Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 15. April 2024
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2024
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.
Gemeindeverwaltung Niederried
Bienenschwarmzeit
Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen. Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich später nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren. Als Nächstes werden einige hundert Kundschafterinnen, sogenannte Spurbienen, losgeschickt. Diese suchen in der weiteren Umgebung nach einer geeigneten neuen Nistgelegenheit.
Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.
Bienensammelstelle, Telefon 079 451 12 55
Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Polizeiinspektorat Interlaken
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.
Gemeinderat Ringgenberg
Öffnungszeiten Pfingsten
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten über Pfingsten 2024
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten und somit am Montag, 20. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 21. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Gesuchsteller: Heinrich von Allmen-Fuhrer, Matte 316, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz des bestehenden Mergelbelags durch Asphaltbelag beim Vorplatz der Scheune.
Standort: Stechelberg, Matte, Parzelle Nr. 470, Koordinaten 2'635'420 / 1'155'482, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 13. Mai bis 12. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2024/2025
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 24. Mai 2024, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2024/2025 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Lehmann Felix Paul und Häni Daniel, vertreten durch Chaletplan GmbH, Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Technikraum / Keller.
Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Koordinaten 2’647’155 / 1’164’615.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187328
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 30. April 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Kümin Peter, Haldenstrasse 81, 8602 Wangen b. Dübendorf.
Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Spillstattstrasse 25, Parzelle Nr. 5396, Koordinaten 2’645’130 / 1’164’025.
Nutzungszone: erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189039
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 30. April 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Wir suchen per 1. Juli 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Hauswart/-in Gemeindeverwaltung
(Beschäftigungsgrad 17% als Jahresarbeitszeit)
Ihr Aufgabenbereich
Was Sie mitbringen
Wir bieten Ihnen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 24. Mai 2024 an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24 oder E-Mail u.schweizer@beatenberg.ch, gerne zur Verfügung.
Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 9. Juni 2024
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36 Buchstabe b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements eine Gemeindeurnenabstimmung angeordnet für Sonntag, 9. Juni 2024. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil werden beantragt:
Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 18. Mai 2024 zugestellt.
Wilderswil, 6. Mai 2024
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Inter Domos Holding AG, Postgasse 20, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von vier Wohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 18 Gästen.
Standort: Freiestrasse 4, Parzelle Nr. 315.
Nutzungszone: Wohnzone W2 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Marc Werren, Obere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Einbau Küche in Büroraum, Umnutzung Büro als Kleinwohnung sowie Sanierung der bestehenden Nasszelle.
Standort: Obere Bönigstrasse 8, Parzelle Nr. 1253.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 12. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Der Rechnungsabschluss 2023 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug der Jahresrechnung werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Brienzwiler, 10. Mai 2024
Gemeinderat Brienzwiler
Für die Schulanlage Wilderswil suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine:n
Mitarbeiter:in Hauswartung
Beschäftigungsgrad 20%, befristet bis Herbst 2026
Ihr Aufgabengebiet umfasst
Ihr Profil beinhaltet
Wir bieten Ihnen
Das weitere Vorgehen
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 24. Mai 2024 an Gemeindeschreiberei Wilderswil, «Stellenbewerbung», Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Haben Sie Fragen?
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Bauverwalter Beat Dinkel, Telefon 033 826 01 41, oder Gemeindeschreiber Christian Hartmann, Telefon 033 826 01 40. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Gemeinderat Wilderswil
Sperrung Parkplätze Bahnhof Oberried vom 22. bis und mit 24. Mai 2024
Geschätzte Damen und Herren
Im Zuge der Einweihungsfeier im Zusammenhang mit dem Bahnhofumbau in Oberried muss der Parkplatz P4 beim Bahnhof Oberried für die Zeit vom 22. bis und mit 24. Mai 2024 gesperrt werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
Gemischte Gemeinde Oberried
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 14. Juni 2024, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 21. Juni 2024 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 1. Mai 2024
Gemeinderat Lütschental
Bauherrschaft: Terradomo AG, Matthias Schmocker, Breite 24, 3800 Unterseen, vertreten durch Rechtsanwalt Res Nyffenegger, Thunstrasse 24, 3005 Bern.
