Lauterbrunnen (32)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Pfingsten

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Heinrich von Allmen-Fuhrer, Matte 316, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz des bestehenden Mergelbelags durch Asphaltbelag beim Vorplatz der Scheune.

Standort: Stechelberg, Matte, Parzelle Nr. 470, Koordinaten 2'635'420 / 1'155'482, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand
  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. Mai bis 12. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für das Teilprojekt «Gässli»; Ersatz Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe E (Lauterbrunnen, Mürren), Ortsbildschutzperimeter.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationsanlässe «SchiltSolar»

Der Gemeinderat Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c des Organisationsreglements die Zustimmung der Gemeinde zur Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, erteilt. Dieser Beschluss wurde im Anzeiger Interlaken publiziert, mit Hinweis darauf, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen werden kann. Innerhalb der gesetzten Frist wurde das Referendum von 348 Stimmberechtigten unterzeichnet, das Referendum ist somit zustande gekommen. Das Projekt Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, wird deshalb den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Es ist uns wichtig, Sie detailliert über das Projekt «SchiltSolar» zu informieren und dabei die Gelegenheit wahrzunehmen, mit Ihnen einen Dialog zu führen und offene Fragen zu klären.

Gerne orientieren wir Sie an folgenden Terminen über das Projekt «SchiltSolar»:

  • Dienstag, 21. Mai 2024, 20.00 Uhr in Lauterbrunnen, Schulhaus Hohsteg
  • Freitag, 24. Mai 2024, 20.00 Uhr in Mürren, Sportzentrum
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, 20.00 Uhr in Wengen, Kino Wengen

Programm

Begrüssung und Erläuterungen durch Gemeindepräsident Karl Näpflin

  • Informationen und Details zum Projekt, Stand «SchiltSolar», Helmut Perreten, CEO IBI AG
  • Frage- und Diskussionsrunde
  • Anschliessend Umtrunk mit Gelegenheit für individuelle Fragen

Möchten Sie bereits vor dem Informationsanlass Fragen einreichen, so nehmen wir diese gerne bis am Freitag, 17. Mai 2024, unter info@schiltsolar.ch entgegen. Ebenso finden Sie im Vorfeld zahlreiche Informationen unter www.schiltsolar.ch.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen
in Zusammenarbeit mit den Industriellen Betrieben Interlaken IBI AG

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2004 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche:

  •  ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet, unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäude Nr. 758f und Neubau einer Lagerhalle.

Standort: Gimmelwald, Niedrimatten, Gebäude Nr. 758f, Parzelle Nr. 5647, Koordinaten 2'634'805 / 1'155'076, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen

  • Art. 23 Anhang A146 GBR, Unterschreiten Gebäudeabstand
  • Art. 24 RPG, Deponie Aushubmaterial

Auflagestellen

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Mathias Feuz, Matte 308, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau einer Jauchegrube und Erstellen einer neuen Zufahrt ab der Hauptstrasse.

Standort: Stechelberg, Matte, Parzellen Nrn. 1358 und 3392, Koordinaten 2'635'561 / 1'155'571, 2'635'548 / 1'155'577, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand
  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2023
  2. Beschluss über einen Kredit von Fr. 350'000.– für jährliche Beiträge (befristet bis ins Jahr 2029) an den Skibus-Betrieb in Lauterbrunnen
  3. Beschluss über einen Kredit von Fr. 195'000.– für die Sanierung der Natur- sowie Belagsstrasse Abzweigung Inhalti / Alpweg bis Winteregg
  4. Beschluss über einen Kredit in der Höhe von Fr. 310'000.– für die Erschliessung der gemeindeeigenen Alphütte Flöschwald mit Strom
  5. Beschluss über einen Kredit von Fr. 350'000.– für den Ersatz der Treppenüberdachung, Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen
  6. Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz, Neufassung
  7. Camping-Reglement, Neufassung
  8. Reglement für die Kindertagesstätte, Kita, Anpassung
  9. Beschluss über die Zustimmung als Standortgemeinde zum Projekt SchiltSolar
  10. Beschluss über die Umbuchung der Gemeindestube in Mürren vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
  11. Kreditabrechnungen
    a) Parkleitsystem Jungfrauregion
    b) Transportfahrzeug Werkhof Wengen
    c) Ersatz Fussgängerbrücke Mösli-Eyelti, Lauterbrunnen
    d) Strassenverbreiterung Zun, Mürren
  12. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.12 Uhr
  • von Mürren LSMS: Abfahrt 18.55 Uhr
  • von Mürren BLM: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 21.55, 22.55 oder 23.45 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 16.05.2024

Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg WLS

Ordentliche Generalversammlung 

Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr im Hotel Silberhorn, Lauterbrunnen, anschliessend kleiner Imbiss

Traktanden

  1. Wahl eines Stimmenzählers
  2. Jahresrechnung 2023 
  3. Jahresbericht 2023
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahlen
  6. Tarife, Anpassung
  7. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden 2 und 6 werden 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt.

