Beatenberg (11)

Stellenausschreibung

Wir suchen per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Gemeindeverwaltung

(Beschäftigungsgrad 17% als Jahresarbeitszeit)

Ihr Aufgabenbereich

  • Reinigung der Gemeindeverwaltung
  • Wartung der Aussenanlage
  • jährliche Grundreinigung
  • Ausführen von kleineren Reparaturen und technischer Unterhalt

Was Sie mitbringen

  • Erfahrung bei Hauswarts- und Reinigungsarbeiten
  • effizientes und zeitgemässes Arbeiten
  • selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Arbeitseinsatz ausserhalb der Büroöffnungszeiten

Wir bieten Ihnen

  • selbständiges Arbeiten
  • Anstellung, Besoldung und Ferien gemäss Personalreglement und Personalverordnung

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 24. Mai 2024 an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24 oder E-Mail u.schweizer@beatenberg.ch, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Oase der Ewigkeit Beatenberg GmbH, Karsten Kapelle, Spirenwaldstrasse 308, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Markus Stähli, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Einbau eines separaten Zugangs zur Wohnung im OG. Abtrennung der Räumlichkeiten im EG. Verschiebung eines Fensters, Einbau einer Aussentüre und Anbau Vordach an der Westfassade. Grundrissanpassungen im Bereich der Nasszellen.

Standort: Spirenwaldstrasse 308, Beatenberg, Parzelle Nr. 1635, Koordinaten 2’627’189 / 1’172’026, Wohnzone 2-geschossig.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringer Gefahr, Rutschgefahren und Wassergefahren.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-8157). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 7. Mai 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Hutmacher, Seestrasse 137c, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erstellen Werkleitungen; Anschluss Ferienhaus Nr. 8a an öffentliche Strom- und Wasserversorgung; Anschluss Alphütte Nr. 40a an öffentliche Wasserversorgung.

Projektänderung: Ferienhaus: Anpassungen Befensterung Südfassade, Neue Dacheindeckung als PV-Indachanlage, Erstellung einer Bio-Kläranlage mit Pumpenschacht, Sanierung der Sockelmauer nordseitig.

Standort: Waldeggallmi 8a und 40a, Parzellen Nrn. 1342, 1707 und 240, Koordinaten 2’629’630 / 1’173’029, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Moorlandschaftsperimeter.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Kenntnisnahme des Jahresberichts der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz
  4. Kreditgenehmigung für die neue IT-Lösung der Gemeindeverwaltung
  5. Kreditgenehmigung zur Sanierung Bachmattegrabenbrücke
  6. Kreditgenehmigung zur Erneuerung Pumpwerk Holzflüh und Druckleitung
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 22. April 2024

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 10.05.2024

Stellenausschreibung

Wir suchen per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Gemeindeverwaltung

(Beschäftigungsgrad 17% als Jahresarbeitszeit)

Ihr Aufgabenbereich

  • Reinigung der Gemeindeverwaltung
  • Wartung der Aussenanlage
  • jährliche Grundreinigung
  • Ausführen von kleineren Reparaturen und technischer Unterhalt

Was Sie mitbringen

  • Erfahrung bei Hauswarts- und Reinigungsarbeiten
  • effizientes und zeitgemässes Arbeiten
  • selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Arbeitseinsatz ausserhalb der Büroöffnungszeiten

Wir bieten Ihnen

  • selbständiges Arbeiten
  • Anstellung, Besoldung und Ferien gemäss Personalreglement und Personalverordnung

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 24. Mai 2024 an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24 oder E-Mail u.schweizer@beatenberg.ch, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 10.05.2024

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 9. Juni 2024, 11.00 Uhr

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 12. November 2023
  2. a) Rechnung 2023, Genehmigung
    b) Beitrag an GGAB
  3. Jahresbericht 2023 des Pfarrers
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden.

Die Versammlung beginnt nach dem Gottesdienst um 11.00 Uhr.

Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde Beatenberg sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.

Beatenberg, im Mai 2024

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 19

  • Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024: geschlossen

Woche 20

Ab Montag, 13. Mai 2024, bisherige reduzierte Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gottlieb Josi, Beatenbergstrasse 121, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Rückbau des bestehenden Vorplatzes von Asphalt und Kies mit Neubelegung mit Sickerverbundsteinen.

Standort: Beatenbergstrasse 121, Beatenberg, Parzelle Nr. 779, Koordinaten 2’628’426/ 1’172’303; Landwirtschaftszone LWZ.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 11 GBR
  • Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 16. April 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Anne Müller, Spirenwaldstrasse 388, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Spirenwaldstrasse 388, Parzelle Nr. 1561, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’007 / 1’171’824.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Beat und Renat Schmid, Rotebühlweg 29, 3704 Krattigen.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 17. November 2022. Untergeschoss: Zusammenführung Studio 1 und Studio 2; Anpassungen in der Raumeinteilung. Obergeschoss: Anpassung in der Raumeinteilung; Einbau einer Stückholzheizung. Dachgeschoss: Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters auf der Ostfassade; Einbau zusätzliches Fenster auf der Nordfassade. Vergrösserung PV-Anlage auf dem Dach der Ost- und Westfassade.

Standort: Sundlauenen, Oberländerweg 4, Parzelle Nr. 1082, Landwirtschaftszone und Uferschutzzone B, Koordinaten 2’627’686 / 1’170’525.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Uferschutzzone nach SFG

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Kenntnisnahme des Jahresberichts der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz
  4. Kreditgenehmigung für die neue IT-Lösung der Gemeindeverwaltung
  5. Kreditgenehmigung zur Sanierung Bachmattegrabenbrücke
  6. Kreditgenehmigung zur Erneuerung Pumpwerk Holzflüh und Druckleitung
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 22. April 2024

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr