Aus dem Gemeinderat

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Kredit zur Sanierung der Turnhalle
Der Sportbereich der Turnhalle an der Alten Staatsstrasse 1 benötigt eine Sanierung. Insbesondere die Bodenbeläge der Turnhalle und der Geräteräume müssen ersetzt werden. In diesem Zusammenhang können ebenfalls die bfu-Sicherheitsvorgaben umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Kompetenz einen Kredit von 150‘000 Franken gesprochen zur Durchführung der Sanierungsarbeiten. Damit die Turnhalle der Schule und den Sportvereinen ab dem neuen Schuljahr wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, werden die Arbeiten in den Sommerferien 2017 ausgeführt.
Turnhalle Wilderswil web
Turnhalle Alte Staatsstrasse 1

Schäden beim Widerlager der Gsteigbrücke

Bei der Fundation des Widerlagers auf der Ostseite der Gsteigbrücke sind Schäden durch Unterspülungen festgestellt worden. Zusammen mit der Gemeinde Gsteigwiler werden nun bei geringem Wasserstand die dringendsten Sofortmassnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden ausgeführt. Der Gemeinderat hat für die Durchführung dieser Arbeiten einen Kredit von 15‘000 Franken gesprochen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind wohl umfassende und kostenintensive Sanierungen unumgänglich.

Reglement über die Mehrwertabgabe

Die revidierte Baugesetzgebung des Kantons Bern schreibt gestützt auf das eidgenössische Raumplanungsgesetz den Ausgleich von erheblichen Planungsvorteilen vor. Als Folge der übergeordneten Gesetzgebung hat die Baukommission Wilderswil dem Gemeinderat im Entwurf ein neues Reglement über die Mehrwertabgabe zur Beratung und Verabschiedung zu Handen der nächsten Gemeindeversammlung unterbreitet. Im neuen Reglement soll der Gegenstand der Abgabe, dessen Bemessung, das Verfahren sowie die Verwendung der Erträge – im Rahmen einer Spezialfinanzierung für Massnahmen der Raumplanung – geregelt werden. Das Reglement über die Mehrwertabgabe wird während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2017 öffentlich aufgelegt.

Verschiedenes

Folgende Baubewilligungen wurden in den letzten Wochen durch die zuständigen Instanzen erteilt:
  • Balmer Martin, Büelgässli 3b + 3c, Projektänderung der Balkone auf der Süd- und Westseite
  • Genossenschaft Lebensraum Belmont, Oberdorfweg 6, Projektänderungen an den Fassaden und am Grundriss sowie der Raumhöhe im Untergeschoss
  • Schwellenkorporation Bödeli Süd, Grenchenstrasse 392l, Erstellen Einfahrtsöffnung und Anbau Vordach sowie Umnutzung Lagergebäude
  • Subramaniam Baskaran und Sarojini, Obereigasse 38, Einbau Fenster auf der Westseite sowie Auswechseln der Eingangstüre an der Nordfassade.

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