Das Protokoll wird 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann bei der Verwaltung der Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg schriftlich Einsprache gemacht werden. Die Verwaltung entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Genossenschafter/-innen der Wasserversorgung Lauterbrunnen-Stechelberg sind zu dieser Versammlung und zum anschliessenden kleinen Imbiss freundlich eingeladen.

Information Trinkwasserqualität

Gemäss den amtlichen Untersuchungen des beauftragten Laboratoriums hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Lauterbrunnen und Stechelberg den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Bakteriologische Qualität: einwandfrei

Härtegrad: 13,0 °fH, Härtebereich «weich»

Das Trinkwasser stammt aus den Quellen von Siebenbrünnen–Spycherboden für Lauterbrunnen und aus den Mattenbachquellen für Stechelberg.

Das Quellwasser wird mittels Ultraviolettanlage desinfiziert.

Weitere Auskünfte betr. Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei Ralf Schai, Telefon 033 855 38 36, eingeholt werden.

Bewilligungspflicht für Wasserbezüge ab Hydranten

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jeglicher Wasserbezug ab Hydranten bewilligungspflichtig ist und durch die Wasserversorgung bewilligt werden muss (Ausnahme Feuerwehr). Verstösse werden mit einer Busse gemäss Gemeindegesetz bestraft.

Die Verwaltung WLS

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081g, 3825 Mürren.

Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58a, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Montage Photovoltaik-Anlage an Balkongeländer (nicht aufgeständert) und Vordach.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081g, Parzelle Nr. 4718, Koordinaten 2'635'101 / 1'157'216, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Vreneli, Am Lehn 1306, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1306, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2'637'343 / 1'161'235, Bestandeszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Albin und Elisabeth Kehrli-Huggler, Gertschlimatte 1355f, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Bestehende Ölheizung ersetzen durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Gertschlimatte, Gebäude Nr. 1355f, Parzelle Nr. 4164, Koordinaten 2'636'819 / 1'161'601, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni  2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas und Franziska Aebersold, Kirchackerstrasse 19, 3074 Muri b. Bern.

Projektverfasserin: IEM AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation Indach-PV-Anlage mit Batteriespeicher.

Standort: Wengen, Stäublisegg 1486b, Parzelle Nr. 2207, Wohnzone, Koordinaten 2’636’587 / 1’162’111.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle

Beschäftigungsgrad 100%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Führen der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Führen des Fundbüros
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung
  • Telefon- und Schalterdienst
  • Mithilfe bei allgemeinen Verwaltungsarbeiten

Wir erwarten

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (idealerweise öffentliche Verwaltung)
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Gewandtheit im schriftlichen und persönlichen Verkehr mit der Bevölkerung und den Behörden
  • zuverlässig, belastbar und flexibel
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Sprachkenntnisse in F/E

Wir bieten

  • selbständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Infrastruktur
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • gleitende Arbeitszeit
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 17. Mai 2024

Für weitere Informationen steht Ihnen Gemeindeschreiberin Sandra Balmer, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Pfingsten

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Heinrich von Allmen-Fuhrer, Matte 316, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz des bestehenden Mergelbelags durch Asphaltbelag beim Vorplatz der Scheune.

Standort: Stechelberg, Matte, Parzelle Nr. 470, Koordinaten 2'635'420 / 1'155'482, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand
  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. Mai bis 12. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für das Teilprojekt «Gässli»; Ersatz Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe E (Lauterbrunnen, Mürren), Ortsbildschutzperimeter.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Stellenausschreibung

Spielgruppen / Betreuung Tagesschule

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung:

Spielgruppenleiter/-in Lauterbrunnen

1–2 Termine pro Woche à 3 Stunden

Spielgruppenmitarbeiter/-in Lauterbrunnen

1–2 Termine pro Woche à 2½ Stunden

Betreuungsperson für die geplante Tagesschule Mürren

1 Termin pro Woche à 6 Stunden

Betreuungsperson für den Mittagstisch Lauterbrunnen

2 Termine pro Woche à 1 Stunde
  
Die Stellen in der Bildungslandschaft der Gemeinde Lauterbrunnen bieten interessante Tätigkeiten mit Kindern im Vorschul- und Schulalter. Die Pensen können teilweise kombiniert oder einzeln erfüllt werden.
 
Für Details zu den Stellenbeschrieben informieren Sie sich unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Informationsanlässe «SchiltSolar»

Der Gemeinderat Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c des Organisationsreglements die Zustimmung der Gemeinde zur Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, erteilt. Dieser Beschluss wurde im Anzeiger Interlaken publiziert, mit Hinweis darauf, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen werden kann. Innerhalb der gesetzten Frist wurde das Referendum von 348 Stimmberechtigten unterzeichnet, das Referendum ist somit zustande gekommen. Das Projekt Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, wird deshalb den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Es ist uns wichtig, Sie detailliert über das Projekt «SchiltSolar» zu informieren und dabei die Gelegenheit wahrzunehmen, mit Ihnen einen Dialog zu führen und offene Fragen zu klären.