Projektverfasser: Matthias Schmocker, Breite 24, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Brunngasse 24, 24a und 24b; Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern mit 15 Wohnungen und einer Autoeinstellhalle. Projektänderung 1: Anpassung Umgebung sowie Gestaltung Fassaden; Überarbeitung Wärmeerzeugung (Heizzentrale mit zwei innen aufgestellten Wärmepumpen). Projektänderung 2: Anpassung Baugesuch an die Vorgaben betreffend hindernisfreiem Bauen, betreffend Erstellung von Schutzplätzen sowie Plananpassungen betreffend Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Kniestockhöhe. Projektänderung 3: Erstellen einer Wendemöglichkeit für grössere Fahrzeuge.
Standort: Brunngasse 24, Parzellen Nrn. 531 und 1528, Wohnzone W3, Koordinaten 2’632’800 / 1’169’750.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreitung des Gebäudeabstands zwischen dem geplanten Mehrfamilienhaus Nr. 24 auf der Parzelle Nr. 1528 und dem Gebäude Nr. 20a auf der Parzelle Nr. 1309 (Art. A144 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 23. Mai, 14.00 Uhr, bis 26. Mai 2024, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Gesuchsteller: Bohren-Wildi Bettina und Peter, Dorfstrasse 46, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Einbau Kamin, Anhebung Sitzplatz, Ersatz Öl-/Stückholzheizung mit Pellet-/Stückholzheizung.
Standort: Wärgistalstrasse 35, Parzelle Nr. 2507, Koordinaten 2’644’700 / 1’163’275.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/190936.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Mai 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neue Dacheindeckung mit Tonziegel braun anstelle Schiefereternit und Montage einer PV-Anlage.
Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 184, Parzelle Nr. 12, Zone: UeO 3 Dorfkernzone Dorf, Koordinaten 2’635’038 / 1’172’486.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Ringgenberg Dorf) und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte Nachbargebäude.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für das Teilprojekt «Gässli»; Ersatz Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.
Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe E (Lauterbrunnen, Mürren), Ortsbildschutzperimeter.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Verena Gafner-Bohren, Blätzweg 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Eindolung Gewässer und Terrainveränderung inkl. Offenlegung und Teilrenaturierung.
Standort: Blätzweg, Grindelwald, Parzellen Nrn. 759 und 760, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’728 / 1’163’246; 2’642’752 / 1’163’130.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Welatec Beratende Ingenieure AG, Höheweg 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Gasfeuerung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpenanlage auf dem Flachdach.
Standort: General-Guisan-Strasse 23a, Parzelle Nr. 1417, Zone für öffentliche Nutzung h «Kindergarten West», Koordinaten 2’631’906 / 1’170’162.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergschaft Lombach, Hauptstrasse 223, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Schindeldach mittels Profilblech (Farbe braun); Installation PV-Aufdachanlage.
Standort: Lombach, Lägerstutz 962, Parzelle Nr. 308, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Roteschwand, Koordinaten 2’636’344 / 1’177’677.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern / Sörenberg.
Ausnahme: Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern / Sörenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Catherine Rapit, Kreuzweg 13, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Heizungssanierung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kreuzweg 13, Parzelle Nr. 3476 (BR 2799), Zone: Wohnzone 2, Koordinaten 2’647’050 / 1’178’100.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Nathalie und Thomas Maerten, Trübenbachweg 21, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Peter Reber, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Rückbau des Estrichgeschosses und Anbau, Dachaufstockung mit zwei Dachschleppern, westseitig wird eine PV-Anlage montiert. Energetische Sanierung der Gebäudehülle. Ersetzen der Ölheizung durch eine Stückholzheizung.
