Kanton (100+)

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Entwidmung Wohnung im Pfarrhaus vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen
  3. Schlussabrechnung, Verpflichtungskreditabrechnung Umbau Pfarrhaus
  4. Änderung Anhang II (Behördenentschädigung im Organisationsreglement
  5. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 15. April 2024

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2024

  • Auffahrt, 9. Mai 2024: geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024: geschlossen
  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024: geschlossen

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Bienenschwarmzeit

Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen. Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich später nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren. Als Nächstes werden einige hundert Kundschafterinnen, sogenannte Spurbienen, losgeschickt. Diese suchen in der weiteren Umgebung nach einer geeigneten neuen Nistgelegenheit.

Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.

Bienensammelstelle, Telefon 079 451 12 55

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen

Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Genehmigung Reglement «Aufgabenübertragung Zivilschutz»
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Unterflur-Abfallsammelstelle Sagi
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Abwasser-Druckleitung PW Moosrain–Bahnhof
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Ausbau Talstrasse und Optimierung Entwässerung Wanderweg Tal
  6. Zonenplanänderung Strandbad (ZöN D/I)
  7. Konsultativabstimmung über Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Pfingsten

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten und somit am Montag, 20. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 21. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Heinrich von Allmen-Fuhrer, Matte 316, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz des bestehenden Mergelbelags durch Asphaltbelag beim Vorplatz der Scheune.

Standort: Stechelberg, Matte, Parzelle Nr. 470, Koordinaten 2'635'420 / 1'155'482, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand
  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. Mai bis 12. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2024/2025

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 24. Mai 2024, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2024/2025 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 30. April 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Lehmann Felix Paul und Häni Daniel, vertreten durch Chaletplan GmbH, Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Technikraum / Keller.

Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Koordinaten 2’647’155 / 1’164’615.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187328

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 30. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Kümin Peter, Haldenstrasse 81, 8602 Wangen b. Dübendorf.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Spillstattstrasse 25, Parzelle Nr. 5396, Koordinaten 2’645’130 / 1’164’025.

Nutzungszone: erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189039

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 30. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.05.2024

Stellenausschreibung

Wir suchen per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Gemeindeverwaltung

(Beschäftigungsgrad 17% als Jahresarbeitszeit)

Ihr Aufgabenbereich

  • Reinigung der Gemeindeverwaltung
  • Wartung der Aussenanlage
  • jährliche Grundreinigung
  • Ausführen von kleineren Reparaturen und technischer Unterhalt

Was Sie mitbringen

  • Erfahrung bei Hauswarts- und Reinigungsarbeiten
  • effizientes und zeitgemässes Arbeiten
  • selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Arbeitseinsatz ausserhalb der Büroöffnungszeiten

Wir bieten Ihnen

  • selbständiges Arbeiten
  • Anstellung, Besoldung und Ferien gemäss Personalreglement und Personalverordnung

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 24. Mai 2024 an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24 oder E-Mail u.schweizer@beatenberg.ch, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 9. Juni 2024

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36 Buchstabe b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements eine Gemeindeurnenabstimmung angeordnet für Sonntag, 9. Juni 2024. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil werden beantragt:

  1. Zustimmung zur Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes (grundeigentümerverbindliche Festlegung) in der baurechtlichen Grundordnung
    (Gemeindebaureglement und Zonenplan)
  2. Zustimmung zur Umsetzung des Bauinventars (Baudenkmäler und Baugruppen, behördenverbindliche Festlegung) in der baurechtlichen Grundordnung (Gemeindebaureglement und Zonenplan)

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 18. Mai 2024 zugestellt.

Wilderswil, 6. Mai 2024

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Inter Domos Holding AG, Postgasse 20, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von vier Wohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 18 Gästen.

Standort: Freiestrasse 4, Parzelle Nr. 315.

Nutzungszone: Wohnzone W2 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Marc Werren, Obere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Einbau Küche in Büroraum, Umnutzung Büro als Kleinwohnung sowie Sanierung der bestehenden Nasszelle.

Standort: Obere Bönigstrasse 8, Parzelle Nr. 1253.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Zusammenschluss Zivilschutzorganisationen / Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement
  3. Wasserversorgung Wilervorsass
  4. Musikhaus
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Der Rechnungsabschluss 2023 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug der Jahresrechnung werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu beanstanden.

Alle stimmberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Brienzwiler, 10. Mai 2024

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 16.05.2024

Stellenausschreibung

Für die Schulanlage Wilderswil suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine:n

Mitarbeiter:in Hauswartung

Beschäftigungsgrad 20%, befristet bis Herbst 2026

Ihr Aufgabengebiet umfasst

  • Betreuung der Anlässe (Wochenenden, Abende) in den Räumlichkeiten der Schulanlage (Mehrzweckhalle, Turnhalle, Aussenräume)
  • Mithilfe bei den weiteren Arbeiten in der gesamten Schulanlage
  • Stellvertretung des Hauswartes

Ihr Profil beinhaltet

  • Motivierte und flexible Persönlichkeit mit Erfahrung im Umgang mit technischen Einrichtungen
  • Nach Möglichkeit abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im Bereich der Hauswartung
  • Bereitschaft für Wochenend- und Abendeinsätze
  • Freude am Kontakt mit den Benützern der Schulanlage

Wir bieten Ihnen

  • Interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien

Das weitere Vorgehen

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 24. Mai 2024 an Gemeindeschreiberei Wilderswil, «Stellenbewerbung», Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Haben Sie Fragen?