Gerne orientieren wir Sie an folgenden Terminen über das Projekt «SchiltSolar»:

  • Dienstag, 21. Mai 2024, 20.00 Uhr in Lauterbrunnen, Schulhaus Hohsteg
  • Freitag, 24. Mai 2024, 20.00 Uhr in Mürren, Sportzentrum
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, 20.00 Uhr in Wengen, Kino Wengen

Programm

Begrüssung und Erläuterungen durch Gemeindepräsident Karl Näpflin

  • Informationen und Details zum Projekt, Stand «SchiltSolar», Helmut Perreten, CEO IBI AG
  • Frage- und Diskussionsrunde
  • Anschliessend Umtrunk mit Gelegenheit für individuelle Fragen

Möchten Sie bereits vor dem Informationsanlass Fragen einreichen, so nehmen wir diese gerne bis am Freitag, 17. Mai 2024, unter info@schiltsolar.ch entgegen. Ebenso finden Sie im Vorfeld zahlreiche Informationen unter www.schiltsolar.ch.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen
in Zusammenarbeit mit den Industriellen Betrieben Interlaken IBI AG

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Anbringen neuer Beschriftung / Reklame am Hotel.

Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'920 / 1'161'784, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Andres Laib, Schöntal 7, 8126 Zumikon.

Projektverfasser: Simon Ritter, Herzentalpark 2, 4143 Dornach.

Bauvorhaben: Ersatz aller Fenster sowie Isolation des Sockelgeschosses. Bestehende Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzen. Einbau einer PV-Anlage auf der östlichen Satteldachseite.

Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 946a, Parzelle Nr. 4088, Koordinaten 2'634'635 / 1'156'547, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald

Ordentliche Generalversammlung

Samstag, 4. Mai 2024, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2023
  4. Decharge
  5. Jahresberichte
  6. Budget 2024
  7. Kreditantrag Ersatz Wasserleitung
    Reservoir Bischofsmatte
  8. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Anbau an Scheune.

Standort: Wengen, Untere Fuhre 1394, Parzelle Nr. 2022, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’636’786 / 1’161’427.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation

Ordentliche Versammlung

Donnerstag, 6. Juni 2024, 20.00 Uhr im Theoriezimmer Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
  2. Budget 2025
  3. Projekt Louwibach, Planungskredit
  4. Projekt Loch–Sandweidli, Planungskredit
  5. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentümer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Schwellenkorporation Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081g, 3825 Mürren.

Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58a, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Montage Photovoltaik-Anlage an Balkongeländer (nicht aufgeständert) und Vordach.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081g, Parzelle Nr. 4718, Koordinaten 2'635'101 / 1'157'216, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Vreneli, Am Lehn 1306, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1306, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2'637'343 / 1'161'235, Bestandeszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Albin und Elisabeth Kehrli-Huggler, Gertschlimatte 1355f, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Bestehende Ölheizung ersetzen durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Gertschlimatte, Gebäude Nr. 1355f, Parzelle Nr. 4164, Koordinaten 2'636'819 / 1'161'601, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni  2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.05.2024

Bäuertgemeinde Wengen

Ordentlichen Einungsversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen

Traktanden

  1. Protokoll vom 1. Dezember 2023
  2. Orientierungen
  3. Rechnungsablage
    1. Nachkredite
    2. Jahresrechnung 2023
    3. Verpflichtungskredit Wasserreservoir
  4. Wahlen
  5. Verschiedenes

Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.

Die Bäuertkommission

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas und Franziska Aebersold, Kirchackerstrasse 19, 3074 Muri b. Bern.

Projektverfasserin: IEM AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation Indach-PV-Anlage mit Batteriespeicher.

Standort: Wengen, Stäublisegg 1486b, Parzelle Nr. 2207, Wohnzone, Koordinaten 2’636’587 / 1’162’111.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle

Beschäftigungsgrad 100%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Führen der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Führen des Fundbüros
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung
  • Telefon- und Schalterdienst
  • Mithilfe bei allgemeinen Verwaltungsarbeiten

Wir erwarten

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (idealerweise öffentliche Verwaltung)
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Gewandtheit im schriftlichen und persönlichen Verkehr mit der Bevölkerung und den Behörden
  • zuverlässig, belastbar und flexibel
  • selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Sprachkenntnisse in F/E

Wir bieten

  • selbständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Infrastruktur
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • gleitende Arbeitszeit
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 17. Mai 2024

Für weitere Informationen steht Ihnen Gemeindeschreiberin Sandra Balmer, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 02.05.2024

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 2. Juni 2024, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2023
  2. a) Schaffung einer Stelle für Sozialdiakonie 20%
    b) Aufhebung der 10% kirchgemeindeeigenen Pfarrstellen
  3. Ersatzwahlen: Mitglieder Kirchkreiskommissionen
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Tel. 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. Juni bis 17. Juli 2024 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 25. April 2024

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2024 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024: Vormittag

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

 

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr