Interlaken (39)

Einwohnergemeinde

Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen

Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Inter Domos Holding AG, Postgasse 20, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von vier Wohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 18 Gästen.

Standort: Freiestrasse 4, Parzelle Nr. 315.

Nutzungszone: Wohnzone W2 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Marc Werren, Obere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Einbau Küche in Büroraum, Umnutzung Büro als Kleinwohnung sowie Sanierung der bestehenden Nasszelle.

Standort: Obere Bönigstrasse 8, Parzelle Nr. 1253.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 23. Mai, 14.00 Uhr, bis 26. Mai 2024, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Welatec Beratende Ingenieure AG, Höheweg 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Gasfeuerung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpenanlage auf dem Flachdach.

Standort: General-Guisan-Strasse 23a, Parzelle Nr. 1417, Zone für öffentliche Nutzung h «Kindergarten West», Koordinaten 2’631’906 / 1’170’162.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über die Pfingsttage bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen schöne Pfingsten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Vertical Sport AG, Jungfraustrasse 44, 3800 Interlaken

Bauvorhaben: Vertical Cafebar: Umnutzung Ladenfläche zu öffentlicher Cafebar mit Getränken und Snacks sowie tageweise Vermietung Lokal für Events an Dritte.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 100 Sitz- und Stehplätze innen und 20 Sitzplätze aussen; Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, Terrassenbereich täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Interlaken, Jungfraustrasse 44, Parzelle Nr. 1418, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’998 / 1’170’428.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 51 GBR), Baugruppe B und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte K-Objekte.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge (Art. 49 ff. BauV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost

Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier fällt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Francioli-von Allmen Daniela, Bernastrasse 36, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von mindesten drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 4 Gästen.

Standort: Bernastrasse 36, Parzelle Nr. 803.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Schläpfer Martin, Niesenstrasse 25, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neue Gartensitzplatzüberdachung mit Photovoltaik-Anlage.

Standort: Niesenstrasse 25a, Parzelle Nr. 241.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung des Gebäudeabstandes, Art. 212 Abs. 2 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Stefan Maurer, Waldeggstrasse 40, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Beat Hirschi, Diemtigtalstrasse 14, 3753 Oey.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Büro in 1-Zimmer-Wohnung, Erstellung eines Aussenparkplatzes.

Standort: Waldeggstrasse 40, Parzelle Nr. 1096.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. Juni 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Büroräumlichkeiten mit Klimatisierung im 2. OG.

Standort: Untere Bönigstrasse 10a, Parzelle Nr. (BR1910-28).

Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 9 «Uechtere».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Trafelet Thomas, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Installation PV-Anlage auf Dach.

Standort: Jungfraustrasse 50 und 52, Parzelle Nr. 962.

Nutzungszone: Mischzone MK 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützens- und erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2024 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 9., und Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen eine frohe Auffahrt. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen

Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Mitchell Sarah und Peter, Englischviertelstrasse 63, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im Gebäudeteil A, Wohnung A103 im 1. Obergeschoss, zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 8 Gästen.

Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen für touristische Vermietung (EG und 2. OG), Beherbergung von total 9 Gästen.

Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.

Nutzungszone: Mischzone MA3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Gesamterneuerung Gemeindehaus: Neugestaltung Schalterbereich; Ausbau Dachboden zu Büroräumen mit zwei Dachfenstern; Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Raumkühlung; Erneuerung der Elektroinstallationen; Erstellen temporäres Provisorium für Büroräume.

Projekätnderung: Anpassungen Fundamente und Wärmepumpe, PV-Anlage indach auf Gebäude Nr. 45 (Garage); Anpassungen Komfortkühlung / Raumkühlung; Dachfenster Stebler mit innen liegendem Wärmeschutz.

Standort: General-Guisan-Strasse 43, Parzelle Nr. 1106, Zone für öffentliche Nutzung c «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’631’680 / 1’170’037.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 1. Januar 2002, Vertrag vom 12. Februar 2002).

Ausnahmen:

  • Automatisierung des Sonnenschutzes (Art. 16 Abs. 2 KenV)
  • Abwärmenutzung (Art. 44 Abs. 2 KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lüthi Paul, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz bestehende Wärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Mittengrabenstrasse 39, Parzelle Nr. 1722 (BR1654).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Inter Domos Holding AG, Postgasse 20, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von vier Wohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 18 Gästen.

Standort: Freiestrasse 4, Parzelle Nr. 315.