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Bauverwalter Beat Dinkel, Telefon 033 826 01 41, oder Gemeindeschreiber Christian Hartmann, Telefon 033 826 01 40. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Sperrung Parkplätze Bahnhof Oberried vom 22. bis und mit 24. Mai 2024

Geschätzte Damen und Herren

Im Zuge der Einweihungsfeier im Zusammenhang mit dem Bahnhofumbau in Oberried muss der Parkplatz P4 beim Bahnhof Oberried für die Zeit vom 22. bis und mit 24. Mai 2024 gesperrt werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
Gemischte Gemeinde Oberried

 

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 14. Juni 2024, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme Revisionsbericht / Bericht Datenschutzaufsichtsstelle
    3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Finanzwesen
    Orientierung über abgeschlossene Verpflichtungskredite
  3. Wasserversorgung
    Ersatz Wasserleitung Wyden – Steinen; Kreditgenehmigung
  4. Organisation
    Reglement über die Tagesschule – Genehmigung
  5. Organisation
    Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – Genehmigung
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 21. Juni 2024 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 1. Mai 2024

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Terradomo AG, Matthias Schmocker, Breite 24, 3800 Unterseen, vertreten durch Rechtsanwalt Res Nyffenegger, Thunstrasse 24, 3005 Bern.

Projektverfasser: Matthias Schmocker, Breite 24, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Brunngasse 24, 24a und 24b; Neubau von zwei 
Mehrfamilienhäusern mit 15 Wohnungen und einer Autoeinstellhalle. Projektänderung 1: Anpassung Umgebung sowie Gestaltung Fassaden; Überarbeitung Wärmeerzeugung (Heizzentrale mit zwei innen aufgestellten Wärmepumpen). Projektänderung 2: Anpassung Baugesuch an die Vorgaben betreffend hindernisfreiem Bauen, betreffend Erstellung von Schutzplätzen sowie Plananpassungen betreffend Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Kniestockhöhe. Projektänderung 3: Erstellen einer Wendemöglichkeit für grössere Fahrzeuge.

Standort: Brunngasse 24, Parzellen Nrn. 531 und 1528, Wohnzone W3, Koordinaten 2’632’800 / 1’169’750.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreitung des Gebäudeabstands zwischen dem geplanten Mehrfamilienhaus Nr. 24 auf der Parzelle Nr. 1528 und dem Gebäude Nr. 20a auf der Parzelle Nr. 1309 (Art. A144 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 23. Mai, 14.00 Uhr, bis 26. Mai 2024, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren-Wildi Bettina und Peter, Dorfstrasse 46, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Einbau Kamin, Anhebung Sitzplatz, Ersatz Öl-/Stückholzheizung mit Pellet-/Stückholzheizung.

Standort: Wärgistalstrasse 35, Parzelle Nr. 2507, Koordinaten 2’644’700 / 1’163’275.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/190936.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Mai 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.

Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für das Teilprojekt «Gässli»; Ersatz Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe E (Lauterbrunnen, Mürren), Ortsbildschutzperimeter.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Verena Gafner-Bohren, Blätzweg 6, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Eindolung Gewässer und Terrainveränderung inkl. Offenlegung und Teilrenaturierung.

Standort: Blätzweg, Grindelwald, Parzellen Nrn. 759 und 760, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’728 / 1’163’246; 2’642’752 / 1’163’130.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Abstand zur Skipiste (Art. 27 i.V.m. Art. 55 GBR)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Welatec Beratende Ingenieure AG, Höheweg 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Gasfeuerung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpenanlage auf dem Flachdach.

Standort: General-Guisan-Strasse 23a, Parzelle Nr. 1417, Zone für öffentliche Nutzung h «Kindergarten West», Koordinaten 2’631’906 / 1’170’162.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergschaft Lombach, Hauptstrasse 223, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Schindeldach mittels Profilblech (Farbe braun); Installation PV-Aufdachanlage.

Standort: Lombach, Lägerstutz 962, Parzelle Nr. 308, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Roteschwand, Koordinaten 2’636’344 / 1’177’677.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern / Sörenberg.

Ausnahme: Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern / Sörenberg.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Catherine Rapit, Kreuzweg 13, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Heizungssanierung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Kreuzweg 13, Parzelle Nr. 3476 (BR 2799), Zone: Wohnzone 2, Koordinaten 2’647’050 / 1’178’100.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Nathalie und Thomas Maerten, Trübenbachweg 21, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Peter Reber, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Rückbau des Estrichgeschosses und Anbau, Dachaufstockung mit zwei Dachschleppern, westseitig wird eine PV-Anlage montiert. Energetische Sanierung der Gebäudehülle. Ersetzen der Ölheizung durch eine Stückholzheizung.

Standort: Trübenbachweg 21, Parzelle Nr. 621, Koordinaten 2'625'136 / 1'167'038.

Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung mit Nutzungsbeschränkung.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Betroffene Schutzobjekte: keine.

Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Dienstag, 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Leissigen, 30. April 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 14. Juni 2024, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2023
  2. Genehmigung von zwei Verpflichtungskrediten für die Erneuerung der Trinkwasserleitung
    1. Teilstück Hübeli – Linde
    2. Teilstück Linde – Reservoir Murerli / Rüdli
  3. Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz;
    Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau in Zivilschutz Interlaken-Oberhasli
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 21. Juni bis 22. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 17. April 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Fassadenanpassungen und Erstellen Stützmauer.

Standort: Dorfstrasse 72, Parzelle Nr. 183, Koordinaten 2’645’470 / 1’163’824.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/195992

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 3. Mai 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationsanlässe «SchiltSolar»

Der Gemeinderat Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c des Organisationsreglements die Zustimmung der Gemeinde zur Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, erteilt. Dieser Beschluss wurde im Anzeiger Interlaken publiziert, mit Hinweis darauf, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen werden kann. Innerhalb der gesetzten Frist wurde das Referendum von 348 Stimmberechtigten unterzeichnet, das Referendum ist somit zustande gekommen. Das Projekt Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, wird deshalb den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Es ist uns wichtig, Sie detailliert über das Projekt «SchiltSolar» zu informieren und dabei die Gelegenheit wahrzunehmen, mit Ihnen einen Dialog zu führen und offene Fragen zu klären.