Standort: Trübenbachweg 21, Parzelle Nr. 621, Koordinaten 2'625'136 / 1'167'038.
Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung mit Nutzungsbeschränkung.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Betroffene Schutzobjekte: keine.
Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Dienstag, 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Leissigen, 30. April 2024
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Versammlung
Freitag, 14. Juni 2024, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 21. Juni bis 22. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 17. April 2024
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Fassadenanpassungen und Erstellen Stützmauer.
Standort: Dorfstrasse 72, Parzelle Nr. 183, Koordinaten 2’645’470 / 1’163’824.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/195992
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 3. Mai 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Informationsanlässe «SchiltSolar»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c des Organisationsreglements die Zustimmung der Gemeinde zur Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, erteilt. Dieser Beschluss wurde im Anzeiger Interlaken publiziert, mit Hinweis darauf, dass gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen werden kann. Innerhalb der gesetzten Frist wurde das Referendum von 348 Stimmberechtigten unterzeichnet, das Referendum ist somit zustande gekommen. Das Projekt Photovoltaik-Grossanlage «SchiltSolar», im Schilt, Gimmelwald, wird deshalb den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.
Es ist uns wichtig, Sie detailliert über das Projekt «SchiltSolar» zu informieren und dabei die Gelegenheit wahrzunehmen, mit Ihnen einen Dialog zu führen und offene Fragen zu klären.
Gerne orientieren wir Sie an folgenden Terminen über das Projekt «SchiltSolar»:
Programm
Begrüssung und Erläuterungen durch Gemeindepräsident Karl Näpflin
Möchten Sie bereits vor dem Informationsanlass Fragen einreichen, so nehmen wir diese gerne bis am Freitag, 17. Mai 2024, unter info@schiltsolar.ch entgegen. Ebenso finden Sie im Vorfeld zahlreiche Informationen unter www.schiltsolar.ch.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
in Zusammenarbeit mit den Industriellen Betrieben Interlaken IBI AG
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20403 / Belagserneuerung Habkernstrasse (Sutters Weidli–Rossgrind)
Teilstrecke: 2'631'025 / 1'172'645 (Hassauli–Badweid) resp. 2'631'475 / 1'173'350 (Rohräbeni–Rossgrind)
Dauer: 21. Mai bis Ende Oktober 2024.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung sowie Sanierung der Arbeits- und Dilatationsfugen der Lehnenbrücken und Bau einer kurzen Stützmauer.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt (Thun), 9. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: Oase der Ewigkeit Beatenberg GmbH, Karsten Kapelle, Spirenwaldstrasse 308, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Markus Stähli, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Einbau eines separaten Zugangs zur Wohnung im OG. Abtrennung der Räumlichkeiten im EG. Verschiebung eines Fensters, Einbau einer Aussentüre und Anbau Vordach an der Westfassade. Grundrissanpassungen im Bereich der Nasszellen.
Standort: Spirenwaldstrasse 308, Beatenberg, Parzelle Nr. 1635, Koordinaten 2’627’189 / 1’172’026, Wohnzone 2-geschossig.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringer Gefahr, Rutschgefahren und Wassergefahren.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-8157). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. Mai 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über die Pfingsttage bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.
Wir wünschen allen schöne Pfingsten.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Änderung Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone)
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Änderung liegen vom 16. Mai bis und mit 17. Juni 2024 bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie kann während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Änderung Art. 40 GBR und Art. 210 USV» an die Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten.
Brienz, 1. Mai 2024
Der Gemeinderat
Sperrung Terrassenweg
Freitag, 17. Mai 2024, 7.00–20.00 Uhr
Infolge Belagsarbeiten beim Hotel Panorama wird der Terrassenweg für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Witterungsbedingt können die Arbeiten verschoben werden.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbille und Panorama werden an diesem Tag nicht bedient.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bettenried, Singsaal
Traktanden
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen, beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 2. Mai 2024
Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen
Saniertes Schulhaus – Offene Türen
Das Schulhaus Lütschental wurde im Jahr 2023 auf der Westseite saniert. Gerne öffnen wir die Türen für die Öffentlichkeit.
