räumlichkeiten für Anästhesie; 3. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); 4. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); Attikageschoss: Grundrissänderungen mit Einbau Kältemaschine und Notstromgenerator; Flachdach: Aufstellen von zwei Rückkühlerblöcken (Abmessungen 1103 x 240 x 156 cm) und Rauch- und Wärmeabzugsanlage.

Standort: Weissenaustrasse 27 (Haus E), Parzelle Nr. 218, Zone für öffentliche Nutzung «Spitalareal», Koordinaten 2’630’963 / 1’170’018.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Christine Früh Schlatter, Mittlere Strasse 31, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.

Standort: Mittlere Strasse 31, Parzelle Nr. 1559, Koordinaten 2'630'683 / 1'170'294.

Zone: ZPP «Breite».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 25. März 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Stefan Greder, Gurbenstrasse 3, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz der Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gurbenstrasse 3, Parzelle Nr. 1902, Koordinaten 2'631'225 / 1'170'209.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 25. März 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Flying Dutchmen Services GmbH, Hauptstrasse 249, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umnutzen zu einer gewerbsmässig bewirtschafteten Ferienwohnung.

Standort: Seestrasse 7, Baurecht Nr. 2235, Koordinaten 2'631'310 / 1'170'499.

Zone: UeO «Bärenkurve».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Inderlappen, Baugruppe C.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS Nummer 2.1.9.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 6. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 28. März 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Werkleitungsbau Schulhausstrasse

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Schulhausstrasse.

Dauer: 8. bis 19. April 2024.

Einschränkungen:

  • Strassensperrung: Ab dem 8. April 2024 bleibt die Schulhausstrasse im Bereich der Liegenschaft Schulhausstrasse 19 für den motorisierten Verkehr gesperrt. Umleitungen werden signalisiert.
  • Kehrichtabfuhr: Die Kehrichtabfuhr aller Fraktionen findet gemäss Abfallratgeber statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert. Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 25. März 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Arnaldi Baut AG, Ivan Arnaldi, Steindlerstrasse 16, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Beat Bühler Bedachungen und Zimmerei GmbH, Mittelweg 7, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Anbau Gartenhaus an bestehendes Einfamilienhaus.

Standort: Steindlerstrasse 16, Parzelle Nr. 2037, Koordinaten: 2'630'547 / 1'170'733.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich:  Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle:  Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 25. März 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.04.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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