Gerne orientieren wir Sie an folgenden Terminen über das Projekt «SchiltSolar»:

  • Dienstag, 21. Mai 2024, 20.00 Uhr in Lauterbrunnen, Schulhaus Hohsteg
  • Freitag, 24. Mai 2024, 20.00 Uhr in Mürren, Sportzentrum
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, 20.00 Uhr in Wengen, Kino Wengen

Programm

Begrüssung und Erläuterungen durch Gemeindepräsident Karl Näpflin

  • Informationen und Details zum Projekt, Stand «SchiltSolar», Helmut Perreten, CEO IBI AG
  • Frage- und Diskussionsrunde
  • Anschliessend Umtrunk mit Gelegenheit für individuelle Fragen

Möchten Sie bereits vor dem Informationsanlass Fragen einreichen, so nehmen wir diese gerne bis am Freitag, 17. Mai 2024, unter info@schiltsolar.ch entgegen. Ebenso finden Sie im Vorfeld zahlreiche Informationen unter www.schiltsolar.ch.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen
in Zusammenarbeit mit den Industriellen Betrieben Interlaken IBI AG

Publiziert am 16.05.2024

Tiefbauamt des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinde: Unterseen.

410.20403 / Belagserneuerung Habkernstrasse (Sutters Weidli–Rossgrind)

Teilstrecke: 2'631'025 / 1'172'645 (Hassauli–Badweid) resp. 2'631'475 / 1'173'350 (Rohräbeni–Rossgrind)

Dauer: 21. Mai bis Ende Oktober 2024.

Ausnahmen: keine.

Verkehrsführung: einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.

Grund der Massnahme: Belagserneuerung sowie Sanierung der Arbeits- und Dilatationsfugen der Lehnenbrücken und Bau einer kurzen Stützmauer.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt (Thun), 9. April 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Oase der Ewigkeit Beatenberg GmbH, Karsten Kapelle, Spirenwaldstrasse 308, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Markus Stähli, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Einbau eines separaten Zugangs zur Wohnung im OG. Abtrennung der Räumlichkeiten im EG. Verschiebung eines Fensters, Einbau einer Aussentüre und Anbau Vordach an der Westfassade. Grundrissanpassungen im Bereich der Nasszellen.

Standort: Spirenwaldstrasse 308, Beatenberg, Parzelle Nr. 1635, Koordinaten 2’627’189 / 1’172’026, Wohnzone 2-geschossig.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringer Gefahr, Rutschgefahren und Wassergefahren.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-8157). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 7. Mai 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über die Pfingsttage bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen schöne Pfingsten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Änderung Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone)

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Änderung liegen vom 16. Mai bis und mit 17. Juni 2024 bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie kann während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Änderung Art. 40 GBR und Art. 210 USV» an die Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten.

Brienz, 1. Mai 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Sperrung Terrassenweg

Sperrung Terrassenweg

Freitag, 17. Mai 2024, 7.00–20.00 Uhr

Infolge Belagsarbeiten beim Hotel Panorama wird der Terrassenweg für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Witterungsbedingt können die Arbeiten verschoben werden.

Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbille und Panorama werden an diesem Tag nicht bedient.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.05.2024

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bettenried, Singsaal

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. Juni 2023
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Festlegen Tellansatz 2025, Festlegen der Teuerung auf Einschatzungswerte
  4. Beratung und Beschluss Budget 2025
  5. Kenntnisnahme der Abrechnungen von Verpflichtungskrediten
  6. Wahlen
    1 Mitglied des Vorstandes, Wiederwahl
    1 Mitglied des Vorstandes, Neuwahl
    1 Mitglied der Rechnungsprüfung, Wiederwahl
  7. Verschiedenes

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen, beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 2. Mai 2024

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Saniertes Schulhaus – Offene Türen

Das Schulhaus Lütschental wurde im Jahr 2023 auf der Westseite saniert. Gerne öffnen wir die Türen für die Öffentlichkeit.

Vor der Gemeindeversammlung am Freitag, 14. Juni 2024, stehen die sanierten Räumlichkeiten von 19.00 bis 19.45 Uhr zur Besichtigung offen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 21. Juni 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
  2. Kenntnisnahme der Nachkredite und Genehmigung der Jahresrechnung 2023 
  3. Verpflichtungskredit
    Kenntnisnahme der Abrechnung
  4. Erneuerung Steuerungs- und Messtechnik Reservoir Sunnallmi 
    Kreditgenehmigung
  5. Neue IT-Lösung
    Kreditgenehmigung 
  6. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz
  7. Wahlen
    Wahl der Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2024
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Saxeten, 16. Mai 2024

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 16.05.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung 

Freitag, 21. Juni 2024, im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Nachkredite, Genehmigung
    2. Jahresrechnung, Genehmigung 
  2. Orientierungen 
  3. Verschiedenes

Saxeten, 16. Mai 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 16.05.2024

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Rhyn Martin, geb. 29. März 1966, von Bettenhausen, Fahrenbühl 341, 3804 Habkern, verstorben am 8. Dezember 2023.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 4. Juni 2024

Auflagefrist Inventar: 10 Tage

Ablauf der Frist: 25. Mai 2024

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.05.2024

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Glanzmann Erhard, geb. 20. Februar 1959, von Escholzmatt­ Marbach LU, 3852 Ringgenberg, ZA: APH Beatenberg, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 15. November 2023.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 4. Juni 2024

Auflagefrist Inventar: 10 Tage

Ablauf der Frist: 25. Mai 2024

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 18. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme der Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Kreditbewilligung für die Verlegung der Brienzwilerstrasse
  3. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz
  4. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen während 30 Tagen und die weiteren Unterlagen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung 2023 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 13. Mai 2024

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Hutmacher, Seestrasse 137c, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erstellen Werkleitungen; Anschluss Ferienhaus Nr. 8a an öffentliche Strom- und Wasserversorgung; Anschluss Alphütte Nr. 40a an öffentliche Wasserversorgung.