Vor der Gemeindeversammlung am Freitag, 14. Juni 2024, stehen die sanierten Räumlichkeiten von 19.00 bis 19.45 Uhr zur Besichtigung offen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Gemeinderat Lütschental
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 21. Juni 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Saxeten, 16. Mai 2024
Gemeinderat Saxeten
Ordentliche Burgerversammlung
Freitag, 21. Juni 2024, im Anschluss an die Gemeindeversammlung
Traktanden
Saxeten, 16. Mai 2024
Der Burgerrat
Ausgeschlagene Erbschaft des Rhyn Martin, geb. 29. März 1966, von Bettenhausen, Fahrenbühl 341, 3804 Habkern, verstorben am 8. Dezember 2023.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 4. Juni 2024
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 25. Mai 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Ausgeschlagene Erbschaft des Glanzmann Erhard, geb. 20. Februar 1959, von Escholzmatt Marbach LU, 3852 Ringgenberg, ZA: APH Beatenberg, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 15. November 2023.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 4. Juni 2024
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 25. Mai 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gemeindeversammlung
Dienstag, 18. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen während 30 Tagen und die weiteren Unterlagen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf. Eine Kurzfassung der Jahresrechnung 2023 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 13. Mai 2024
Gemeinderat Hofstetten
Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Hutmacher, Seestrasse 137c, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellen Werkleitungen; Anschluss Ferienhaus Nr. 8a an öffentliche Strom- und Wasserversorgung; Anschluss Alphütte Nr. 40a an öffentliche Wasserversorgung.
Projektänderung: Ferienhaus: Anpassungen Befensterung Südfassade, Neue Dacheindeckung als PV-Indachanlage, Erstellung einer Bio-Kläranlage mit Pumpenschacht, Sanierung der Sockelmauer nordseitig.
Standort: Waldeggallmi 8a und 40a, Parzellen Nrn. 1342, 1707 und 240, Koordinaten 2’629’630 / 1’173’029, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Moorlandschaftsperimeter.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Hangsicherung durch Trockensteinmauer (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Hangi 110, Parzelle Nr. 11, UeO Ballenberg a/b/c, Koordinaten 2’649’423 / 1’177’693.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Wildschutzgebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten BE.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Verkehrsbehinderung Iseltwaldstrasse
Vollständige Publikation siehe unter «Bönigen».
Gemeinderat Bönigen
Alphag
Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 3. Juni 2024 zu erstellen.
Die Pfander
Verkehrsmassnahme
Die Einwohnergemeinde Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:
Parkieren verboten (beidseitig) – Iseltwaldstrasse – für den Zeitraum vom 16. Juni bis 16. Oktober 2024 auf folgenden Streckenabschnitten/Bereichen:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. A und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.
Einwohnergemeinde Bönigen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Vertical Sport AG, Jungfraustrasse 44, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Vertical Cafebar: Umnutzung Ladenfläche zu öffentlicher Cafebar mit Getränken und Snacks sowie tageweise Vermietung Lokal für Events an Dritte.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 100 Sitz- und Stehplätze innen und 20 Sitzplätze aussen; Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, Terrassenbereich täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Interlaken, Jungfraustrasse 44, Parzelle Nr. 1418, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’998 / 1’170’428.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 51 GBR), Baugruppe B und benachbarte erhaltenswerte und schützenswerte K-Objekte.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 20. Juni 2024, 19.30 Uhr in Meiringen
Traktanden
Das Protokoll vom 30. November 2023 und die Jahresrechnung 2023 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26, Meiringen, öffentlich auf.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei ei- ner der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinden angemeldet sind.
