Hofstetten (5)

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 18. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme der Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Kreditbewilligung für die Verlegung der Brienzwilerstrasse
  3. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz
  4. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen während 30 Tagen und die weiteren Unterlagen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung 2023 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 13. Mai 2024

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Hangsicherung durch Trockensteinmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Hangi 110, Parzelle Nr. 11, UeO Ballenberg a/b/c, Koordinaten 2’649’423 / 1’177’693.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Wildschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Baute im Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten BE.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen: 

  • Montag, 20. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkung

Überbauungsordnungen «Brienzwilerstrasse» und «Eingang Ballenberg West»
 
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Brienzwilerstrasse», die Überbauungsordnung «Eingang Ballenberg West», die Änderung des Überbauungsplans Chilchweg mit Sonderbauvorschriften, die Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) und die Änderung des kommunalen Richtplans sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 3. Juni, bis und mit Dienstag, 2. Juli 2024, bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Am Dienstag, 28. Mai 2024, um 20.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Hofstetten, Alpgasse 20, 3858 Hofstetten, zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, zu richten.

Hofstetten, 13. Mai 2024

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: 

  • Auffahrt, 9. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 02.05.2024


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