Projektänderung: Ferienhaus: Anpassungen Befensterung Südfassade, Neue Dacheindeckung als PV-Indachanlage, Erstellung einer Bio-Kläranlage mit Pumpenschacht, Sanierung der Sockelmauer nordseitig.

Standort: Waldeggallmi 8a und 40a, Parzellen Nrn. 1342, 1707 und 240, Koordinaten 2’629’630 / 1’173’029, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Moorlandschaftsperimeter.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Hangsicherung durch Trockensteinmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Hangi 110, Parzelle Nr. 11, UeO Ballenberg a/b/c, Koordinaten 2’649’423 / 1’177’693.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Wildschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Baute im Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten BE.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen: 

  • Montag, 20. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Verkehrsbehinderung Iseltwaldstrasse

Vollständige Publikation siehe unter «Bönigen».

Gemeinderat Bönigen

Publiziert am 16.05.2024

Besetzerschaft Holzmatten

Alphag

Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 3. Juni 2024 zu erstellen.

Die Pfander

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Die Einwohnergemeinde Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:

Parkieren verboten (beidseitig) – Iseltwaldstrasse – für den Zeitraum vom 16. Juni bis 16. Oktober 2024 auf folgenden Streckenabschnitten/Bereichen:

  • Fischmatte/Iseltwaldstrasse (46,41,19,5 Breite / 7,54,18,25 Länge)
  • Wäldli/Iseltwaldstrasse (46,41,18,24 Breite / 7,54,55,13 Länge)
  • Waldisegg/Iseltwaldstrasse (46,41,21,03 Breite / 7,55,16,21 Länge)
  • Brandweid/Iseltwaldstrasse (46,41,45,69 Breite / 7,56,10,34 Länge)

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. A und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.

Einwohnergemeinde Bönigen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Vertical Sport AG, Jungfraustrasse 44, 3800 Interlaken

Bauvorhaben: Vertical Cafebar: Umnutzung Ladenfläche zu öffentlicher Cafebar mit Getränken und Snacks sowie tageweise Vermietung Lokal für Events an Dritte.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 100 Sitz- und Stehplätze innen und 20 Sitzplätze aussen; Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, Terrassenbereich täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Interlaken, Jungfraustrasse 44, Parzelle Nr. 1418, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’998 / 1’170’428.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 51 GBR), Baugruppe B und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte K-Objekte.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge (Art. 49 ff. BauV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz

Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 20. Juni 2024, 19.30 Uhr in Meiringen

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  3. Anlage ins Finanzvermögen «Sanierung Fenster Lengenacherweg 2»
  4. Abschliessung Verpflichtungskredite 2023
  5. Orientierung aus dem Kirchgemeinderat
  6. Verschiedenes

Das Protokoll vom 30. November 2023 und die Jahresrechnung 2023 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26, Meiringen, öffentlich auf.

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei ei- ner der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinden angemeldet sind.

Anschliessend sind alle Teilnehmer:innen herzlich zum Apéro eingeladen.

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau

Abgeordnetenversammlung

Donnerstag, 20. Juni 2024, 18.00 Uhr im Hotel Carlton Europe, Höheweg 92–94, 3800 Interlaken

Im Namen des Vorstands des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau laden wir Stimmberechtigte und Gäste herzlich zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Es erwarten Sie folgende Traktanden:

Traktanden

  1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 22. Juni 2023 (Beschluss)
  2. Bericht des Präsidenten 
  3. Bericht der Geschäftsleitung
  4. Rechnung 2023 (Beschluss)
  5. Revisionsbericht
  6. Budget 2025 (Beschluss)
  7. Aktualisierungen Organisationsreglement OgR (Beschluss)
  8. Konstituierung Vorstand
  9. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten (Delegierte der Gemeinden) und Gäste sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.

An- oder Abmeldungen der Delegierten bitte an: liselotte.zioerjen@sdrj.ch

Weitere Informationen und den Jahresbericht 2023 finden Sie unter: www.sdrj.ch

Interlaken, 15. Mai 2024

Der Vorstand

Publiziert am 16.05.2024

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Fehr Stefan, geb. 8. April 1972, von Widnau SG, Hauptstrasse 135, 3855 Brienz, verstorben am 27. Februar 2023.

Datum der Konkurseröffnung: 22. April 2024

Eingabefrist bis 16. Juni 2024

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.05.2024

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand

Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 16. Juni 2024, um 11.15 Uhr in der Kirche Bönigen (im Anschluss an den Gottesdienst von 9.30 Uhr)

Traktanden

  1. Begrüssung und Eröffnung
  2. Wahl der Stimmenzähler/-innen
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  4. Kenntnisnahme Finanzplan 2023–2029
  5. Wiederwahl externe Revisionsstelle
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2023 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.

Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49 a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.

Interlaken/Matten, 16. Mai 2024

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung Matten b. Interlaken bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2004 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche:

  •  ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet, unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost

Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier fällt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen

Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2, Interlaken) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Unterseen, im Mai 2024

Polizeiinspektorat Unterseen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 25. Mai 2024, 8.00 bis 11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt.

Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden.

Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof Tschingeley, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationstag über nicht heimische Pflanzen und Tiere

Am Samstag, 4. Mai 2024, fand auf dem Dorfplatz in Matten eine Informationsveranstaltung zu Neophyten und ortsfremden Tieren statt. Zahlreiche Pflanzen wurden präsentiert, die invasiv sind, d. h. eigentlich nicht bei uns wachsen, sondern irgendwie durch Einfuhr zu uns gelangt sind und nun die einheimische Fauna sowie Flora gefährden. Der Kirschlorbeerbaum oder die Goldrute sind typische Vertreter dieser invasiven Pflanzen. Sie dürfen künftig auch nicht mehr verkauft und angepflanzt werden. Ein Rundgang im Rugenwald und eine kleine Velotour zu ausgewählten Orten mit besonders gestalteten Flächen ergänzten den gut besuchten Anlass. Der Verein Vogelschutz und die Biodiversitätsgruppe stellte aber auch Pflanzen vor, die heimisch sind und als Ersatz für die invasiven Arten gepflanzt werden können. Auf Interesse stiess auch die Präsentation zur Asiatischen Hornisse: Das bis zu 3 cm grosse Tier wird wahrscheinlich in Kürze auch das Bödeli erreichen resp. erobern und die heimischen Honig- und Wildbienen gefährden. Im Raum Thun wurde diese invasive Tierart jedenfalls schon gesichtet.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nach Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung ist nach Pfingsten wie folgt geöffnet:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen
  • Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 13. Mai 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Maria Vögeli, Vorholzstrasse 33, 3800 Unterseen.