Anschliessend sind alle Teilnehmer:innen herzlich zum Apéro eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 20. Juni 2024, 18.00 Uhr im Hotel Carlton Europe, Höheweg 92–94, 3800 Interlaken
Im Namen des Vorstands des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau laden wir Stimmberechtigte und Gäste herzlich zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Es erwarten Sie folgende Traktanden:
Traktanden
Alle Stimmberechtigten (Delegierte der Gemeinden) und Gäste sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.
An- oder Abmeldungen der Delegierten bitte an: liselotte.zioerjen@sdrj.ch
Weitere Informationen und den Jahresbericht 2023 finden Sie unter: www.sdrj.ch
Interlaken, 15. Mai 2024
Der Vorstand
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Fehr Stefan, geb. 8. April 1972, von Widnau SG, Hauptstrasse 135, 3855 Brienz, verstorben am 27. Februar 2023.
Datum der Konkurseröffnung: 22. April 2024
Eingabefrist bis 16. Juni 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Mai 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. Juni 2024, um 11.15 Uhr in der Kirche Bönigen (im Anschluss an den Gottesdienst von 9.30 Uhr)
Traktanden
Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2023 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49 a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.
Interlaken/Matten, 16. Mai 2024
Der Kirchgemeinderat
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung Matten b. Interlaken bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Beiträge aus dem Sportförderungsfonds
Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.
Beitragsberechtigt sind:
Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.
Einzureichende Unterlagen
Vereine:
Jugendliche:
Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet, unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen
Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost
Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier fällt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Interlaken
Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 25. Mai 2024, von 8.00 bis 20.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2, Interlaken) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Unterseen, im Mai 2024
Polizeiinspektorat Unterseen
Sonderabfallsammlung vom Samstag, 25. Mai 2024, 8.00 bis 11.30 Uhr
In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt.
Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden.
Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof Tschingeley, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.
Informationstag über nicht heimische Pflanzen und Tiere
Am Samstag, 4. Mai 2024, fand auf dem Dorfplatz in Matten eine Informationsveranstaltung zu Neophyten und ortsfremden Tieren statt. Zahlreiche Pflanzen wurden präsentiert, die invasiv sind, d. h. eigentlich nicht bei uns wachsen, sondern irgendwie durch Einfuhr zu uns gelangt sind und nun die einheimische Fauna sowie Flora gefährden. Der Kirschlorbeerbaum oder die Goldrute sind typische Vertreter dieser invasiven Pflanzen. Sie dürfen künftig auch nicht mehr verkauft und angepflanzt werden. Ein Rundgang im Rugenwald und eine kleine Velotour zu ausgewählten Orten mit besonders gestalteten Flächen ergänzten den gut besuchten Anlass. Der Verein Vogelschutz und die Biodiversitätsgruppe stellte aber auch Pflanzen vor, die heimisch sind und als Ersatz für die invasiven Arten gepflanzt werden können. Auf Interesse stiess auch die Präsentation zur Asiatischen Hornisse: Das bis zu 3 cm grosse Tier wird wahrscheinlich in Kürze auch das Bödeli erreichen resp. erobern und die heimischen Honig- und Wildbienen gefährden. Im Raum Thun wurde diese invasive Tierart jedenfalls schon gesichtet.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nach Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung ist nach Pfingsten wie folgt geöffnet:
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 13. Mai 2024
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Maria Vögeli, Vorholzstrasse 33, 3800 Unterseen.
Projektverfasser / Vertreter mit Vollmacht: Roland Michel, Gsteigstrasse 32, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Reklame Wärchstedtli (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Hauptstrasse 63, Parzelle Nr. 240, Koordinaten 2'631'384 / 1'170'550.
Zone: ZPP «Stedtli».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter:
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938.
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. Mai 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Francioli-von Allmen Daniela, Bernastrasse 36, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von mindesten drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 4 Gästen.
