Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2024/2025
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 24. Mai 2024, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2024/2025 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Nathalie und Thomas Maerten, Trübenbachweg 21, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Peter Reber, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Rückbau des Estrichgeschosses und Anbau, Dachaufstockung mit zwei Dachschleppern, westseitig wird eine PV-Anlage montiert. Energetische Sanierung der Gebäudehülle. Ersetzen der Ölheizung durch eine Stückholzheizung.
Standort: Trübenbachweg 21, Parzelle Nr. 621, Koordinaten 2'625'136 / 1'167'038.
Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung mit Nutzungsbeschränkung.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Betroffene Schutzobjekte: keine.
Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Dienstag, 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bettenried, Singsaal
Traktanden
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen, beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 2. Mai 2024
Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen
Gemeindeversammlung
Montag, 24. Juni 2024, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2024/2025
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 24. Mai 2024, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2024/2025 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Nathalie und Thomas Maerten, Trübenbachweg 21, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Peter Reber, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Rückbau des Estrichgeschosses und Anbau, Dachaufstockung mit zwei Dachschleppern, westseitig wird eine PV-Anlage montiert. Energetische Sanierung der Gebäudehülle. Ersetzen der Ölheizung durch eine Stückholzheizung.
Standort: Trübenbachweg 21, Parzelle Nr. 621, Koordinaten 2'625'136 / 1'167'038.
Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung mit Nutzungsbeschränkung.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Betroffene Schutzobjekte: keine.
Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Dienstag, 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 10. Mai 2024 (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Ordentliche Versammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.15 Uhr in der alten Sagi
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 vom 10. Juni bis am 10. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 26. April 2024
Der Burgerrat
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