Nutzungszone: Wohnzone W2 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Marc Werren, Obere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Einbau Küche in Büroraum, Umnutzung Büro als Kleinwohnung sowie Sanierung der bestehenden Nasszelle.

Standort: Obere Bönigstrasse 8, Parzelle Nr. 1253.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats

Der Grosse Gemeinderat hat am 30. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Ersatz Kehrichtfahrzeug, Verpflichtungskredit

Für den Ersatz des Kehrichtfahrzeugs wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 760'000.– bewilligt.

Motion Aulbach, Sanierungskonzept, Beantwortung

Die Motion Aulbach, Sanierungskonzept, wird erheblich erklärt.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 23. Mai, 14.00 Uhr, bis 26. Mai 2024, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Welatec Beratende Ingenieure AG, Höheweg 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Gasfeuerung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpenanlage auf dem Flachdach.

Standort: General-Guisan-Strasse 23a, Parzelle Nr. 1417, Zone für öffentliche Nutzung h «Kindergarten West», Koordinaten 2’631’906 / 1’170’162.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Büroräumlichkeiten mit Klimatisierung im 2. OG.

Standort: Untere Bönigstrasse 10a, Parzelle Nr. (BR1910-28).

Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 9 «Uechtere».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Trafelet Thomas, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Installation PV-Anlage auf Dach.

Standort: Jungfraustrasse 50 und 52, Parzelle Nr. 962.

Nutzungszone: Mischzone MK 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützens- und erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Euronet Services Schweiz GmbH, Dufourstrasse 56, 8008 Zürich.

Projektverfasserin: Preisig + Wasser AG, Bergstrasse 23, 8953 Dietikon.

Bauvorhaben: Aufstellen Bankomat auf Betonsockel mit Leuchtwürfel und Reklame.

Standort: Höheweg 1, Parzelle Nr. 183.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Landauffüllung zur Vorbereitung für den Neubau einer Gewerbehalle.

Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 140 (BR2115).

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieuere AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Komplette Erneuerung der Alpenstrasse auf einer Länge von rund 290 m. Mit der Sanierung des Strassenabschnitts werden gestalterische Elemente des Projekts Crossbow weitergeführt (Randabschlüsse). Im Projektperimeter wird die gesamte Strassenentwässerung erneuert sowie die Anordnung und Anzahl der Parkplätze angepasst. Ersatz von fünf Haltungen der Regenabwasserleitung (Strassenentwässerung). Die bereits gemäss BehiG angepassten Bushaltestellen Zentrum Artos (Sonderbord 22 cm) werden im Haltebereich mit Betonplatten ergänzt. Auf der Parzelle Nr. 908 (Alpenstrasse 36) wird die Parkierung so angepasst, dass die Längsparkfelder entfallen.

Standort: Alpenstrasse, Parzellen Nrn. 68 und 908, Bauzone / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’632’664 / 1’170’501.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte (Gebäude Nrn. 36 und 50).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 9. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2024 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 9., und Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen eine frohe Auffahrt. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Mitchell Sarah und Peter, Englischviertelstrasse 63, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im Gebäudeteil A, Wohnung A103 im 1. Obergeschoss, zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 8 Gästen.

Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kunsthaus Interlaken

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Verschiedenes

Das Protokoll der Burgerversammlung liegt vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 23. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen für touristische Vermietung (EG und 2. OG), Beherbergung von total 9 Gästen.

Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.

Nutzungszone: Mischzone MA3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Gesamterneuerung Gemeindehaus: Neugestaltung Schalterbereich; Ausbau Dachboden zu Büroräumen mit zwei Dachfenstern; Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Raumkühlung; Erneuerung der Elektroinstallationen; Erstellen temporäres Provisorium für Büroräume.

Projekätnderung: Anpassungen Fundamente und Wärmepumpe, PV-Anlage indach auf Gebäude Nr. 45 (Garage); Anpassungen Komfortkühlung / Raumkühlung; Dachfenster Stebler mit innen liegendem Wärmeschutz.

Standort: General-Guisan-Strasse 43, Parzelle Nr. 1106, Zone für öffentliche Nutzung c «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’631’680 / 1’170’037.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 1. Januar 2002, Vertrag vom 12. Februar 2002).

Ausnahmen:

  • Automatisierung des Sonnenschutzes (Art. 16 Abs. 2 KenV)
  • Abwärmenutzung (Art. 44 Abs. 2 KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lüthi Paul, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz bestehende Wärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Mittengrabenstrasse 39, Parzelle Nr. 1722 (BR1654).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024


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