Standort: Bernastrasse 36, Parzelle Nr. 803.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Oberried, 13. Mai 2024
Gemeindeverwaltung Oberried
Bauherrschaft: Lorenz Krebs, Rütistrasse 28, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: H. Gosteli AG, Metzgergasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Montieren einer Pergola mit Lamellendach.
Standort: Rütistrasse 28, Parzelle Nr. 1244, Koordinaten 2'632'947 / 1'170'179.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Ruth Michel, Granatweg 11, 3004 Bern.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort: Rosenweg 1, Parzelle Nr. 504, Koordinaten 2'633'120 / 1'169'681.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäude Nr. 758f und Neubau einer Lagerhalle.
Standort: Gimmelwald, Niedrimatten, Gebäude Nr. 758f, Parzelle Nr. 5647, Koordinaten 2'634'805 / 1'155'076, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen
Auflagestellen
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Obligatorischer Tagwann
Samstag, 18. und 25. Mai 2024, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem
Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.
Die Pfander
Tagwann, Samstag, 25. Mai 2024
Gemeiner Tagwann, Samstag, 1. Juni 2024
Jeweils um 9.00 Uhr im Mittelläger
Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen und am Anfang und Ende gut sichtbar zu kennzeichnen.
Unterläger und Mittelläger bis Gemeiner Tagwann, Oberläger bis Ende Juni.
Die Pfander
Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Schulkommission
Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 16. Juni 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.
Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 16. Juni 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.
Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger herzlich ein zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten.
Traktanden
Auflage
Das «Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz» (Trakt. 5) und das «Schulreglement» (Trakt. 6) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf.
Auch können die Akten zu den weiteren traktandierten Geschäften auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Zudem wird 30 Tage vor der Versammlung auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 24. Juni 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Rechtsmittel
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Organisationsreglement Art. 19: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Mathias Feuz, Matte 308, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau einer Jauchegrube und Erstellen einer neuen Zufahrt ab der Hauptstrasse.
Standort: Stechelberg, Matte, Parzellen Nrn. 1358 und 3392, Koordinaten 2'635'561 / 1'155'571, 2'635'548 / 1'155'577, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Mai bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffentliche Mitwirkung
Überbauungsordnungen «Brienzwilerstrasse» und «Eingang Ballenberg West»
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Brienzwilerstrasse», die Überbauungsordnung «Eingang Ballenberg West», die Änderung des Überbauungsplans Chilchweg mit Sonderbauvorschriften, die Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) und die Änderung des kommunalen Richtplans sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 3. Juni, bis und mit Dienstag, 2. Juli 2024, bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Am Dienstag, 28. Mai 2024, um 20.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Hofstetten, Alpgasse 20, 3858 Hofstetten, zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, zu richten.
Hofstetten, 13. Mai 2024
Gemeinderat Hofstetten
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gmeindshuus Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der totalrevidierte Entwurf des Parkplatzreglements, das Reglement über die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung sowie die weiteren Unterlagen zu den Geschäften können ab 17. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 2, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 13. Mai 2024
Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk
Verkehrsbehinderung Iseltwaldstrasse
In der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2024 erfolgen auf der Iseltwaldstrasse auf dem Abschnitt Fischmatte bis Holses (Gemeindegebiet von Bönigen) zwischen 20.30 und 5.00 Uhr Belagsuntersuchungen. Es ist mit Wartezeiten von bis zu 20 Minuten zu rechnen. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen verschieben sich die Untersuchungen auf eine darauffolgende Nacht.
Wir danken für das Verstädnis.
Gemeinderat Bönigen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Schläpfer Martin, Niesenstrasse 25, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neue Gartensitzplatzüberdachung mit Photovoltaik-Anlage.