Projektverfasser / Vertreter mit Vollmacht: Roland Michel, Gsteigstrasse 32, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Reklame Wärchstedtli (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Hauptstrasse 63, Parzelle Nr. 240, Koordinaten 2'631'384 / 1'170'550.

Zone: ZPP «Stedtli».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – III, Dorf Interlappen
  • Ortsbildschutzgebiet B
  • Baugruppe C (Unterseen, Dorf)

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938.

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 13. Mai 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Francioli-von Allmen Daniela, Bernastrasse 36, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von mindesten drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 4 Gästen.

Standort: Bernastrasse 36, Parzelle Nr. 803.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um die Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 30. Juni 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunterfallendem Reisig und Laub zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamtes oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Oberried, 13. Mai 2024

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lorenz Krebs, Rütistrasse 28, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: H. Gosteli AG, Metzgergasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Montieren einer Pergola mit Lamellendach.

Standort: Rütistrasse 28, Parzelle Nr. 1244, Koordinaten 2'632'947 / 1'170'179.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Ruth Michel, Granatweg 11, 3004 Bern.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.

Standort: Rosenweg 1, Parzelle Nr. 504, Koordinaten 2'633'120 / 1'169'681.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäude Nr. 758f und Neubau einer Lagerhalle.

Standort: Gimmelwald, Niedrimatten, Gebäude Nr. 758f, Parzelle Nr. 5647, Koordinaten 2'634'805 / 1'155'076, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen

  • Art. 23 Anhang A146 GBR, Unterschreiten Gebäudeabstand
  • Art. 24 RPG, Deponie Aushubmaterial

Auflagestellen

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Besetzerschaft Wärgistal

Obligatorischer Tagwann

Samstag, 18. und 25. Mai 2024, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 16.05.2024

Besetzerschaft Bussalp

Tagwann, Samstag, 25. Mai 2024
Gemeiner Tagwann, Samstag, 1. Juni 2024
Jeweils um 9.00 Uhr im Mittelläger

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen und am Anfang und Ende gut sichtbar zu kennzeichnen.

Unterläger und Mittelläger bis Gemeiner Tagwann, Oberläger bis Ende Juni.

Die Pfander

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Schulkommission

Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 16. Juni 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat 

Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 16. Juni 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger herzlich ein zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten.

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    1. Bewilligung der Nachkredite zur Wertberichtigung der Beteiligung an der Wärme Bödeli AG sowie für den Unterhalt der Schulliegenschaften
    2. Kenntnisnahme der in der Finanzkompetenz des Gemeinderates bewilligten Nachkredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Schule Matten; Fachtrakt Moos (Schulküche); Erneuerung; Zustimmung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites
  3. Schule Matten; Dach Turnhalle Chabismoos; Sanierung und Installation einer Photovoltaikanlage; Zustimmung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites
  4. Liegenschaften; «Beundenhaus», Hauptstrasse 32, Matten b. Interlaken; Sanierung der 2½-Zimmer Wohnung; Zustimmung und Bewilligung eines Nachkredites
  5. Zusammenlegung der ZSO Alpenregion und der ZSO Jungfrau; Erlass «Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz»; Genehmigung
  6. «Schulreglement»; Totalrevision; Genehmigung
  7. Verschiedenes

Auflage

Das «Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz» (Trakt. 5) und das «Schulreglement» (Trakt. 6) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf.

Auch können die Akten zu den weiteren traktandierten Geschäften auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Zudem wird 30 Tage vor der Versammlung auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, aufgeschaltet.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).

Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 24. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023; Kenntnisnahme und Genehmigung der Nachkredite – Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau – Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
  3. Abrechnung Projekt Anschluss ARA Därligen an ARA Region Interlaken – Kenntnisnahme
  4. Wahlen Gemeinderat
  5. Ersatzwahlen Schulkommission
  6. Verpflichtungskredit Dachsanierung und Heizungsersatz Schulhaus
  7. Verschiedenes

 Aktenauflage

  • Die detaillierten Unterlagen zur Rechnung 2023 liegen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Homepage daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detail-Exemplare aufgelegt.
  • Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt.

Rechtsmittel

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Mathias Feuz, Matte 308, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau einer Jauchegrube und Erstellen einer neuen Zufahrt ab der Hauptstrasse.

Standort: Stechelberg, Matte, Parzellen Nrn. 1358 und 3392, Koordinaten 2'635'561 / 1'155'571, 2'635'548 / 1'155'577, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand
  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkung

Überbauungsordnungen «Brienzwilerstrasse» und «Eingang Ballenberg West»
 
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Brienzwilerstrasse», die Überbauungsordnung «Eingang Ballenberg West», die Änderung des Überbauungsplans Chilchweg mit Sonderbauvorschriften, die Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) und die Änderung des kommunalen Richtplans sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 3. Juni, bis und mit Dienstag, 2. Juli 2024, bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Am Dienstag, 28. Mai 2024, um 20.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Hofstetten, Alpgasse 20, 3858 Hofstetten, zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, zu richten.

