Lütschental (8)

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 14. Juni 2024, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme Revisionsbericht / Bericht Datenschutzaufsichtsstelle
    3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Finanzwesen
    Orientierung über abgeschlossene Verpflichtungskredite
  3. Wasserversorgung
    Ersatz Wasserleitung Wyden – Steinen; Kreditgenehmigung
  4. Organisation
    Reglement über die Tagesschule – Genehmigung
  5. Organisation
    Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – Genehmigung
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 21. Juni 2024 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 1. Mai 2024

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 16.05.2024

Gemischte Gemeinde

Saniertes Schulhaus – Offene Türen

Das Schulhaus Lütschental wurde im Jahr 2023 auf der Westseite saniert. Gerne öffnen wir die Türen für die Öffentlichkeit.

Vor der Gemeindeversammlung am Freitag, 14. Juni 2024, stehen die sanierten Räumlichkeiten von 19.00 bis 19.45 Uhr zur Besichtigung offen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 16.05.2024

Schwellenkorporation

64. Ordentliche Versammlung

Montag, 24. Juni 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Lütschental

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2023
  2. Jahresbericht 2023
  3. Jahresrechnung 2023
  4. Budget 2025 und Tellansatz 2025
  5. Wahlen
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lütschental zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Lütschental schwellenpflichtige Grundeigentümer. 

Lütschental, 22. April 2024

Der Vorstand

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erdverlegung 16-KV-Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.

Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.

Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Gebührentarif

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (Verordnung) genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2021.

Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 10.05.2024

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 14. Juni 2024, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme Revisionsbericht / Bericht Datenschutzaufsichtsstelle
    3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Finanzwesen
    Orientierung über abgeschlossene Verpflichtungskredite
  3. Wasserversorgung
    Ersatz Wasserleitung Wyden – Steinen; Kreditgenehmigung
  4. Organisation
    Reglement über die Tagesschule – Genehmigung
  5. Organisation
    Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz – Genehmigung
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 21. Juni 2024 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 1. Mai 2024

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 10.05.2024

Gemischte Gemeinde

Zerfallene Holzhütten im Gemeindewald

Im Gemeindewald, rund um das Gebiet Leutenenport, befinden sich Holzhütten, welche in einem verfallenen, schlechten Zustand sind. Der Gemeinderat hat entschieden, einerseits die Fremdstoffe abzuräumen und zu entsorgen und andererseits das Holz sowie die Trockenmauerfundamente an Ort bestehen zu lassen. Die Ausführung der vorgesehenen Aufräumarbeiten wird Mitte Mai 2024 erfolgen.

Leider können nicht sämliche Eigentümer der Holzhütten ausfindig gemacht werden. Sollten Sie im Besitz einer Holzhütte in diesem Gebiet sein (Nrn. 266, 267, 268, 271 und 272), bitten wir Sie, sich bei der Bauverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch zu melden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erdverlegung 16-KV-Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.

Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.

Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024


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