Standort: Niesenstrasse 25a, Parzelle Nr. 241.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung des Gebäudeabstandes, Art. 212 Abs. 2 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Stefan Maurer, Waldeggstrasse 40, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Beat Hirschi, Diemtigtalstrasse 14, 3753 Oey.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Büro in 1-Zimmer-Wohnung, Erstellung eines Aussenparkplatzes.
Standort: Waldeggstrasse 40, Parzelle Nr. 1096.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. Juni 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine bürgernahe, dienstleitungsorientierte Persönlichkeit als
Finanzverwalter-Stellvertreter/-in 100%
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Beat Bucher, Telefon 079 475 60 40, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis Freitag, 14. Juni 2024, an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
64. Ordentliche Versammlung
Montag, 24. Juni 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Lütschental
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lütschental zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Lütschental schwellenpflichtige Grundeigentümer.
Lütschental, 22. April 2024
Der Vorstand
Bauherrschaft: Action-Sport Landolt AG, Armin Landolt, Gsteigstrasse 12, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Geschäftsraum zu Wohnung mit Nutzungsänderung zu Wohnung.
Standort: Gsteigstrasse 12, Parzelle Nr. 723, Koordinaten 2'632'659 / 1'169'531.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Juni 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art.35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Verkehrsbehinderungen Wengelacher
Ab Montag, 27. Mai 2024, kommt es wegen Kanalisationsarbeiten im Wengelacher zu Verkehrsbehinderungen. Voraussichtlich muss ab dem 15. Juli 2024 bis Ende September 2024 der Wengelacher vollständig gesperrt werden.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Matten
Gemeiner Tagwann
Samstag, 18. und 25. Mai sowie 1. Juni 2024, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 1. Juni, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.
Die Pfander
Bauherrschaft: Esther Gabi, Eigentümergemeinschaft Mittlere Strasse 43, Mittlere Strasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Tschiemer und Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen.
Standort: Mittlere Strasse 43, Parzelle Nr. 1852 (BR 1991), 2'630'518 / 1'170'193.
Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 6. Mai 2024
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinde: Grindelwald.
410.20401 / Belagserneuerung Lehne Schlüöcht (Grindelwaldstrasse 54–76)
Teilstrecke: Schwendi bis Schlüöcht (2'663'220 / 1'164'598 bis 2'643'913 / 1'164’090)
Dauer: 27. Mai bis 6. Juli 2024.
Ausnahmen: Die Belagsarbeiten sowie die Erneuerung der Fahrbahnübergänge bei der Lehne Schlüöcht sind witterungsabhängig, daher sind Terminverschiebungen möglich.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Es ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.
Einschränkungen: Maximale Durchfahrtsbreite 3,20 m, lokale Umleitung für Zufussgehende bei den Belagsarbeiten Gehweg, Radfahrende bitte ausschliesslich die Route 61 benützen.
Grund der Massnahme: Ersatz Randabschlüsse und Schachtüberbauten, Ersatz Fahrbahnübergänge der Lehnenkonstruktion Schlüöcht, Erneuerung Deckbeläge Fahrbahn und Gehweg sowie Erneuerung Strassenmarkierungen.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 10. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Büroräumlichkeiten mit Klimatisierung im 2. OG.
Standort: Untere Bönigstrasse 10a, Parzelle Nr. (BR1910-28).
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 9 «Uechtere».