Hofstetten, 13. Mai 2024

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gmeindshuus Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. März 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Totalrevision des Parkplatzreglements
  4. Reglement über die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung
  5. Informationen aus dem Gemeinderat
  6. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der totalrevidierte Entwurf des Parkplatzreglements, das Reglement über die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung sowie die weiteren Unterlagen zu den Geschäften können ab 17. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 2, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 13. Mai 2024

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Iseltwaldstrasse

In der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2024 erfolgen auf der Iseltwaldstrasse auf dem Abschnitt Fischmatte bis Holses (Gemeindegebiet von Bönigen) zwischen 20.30 und 5.00 Uhr Belagsuntersuchungen. Es ist mit Wartezeiten von bis zu 20 Minuten zu rechnen. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen verschieben sich die Untersuchungen auf eine darauffolgende Nacht.

Wir danken für das Verstädnis.

Gemeinderat Bönigen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Schläpfer Martin, Niesenstrasse 25, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neue Gartensitzplatzüberdachung mit Photovoltaik-Anlage.

Standort: Niesenstrasse 25a, Parzelle Nr. 241.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung des Gebäudeabstandes, Art. 212 Abs. 2 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Stefan Maurer, Waldeggstrasse 40, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Beat Hirschi, Diemtigtalstrasse 14, 3753 Oey.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Büro in 1-Zimmer-Wohnung, Erstellung eines Aussenparkplatzes.

Standort: Waldeggstrasse 40, Parzelle Nr. 1096.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. Juni 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine bürgernahe, dienstleitungsorientierte Persönlichkeit als

Finanzverwalter-Stellvertreter/-in 100%

Ihre Aufgaben

  • selbständige Führung einzelner Sachbereiche
  • Finanz-, Lohn-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltungen
  • Unterstützung Finanzverwalter/-in bei der Erstellung des Budgets, der Finanzplanung und der Jahresrechnung
  • Stellvertretung Finanzverwalter/-in

Anforderungen

  • Kaufmännische Ausbildung mit entsprechender Praxiserfahrung, idealerweise bei einer öffentlichen Verwaltung
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • Organisationsgeschick
  • gute und selbständige Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • aktuelle EDV-Kenntnisse (Office-Programme) und von Vorteil Dialog
  • hohe Sozialkompetenz
  • Freude am Umgang mit der einheimischen Bevölkerung und Unternehmungen
  • Flair für Zahlen, Statistiken und Auswertungen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Beat Bucher, Telefon 079 475 60 40, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis Freitag, 14. Juni 2024, an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 16.05.2024

Schwellenkorporation

64. Ordentliche Versammlung

Montag, 24. Juni 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Lütschental

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2023
  2. Jahresbericht 2023
  3. Jahresrechnung 2023
  4. Budget 2025 und Tellansatz 2025
  5. Wahlen
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lütschental zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Lütschental schwellenpflichtige Grundeigentümer. 

Lütschental, 22. April 2024

Der Vorstand

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Action-Sport Landolt AG, Armin Landolt, Gsteigstrasse 12, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Geschäftsraum zu Wohnung mit Nutzungsänderung zu Wohnung.

Standort: Gsteigstrasse 12, Parzelle Nr. 723, Koordinaten 2'632'659 / 1'169'531.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen Wengelacher 

Ab Montag, 27. Mai 2024, kommt es wegen Kanalisationsarbeiten im Wengelacher zu Verkehrsbehinderungen. Voraussichtlich muss ab dem 15. Juli 2024 bis Ende September 2024 der Wengelacher vollständig gesperrt werden.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 16.05.2024

Besetzerschaft Bach

Gemeiner Tagwann

Samstag, 18. und 25. Mai sowie 1. Juni 2024, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 1. Juni, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Esther Gabi, Eigentümergemeinschaft Mittlere Strasse 43, Mittlere Strasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Tschiemer und Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen.

Standort: Mittlere Strasse 43, Parzelle Nr. 1852 (BR 1991), 2'630'518 / 1'170'193.

Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle:  Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 6. Mai 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 16.05.2024

Tiefbauamt des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald

Gemeinde: Grindelwald.

410.20401 / Belagserneuerung Lehne Schlüöcht (Grindelwaldstrasse 54–76)

Teilstrecke: Schwendi bis Schlüöcht (2'663'220 / 1'164'598 bis 2'643'913 / 1'164’090)

Dauer: 27. Mai bis 6. Juli 2024.

Ausnahmen: Die Belagsarbeiten sowie die Erneuerung der Fahrbahnübergänge bei der Lehne Schlüöcht sind witterungsabhängig, daher sind Terminverschiebungen möglich.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Es ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.

Einschränkungen: Maximale Durchfahrtsbreite 3,20 m, lokale Umleitung für Zufussgehende bei den Belagsarbeiten Gehweg, Radfahrende bitte ausschliesslich die Route 61 benützen.

Grund der Massnahme: Ersatz Randabschlüsse und Schachtüberbauten, Ersatz Fahrbahnübergänge der Lehnenkonstruktion Schlüöcht, Erneuerung Deckbeläge Fahrbahn und Gehweg sowie Erneuerung Strassenmarkierungen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 10. April 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Büroräumlichkeiten mit Klimatisierung im 2. OG.

Standort: Untere Bönigstrasse 10a, Parzelle Nr. (BR1910-28).

Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 9 «Uechtere».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Verfügte Änderungen gemäss Genehmigungsverfügung vom 22. April 2024 zur Ortsplanungsrevision Oberried

Die von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2019 beschlossene Gesamtrevision Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderungen von 212 Abs. 1, 2 und 4 Bst. d GBR sowie Art. 221 Abs. 2 GBR wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • die vorgesehenen Einzonungen der Parzellen Nummern 106 und 626 im Zonenplan 1:5000 und im Zonenplan Ausschnitte «Farlouwena», «Derfli» und «Ebligen» 1:1000 werden gestrichen. Weiter wird in beiden Zonenplänen der dazugehörige Legendeneintrag und im Baureglement die dazugehörige Bestimmung Art. 211 Abs. 3 Lemma Nr. 5 GBR gestrichen.
  • die Formulierung von Art. 212 Abs. 4 Bst. b2 GBR wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Offene Balkone und dgl. mit einem Fassadenanteil von mehr als 50%:
b2) für offene Balkone und dergleichen, die nicht mehr unter Buchstabe b1 fallen, d. h. einen Anteil von mehr als 50% des zugehörigen Fassadenabschnitts der geschlossenen Gebäudehülle (Aussenwand) aufweisen, jedoch nicht mehr als 3,0 m über die Flucht der geschlossenen Gebäudehülle hinausragen
(ohne Zustimmung des Nachbarn müssen sie somit mindestens einen Abstand von 1,8 m von der Parzellengrenze aufweisen, vgl. Art. 79 in Verbindung mit Art. 79b EG ZGB), gilt: 

  1. eine um das Mass ihrer über die Aussenwand ragende Tiefe, grössere Gebäudelänge und Gebäudebreite. Die projizierte Fassadenlinie verläuft nach Aussenkante der offenen Balkone.
  2. ein um das Mass ihrer über die Aussenwand ragenden Tiefe reduzierter Grenzabstand, die Einhaltung des zivilrechtlichen Grenzabstands nach Art. 79b EG ZGB bleibt vorbehalten (offene Bauweise).
  3. ab einer Hangneigung von mindestens 10% ein Hangzuschlag in cm, der sich wie folgt berechnet: Hangneigung gemessen unter der First in % multipliziert mit dem Mass der Tiefe des offenen vorspringenden Gebäudeteils in Metern. Der ordentliche Gebäudeabstand nach Art. 212 GBR ist einzuhalten. Beispiel: Hangneigung gemessen unter der First = 10%, Tiefe des offenen vorspringenden Gebäudeteils = 3 m, Hangzuschlag = 10 x 3 = 30 cm.
  4. max. zulässiges Mass in den ordentlichen kleinen Grenzabstand 2,0 m. Die Kombination mit vorspringenden Gebäudeteilen nach Art. 10 BMBV ist ausgeschlossen.
  5. max. zulässiges Mass in den ordentlichen grossen Grenzabstand 3,0 m.
  6. Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens 0,5 m (für Gebiete mit geschlossener und annähernd geschlossener Bauweise.
  7. Im Strassenabstand ist Art. 80 Strassengesetz zu beachten. Gegenüber Gemeindestrassen, Privatstrassen im Gemeingebrauch sowie an selbstständigen Fuss- und Radwegen dürfen derartige Balkone und dergleichen max. 2,0 m in den Bauverbotsstreifen ragen; die Einhaltung des Lichtraumprofils bleibt vorbehalten. Die Einhaltung des Lichtraumprofils (4,5 m lichte Höhe und 50 cm lichte Breite bei Strassen und 2,5 m lichte Höhe und 50 cm lichte Breite bei Fuss- und Radwegen) bleibt vorbehalten.                                                                      
  • Die ZSF C und die dazugehörigen Bestimmungen in Art. 222 Abs. 2 GBR werden von der OPR ausgenommen. Dies wird im GBR vermerkt und auf dem Zonenplan Ausschnitte «Farlouwena», «Derfli», «Dorf» und «Ebligen» 1:1000 und im Zonenplan 1:5000 eingezeichnet.

Die Schlussbestimmung in Art. 713 GBR wird folgendermassen angepasst:

  • Das 3. Lemma 1. Unterlemma «Überbauungsvorschriften zu Uferschutzplänen 1 bis 5 vom 13. April 1994 (rev. 8. Mai 2013)» wird gestrichen.
  • Das 3. Lemma 5. Unterlemma «Triebacher Uferschutzplan Nr. 3 vom 13. April 1994 (rev. 12. März 2013)» wird gestrichen.

Der Geltungsbereich des Uferschutzplans Nr. 3 «Triebacher» wird auf den Perimeter der ZSF C, respektive «Freifläche nach SFG Sektor C» gemäss Legendeneintrag des Uferschutzplan Nr. 3 reduziert. Dementsprechend werden die Überbauungsvorschriften der Uferschutzpläne Nr. 1–5 folgendermassen angepasst:

  • 1 wird wie folgt abgeändert: Die Überbauungsvorschriften gelten für den Uferbereich im Uferschutzplan Nr. 3 im Bereich der Freifläche nach SFG Sektor C.
  • 16 Abs. 1 wird folgendermassen abgeändert: Es gelten die Bestimmungen gemäss Art. 415 Abs. 6 GBR.
  • 17 Abs. 1 wird folgendermassen abgeändert: Der im Uferschutzplan Nr. 3 «Triebacher» eingezeichnete Weg gilt als durchgehender, öffentlich zugänglicher Uferweg im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. b und Art. 4 Abs. 2 SFG.
  • 3–5; Art. 8–13; Art. 14 Abs. 1, 2, 3, 5; Art. 15; Art. 16 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 2 und 3 werden gestrichen.
  • In allen Genehmigungsvermerken – ausser bei der 2. geringfügigen Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV vom Februar 2023 – wird das Datum des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. April 2019 mit dem Datum 5. März 2019 ersetzt.
  • Auf den Genehmigungsvermerken des Baureglements und der Pläne «Zonenplan 1:5000» und «Zonenplan Ausschnitte «Farlouwena», «Derfli» und «Ebligen» 1:1000» wird beim Gemeinderatsbeschluss ausserdem das Datum vom 17. September 2019 angefügt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Änderungen kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung im Anzeiger Interlaken bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Sanierungsarbeiten an Gemeindestrassen

Wegen Sanierungsarbeiten an den Gemeindestrassen ist voraussichtlich in der Zeit von

Montag, 27. Mai, bis Freitag, 31. Mai 2024

mit Verkehrsbehinderungen oder temporären Sperrungen zu rechnen. Soweit die Arbeiten es zulassen, sind die Strassen in der genannten Zeit nachts befahrbar. Die genauen Daten der Bauarbeiten und Sperrungen sind von der Witterung abhängig. Wir bitten Sie, die Anschriften an der Baustelle zu beachten. Die folgenden Strassen sind betroffen:

  • Schorreweg, Einmündung in Dorfstrasse
  • Stoffelbergstrasse nach Unterführung N8 – Brücke Holzetbach
  • Brunnengasse, Einmündung in Dorfstrasse
  • Chrützweg (Erli)

Besten Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Kenntnisnahme.

