Ringgenberg-Goldswil (11)

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Entwidmung Wohnung im Pfarrhaus vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen
  3. Schlussabrechnung, Verpflichtungskreditabrechnung Umbau Pfarrhaus
  4. Änderung Anhang II (Behördenentschädigung im Organisationsreglement
  5. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 15. April 2024

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Genehmigung Reglement «Aufgabenübertragung Zivilschutz»
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Unterflur-Abfallsammelstelle Sagi
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Abwasser-Druckleitung PW Moosrain–Bahnhof
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Ausbau Talstrasse und Optimierung Entwässerung Wanderweg Tal
  6. Zonenplanänderung Strandbad (ZöN D/I)
  7. Konsultativabstimmung über Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 16.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.

Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.05.2024

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil

Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung

Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023 und Bewilligung Nachkredite
  2. Genehmigung Nachkredit Zimmersanierung Hotel Restaurant Burgseeli von Fr. 3323.70 (Kredit BV 15. Juni 2022: Fr. 145‘000.–) und Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditabrechnung Zimmersanierung Hotel Restaurant Burgseeli
  3. Burgernutzen, neue Nutzungsberechtigte
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Anmeldung Burgernutzen

Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 11. Juni 2024 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.

Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat sowie seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 6. Juni 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 16. Dezember 2023 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 6. März 2024 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2024 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 4. Juli 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 24. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 20. Mai 2024, ganzer Tag

Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 10.05.2024

Stellenausschreibung

Ringgenberg BE – ein Dorf zum Leben! Eine gut erschlossene Gemeinde neben Interlaken, Aare, Brienzersee und Brienzergrat. Wir sind stolz auf die ländliche Idylle, die mit dem Naherholungsgebiet vor der Haustüre mehr als nur Wohnsitz bietet. In unserer 2‘700-Personen-Gemeinde fühlt man sich wohl. Hier wohnen Familien, die schon seit Generationen verwurzelt sind, aber auch Neuzuzüger, welche die Lebensqualität in Ringgenberg entdeckt und schätzen gelernt haben.

Wir suchen per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung eine zuverlässige Persönlichkeit als

Verwaltungsangestellte/r (Beschäftigungsgrad 80–100%)

Ihre Aufgaben

  • Leitung Steuerbüro, Führung des Steuerregisters und der amtlichen Bewertung (ca. 40%)
  • Stellvertretung Leitung Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Mitarbeit beim Telefon- und Schalterdienst der Gemeindeverwaltung sowie bei Ortspolizeiaufgaben
  • Allgemeine Sekretariatsarbeiten
  • Mithilfe bei der Ausbildung von Lernenden
  • Mitarbeit Sekretariat Kirchgemeinde Ringgenberg

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Verwaltungslehre oder gleichwertige Ausbildung
  • Berufserfahrung, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung und im Steuerwesen
  • Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck
  • Selbständige und teamorientierte Arbeitsweise
  • Freude und Gewandtheit im Umgang mit Bevölkerung und Behörden

Wir bieten

  • eine selbständige, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen nach der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg und den kantonalen Richtlinien

Für Fragen steht Ihnen Herr Luca Mühlemann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter, unter Telefon 033 822 12 27 gerne zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien senden Sie bitte bis am 7. Juni 2024 an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Vermerk Stellenbewerbung, z. H. Luca Mühlemann, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, oder per E-Mail an luca.muehlemann@ringgenberg.ch.

Die Bewerbungsgespräche finden am Mittwoch, 19. Juni 2024, vormittags, statt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Einwohnergemeinde Ringgenberg

Publiziert am 10.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.

Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 9. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Genehmigung Reglement «Aufgabenübertragung Zivilschutz»
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Unterflur-Abfallsammelstelle Sagi
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Abwasser-Druckleitung PW Moosrain–Bahnhof
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Ausbau Talstrasse und Optimierung Entwässerung Wanderweg Tal
  6. Zonenplanänderung Strandbad (ZöN D/I)
  7. Konsultativabstimmung über Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83, sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Metern einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
    4. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrasse dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Einwohnergemeinde Ringgenberg

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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