Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 15. April 2024
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.
Gemeinderat Ringgenberg
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.
Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung
Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Anmeldung Burgernutzen
Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 11. Juni 2024 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat sowie seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 6. Juni 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 16. Dezember 2023 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 6. März 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2024 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 4. Juli 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 24. April 2024
Der Burgerrat
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Ringgenberg BE – ein Dorf zum Leben! Eine gut erschlossene Gemeinde neben Interlaken, Aare, Brienzersee und Brienzergrat. Wir sind stolz auf die ländliche Idylle, die mit dem Naherholungsgebiet vor der Haustüre mehr als nur Wohnsitz bietet. In unserer 2‘700-Personen-Gemeinde fühlt man sich wohl. Hier wohnen Familien, die schon seit Generationen verwurzelt sind, aber auch Neuzuzüger, welche die Lebensqualität in Ringgenberg entdeckt und schätzen gelernt haben.
Wir suchen per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung eine zuverlässige Persönlichkeit als
Verwaltungsangestellte/r (Beschäftigungsgrad 80–100%)
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
Für Fragen steht Ihnen Herr Luca Mühlemann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter, unter Telefon 033 822 12 27 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien senden Sie bitte bis am 7. Juni 2024 an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Vermerk Stellenbewerbung, z. H. Luca Mühlemann, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, oder per E-Mail an luca.muehlemann@ringgenberg.ch.
Die Bewerbungsgespräche finden am Mittwoch, 19. Juni 2024, vormittags, statt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.
Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.
Gemeinderat Ringgenberg
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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