Brienzwiler (2)

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Zusammenschluss Zivilschutzorganisationen / Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement
  3. Wasserversorgung Wilervorsass
  4. Musikhaus
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Der Rechnungsabschluss 2023 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug der Jahresrechnung werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu beanstanden.

Alle stimmberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Brienzwiler, 10. Mai 2024

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Zusammenschluss Zivilschutzorganisationen / Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement
  3. Wasserversorgung Wilervorsass
  4. Musikhaus
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Der Rechnungsabschluss 2023 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug der Jahresrechnung werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu beanstanden.

Alle stimmberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Brienzwiler, 10. Mai 2024

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 10.05.2024


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