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verfügte Änderungen gemäss Genehmigungsverfügung vom 22. April 2024 zur Ortsplanungsrevision Oberried
Die von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2019 beschlossene Gesamtrevision Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderungen von 212 Abs. 1, 2 und 4 Bst. d GBR sowie Art. 221 Abs. 2 GBR wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Offene Balkone und dgl. mit einem Fassadenanteil von mehr als 50%:
b2) für offene Balkone und dergleichen, die nicht mehr unter Buchstabe b1 fallen, d. h. einen Anteil von mehr als 50% des zugehörigen Fassadenabschnitts der geschlossenen Gebäudehülle (Aussenwand) aufweisen, jedoch nicht mehr als 3,0 m über die Flucht der geschlossenen Gebäudehülle hinausragen (ohne Zustimmung des Nachbarn müssen sie somit mindestens einen Abstand von 1,8 m von der Parzellengrenze aufweisen, vgl. Art. 79 in Verbindung mit Art. 79b EG ZGB), gilt:
Die Schlussbestimmung in Art. 713 GBR wird folgendermassen angepasst:
Der Geltungsbereich des Uferschutzplans Nr. 3 «Triebacher» wird auf den Perimeter der ZSF C, respektive «Freifläche nach SFG Sektor C» gemäss Legendeneintrag des Uferschutzplan Nr. 3 reduziert. Dementsprechend werden die Überbauungsvorschriften der Uferschutzpläne Nr. 1–5 folgendermassen angepasst:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Änderungen kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung im Anzeiger Interlaken bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Sanierungsarbeiten an Gemeindestrassen
Wegen Sanierungsarbeiten an den Gemeindestrassen ist voraussichtlich in der Zeit von
Montag, 27. Mai, bis Freitag, 31. Mai 2024
mit Verkehrsbehinderungen oder temporären Sperrungen zu rechnen. Soweit die Arbeiten es zulassen, sind die Strassen in der genannten Zeit nachts befahrbar. Die genauen Daten der Bauarbeiten und Sperrungen sind von der Witterung abhängig. Wir bitten Sie, die Anschriften an der Baustelle zu beachten. Die folgenden Strassen sind betroffen:
Besten Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Kenntnisnahme.
Bauherrschaft: Trafelet Thomas, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Installation PV-Anlage auf Dach.
Standort: Jungfraustrasse 50 und 52, Parzelle Nr. 962.
Nutzungszone: Mischzone MK 3 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützens- und erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gemeindeversammlung
Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten
Rückfahrten
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gemeindeversammlung
Montag, 24. Juni 2024, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr. 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Matten b. Interlaken.
Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.
Auflagestelle: www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten.
Auflagestelle (physisch): Gemeindeverwaltung Matten.
Auflagedauer: Montag, 3. Juni – Mittwoch, 3. Juli 2024.
Öffentlicher Informationsanlass: Mittwoch, 29. Mai 2024, ab 18.30 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten, Herziggässli 21, Matten b. Interlaken.
Hinweise
Gwatt, 8. Mai 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern
Ordentliche Generalversammlung
Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr im Hotel Silberhorn, Lauterbrunnen, anschliessend kleiner Imbiss
Traktanden
Die Akten zu den Traktanden 2 und 6 werden 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt.
Das Protokoll wird 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann bei der Verwaltung der Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg schriftlich Einsprache gemacht werden. Die Verwaltung entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Genossenschafter/-innen der Wasserversorgung Lauterbrunnen-Stechelberg sind zu dieser Versammlung und zum anschliessenden kleinen Imbiss freundlich eingeladen.
Information Trinkwasserqualität
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des beauftragten Laboratoriums hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Lauterbrunnen und Stechelberg den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Härtegrad: 13,0 °fH, Härtebereich «weich»
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen von Siebenbrünnen–Spycherboden für Lauterbrunnen und aus den Mattenbachquellen für Stechelberg.
Das Quellwasser wird mittels Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betr. Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei Ralf Schai, Telefon 033 855 38 36, eingeholt werden.
Bewilligungspflicht für Wasserbezüge ab Hydranten
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jeglicher Wasserbezug ab Hydranten bewilligungspflichtig ist und durch die Wasserversorgung bewilligt werden muss (Ausnahme Feuerwehr). Verstösse werden mit einer Busse gemäss Gemeindegesetz bestraft.
Die Verwaltung WLS
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 29. Mai 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Das Reglement gemäss Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Im Weiteren kann es auf der Website der Einwohnergemeinde Bönigen www.boenigen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 2. April 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 14. Mai 2024, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 8.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im Mai 2024
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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