Sperrung Parkplätze Bahnhof Oberried vom 22. bis und mit 24. Mai 2024
Geschätzte Damen und Herren
Im Zuge der Einweihungsfeier im Zusammenhang mit dem Bahnhofumbau in Oberried muss der Parkplatz P4 beim Bahnhof Oberried für die Zeit vom 22. bis und mit 24. Mai 2024 gesperrt werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
Gemischte Gemeinde Oberried
Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Oberried, 13. Mai 2024
Gemeindeverwaltung Oberried
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gmeindshuus Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der totalrevidierte Entwurf des Parkplatzreglements, das Reglement über die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung sowie die weiteren Unterlagen zu den Geschäften können ab 17. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 2, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 13. Mai 2024
Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk
Verfügte Änderungen gemäss Genehmigungsverfügung vom 22. April 2024 zur Ortsplanungsrevision Oberried
Die von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2019 beschlossene Gesamtrevision Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderungen von 212 Abs. 1, 2 und 4 Bst. d GBR sowie Art. 221 Abs. 2 GBR wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Offene Balkone und dgl. mit einem Fassadenanteil von mehr als 50%:
b2) für offene Balkone und dergleichen, die nicht mehr unter Buchstabe b1 fallen, d. h. einen Anteil von mehr als 50% des zugehörigen Fassadenabschnitts der geschlossenen Gebäudehülle (Aussenwand) aufweisen, jedoch nicht mehr als 3,0 m über die Flucht der geschlossenen Gebäudehülle hinausragen (ohne Zustimmung des Nachbarn müssen sie somit mindestens einen Abstand von 1,8 m von der Parzellengrenze aufweisen, vgl. Art. 79 in Verbindung mit Art. 79b EG ZGB), gilt:
Die Schlussbestimmung in Art. 713 GBR wird folgendermassen angepasst:
Der Geltungsbereich des Uferschutzplans Nr. 3 «Triebacher» wird auf den Perimeter der ZSF C, respektive «Freifläche nach SFG Sektor C» gemäss Legendeneintrag des Uferschutzplan Nr. 3 reduziert. Dementsprechend werden die Überbauungsvorschriften der Uferschutzpläne Nr. 1–5 folgendermassen angepasst:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Änderungen kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung im Anzeiger Interlaken bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Gesuchsteller: Hans Blatter, Ebligen-Chummela 4, 3855 Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried).
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube beim Gebäude Nr. 5a. Rückbau Stützmauer und Bodenplatte beim Gebäude Nr. 5a. Erweiterung Vordach für eine neue Überdachung des Mistplatzes beim Gebäude Nr. 3a.
Standort: Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried), Chummela und Bielen 3a und 5a, Parzelle Nr. 1175.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz
In Anwendung von Art. 45 Abs. lit. a der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der ausserordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Oberried am Brienzersee am 28. März 2024 beschlossene Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz per 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.
Oberried, 5. April 2024
Gemeinderat Oberried
Pirmin Schenk
Sperrung Parkplätze Bahnhof Oberried vom 22. bis und mit 24. Mai 2024
Geschätzte Damen und Herren
Im Zuge der Einweihungsfeier im Zusammenhang mit dem Bahnhofumbau in Oberried muss der Parkplatz P4 beim Bahnhof Oberried für die Zeit vom 22. bis und mit 24. Mai 2024 gesperrt werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
Gemischte Gemeinde Oberried
Informationen zum Trinkwasser
Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:
Herkunft des Wassers: 100% Quellwasser aus der Mattengrabenquelle für die Versorgung des Weilers Ebligen und des ganzen Dorfs Oberried.
Behandlung des Wassers: Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und zur schonenden Entkeimung mit UV-Strahlen behandelt.
Hygienische Beurteilung: Die mikrobiologischen und chemischen Werte der Proben liegen alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Chemische Beurteilung: Nitrat: unter 2,0 mg/L gesamtes Netz
Härte: 21.1 °fH (mittelhart)
Herkunft des Wassers: 100% Quellwasser aus der Stollenquelle für die Feldleitungen.
Behandlung des Wassers: Das Wasser wird nicht behandelt.
Hygienische Beurteilung: Die mikrobiologischen und chemischen Werte der Proben liegen alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss Hygieneverordnung.
Tabelle Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)
Beachten Sie diese Tabelle bitte für die entsprechende Waschmitteldosierung.
Besonderes: Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack.
Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungssystem und überprüft das Trinkwasser laufend. Im Weiteren wird die Wasserversorgung jährlich durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz untersucht.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung: Brunnenmeister Ueli Zurbuchen, Wasserversorgung Oberried, Telefon 079 684 43 91.
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 9. Mai 2024, Auffahrt, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Dienstag, 14. Mai 2024, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Oberried
Ordentliche Korporationsversammlung
Montag, 10. Juni 2024, 20.00 Uhr in Gemeindehaus Oberried
Traktanden
Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, 5 und 8 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. Juni bis und mit 19. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich bei der Schwellenkommission einzureichen.
Oberried, 29. April 2024
Die Schwellenkommission
Gesuchsteller: Hans Blatter, Ebligen-Chummela 4, 3855 Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried).
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube beim Gebäude Nr. 5a. Rückbau Stützmauer und Bodenplatte beim Gebäude Nr. 5a. Erweiterung Vordach für eine neue Überdachung des Mistplatzes beim Gebäude Nr. 3a.
Standort: Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried), Chummela und Bielen 3a und 5a, Parzelle Nr. 1175.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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