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Trafelet Thomas, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Installation PV-Anlage auf Dach.

Standort: Jungfraustrasse 50 und 52, Parzelle Nr. 962.

Nutzungszone: Mischzone MK 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützens- und erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2023
  2. Beschluss über einen Kredit von Fr. 350'000.– für jährliche Beiträge (befristet bis ins Jahr 2029) an den Skibus-Betrieb in Lauterbrunnen
  3. Beschluss über einen Kredit von Fr. 195'000.– für die Sanierung der Natur- sowie Belagsstrasse Abzweigung Inhalti / Alpweg bis Winteregg
  4. Beschluss über einen Kredit in der Höhe von Fr. 310'000.– für die Erschliessung der gemeindeeigenen Alphütte Flöschwald mit Strom
  5. Beschluss über einen Kredit von Fr. 350'000.– für den Ersatz der Treppenüberdachung, Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen
  6. Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz, Neufassung
  7. Camping-Reglement, Neufassung
  8. Reglement für die Kindertagesstätte, Kita, Anpassung
  9. Beschluss über die Zustimmung als Standortgemeinde zum Projekt SchiltSolar
  10. Beschluss über die Umbuchung der Gemeindestube in Mürren vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
  11. Kreditabrechnungen
    a) Parkleitsystem Jungfrauregion
    b) Transportfahrzeug Werkhof Wengen
    c) Ersatz Fussgängerbrücke Mösli-Eyelti, Lauterbrunnen
    d) Strassenverbreiterung Zun, Mürren
  12. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.12 Uhr
  • von Mürren LSMS: Abfahrt 18.55 Uhr
  • von Mürren BLM: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 21.55, 22.55 oder 23.45 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung 

Montag, 24. Juni 2024, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023 – Genehmigung
  2. Teilrevision Ortsplanung – Umsetzung BMBV und Ausscheidung Gewässerräume – Genehmigung
  3. Aushilfe durch Forstbetrieb Thunersee-Süd – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
  4. Neubau Wartehäuser Bushaltestellen – Verpflichtungskredit – Genehmigung
  5. Zusammenschluss Zivilschutzorganisation Jungfrau mit der Zivilschutzorganisation Alpenregion – Anschluss an die neue Zivilschutzorganisation «Zivilschutz Interlaken-Oberhasli» – Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – Genehmigung
  6. Pumpwerk Leissigen, Ersatz Pumpen – neue Pumpentypen – Verpflichtungskreditabrechnung– Kenntnisnahme
  7. Abwasser-Seeleitung Därligen-Unterseen – Verpflichtungskreditabrechnung – Kenntnisnahme
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.05.2024

Tiefbauamt des Kantons Bern

Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr. 221, Interlaken–Grindelwald.

Gemeinde: Matten b. Interlaken.

Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.

Auflagestelle: www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten.

Auflagestelle (physisch): Gemeindeverwaltung Matten.

Auflagedauer: Montag, 3. Juni – Mittwoch, 3. Juli 2024.

Öffentlicher Informationsanlass: Mittwoch, 29. Mai 2024, ab 18.30 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten, Herziggässli 21, Matten b. Interlaken.

Hinweise

  • Es wurde ein Fragebogen erstellt, welche die Mitwirkung erleichtern soll. Dieser ist zusammen mit allen weiteren Unterlagen unter www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten abrufbar.
  • Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.

Gwatt, 8. Mai 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 16.05.2024

Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg WLS

Ordentliche Generalversammlung 

Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr im Hotel Silberhorn, Lauterbrunnen, anschliessend kleiner Imbiss

Traktanden

  1. Wahl eines Stimmenzählers
  2. Jahresrechnung 2023 
  3. Jahresbericht 2023
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahlen
  6. Tarife, Anpassung
  7. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden 2 und 6 werden 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt.

Das Protokoll wird 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann bei der Verwaltung der Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg schriftlich Einsprache gemacht werden. Die Verwaltung entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Genossenschafter/-innen der Wasserversorgung Lauterbrunnen-Stechelberg sind zu dieser Versammlung und zum anschliessenden kleinen Imbiss freundlich eingeladen.

Information Trinkwasserqualität

Gemäss den amtlichen Untersuchungen des beauftragten Laboratoriums hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Lauterbrunnen und Stechelberg den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Bakteriologische Qualität: einwandfrei

Härtegrad: 13,0 °fH, Härtebereich «weich»

Das Trinkwasser stammt aus den Quellen von Siebenbrünnen–Spycherboden für Lauterbrunnen und aus den Mattenbachquellen für Stechelberg.

Das Quellwasser wird mittels Ultraviolettanlage desinfiziert.

Weitere Auskünfte betr. Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei Ralf Schai, Telefon 033 855 38 36, eingeholt werden.

Bewilligungspflicht für Wasserbezüge ab Hydranten

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jeglicher Wasserbezug ab Hydranten bewilligungspflichtig ist und durch die Wasserversorgung bewilligt werden muss (Ausnahme Feuerwehr). Verstösse werden mit einer Busse gemäss Gemeindegesetz bestraft.

Die Verwaltung WLS

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 29. Mai 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
  2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite
    a) Sanierung Rothornstrasse
  3. Neubau Doppelkindergarten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Doppelkindergartens von Fr. 2'500’000.–
  4. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz.
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Das Reglement gemäss Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Im Weiteren kann es auf der Website der Einwohnergemeinde Bönigen www.boenigen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Bönigen, 2. April 2024

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 14. Mai 2024, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 8.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im Mai 2024

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 10.05.2024

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