Ein amtlicher Anzeiger bietet viele Vorteile!
Anzeiger-Charakteristika
Der amtliche Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinden. Damit nimmt er eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der politischen Verwaltung und der Bevölkerung ein. Als Leser/in sind Sie mit dem amtlichen Anzeiger so einerseits stets über das aktuelle Geschehen, über Gesuche und weitere Mitteilungen der Gemeinden informiert – gratis. Andererseits erreicht Ihr Inserat im amtlichen Anzeiger sämtliche Betriebe und Haushalte der Gemeinde. Einzige Ausnahme sind Ferien- oder Zweitwohnungsbesitzer. Diese müssen gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern im Artikel 49g Absatz 1 ein Abonnement lösen, um den Anzeiger zu erhalten.
- amtlich und informativ
- lokal und regional
- für Stadt und Land
- in 100% der Haushalte im Streugebiet (d.h., Anzeiger übersteuern Stopp-Kleber)
Anzeiger-Erfolgsgeschichte
Seit über 100 Jahren veröffentlichen Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsbehörden amtliche Nachrichten in den zuständigen Anzeigern. Diese ursprüngliche Funktion als Mitteilungsblatt ist mittlerweile stark erweitert worden. Die heutigen Anzeiger wirken als Scharnierstelle zwischen Behörden und Bevölkerung, bieten den Dorfvereinen eine Kommunikationsplattform und präsentieren lokale und regionale Angebote vom günstigen Haarschnitt über die 3-Zimmer-Wohnung im Dorf bis hin zur freien Stelle beim örtlichen Dorfmetzger. Hinweise zu Veranstaltungen finden darin ebenso Platz wie die wöchentlichen Todesanzeigen, welche oft besonders genau gelesen werden. Auch in einer stark digitalisierten Medienwelt haben gedruckte Anzeiger also nach wie vor ihren berechtigten und geschätzten Platz. Gemeinsam mit der Leserschaft und den Inserenten schlagen sie Brücken – heute, morgen und immer ganz persönlich.
Leserinnen und Leser im Mittelpunkt
Der amtliche Anzeiger ermöglicht Ihnen als Leser/in den Zugang zu wichtigen amtlichen Informationen. Dies gehört zu den Voraussetzungen, um innerhalb einer Gemeinde lokalpolitisch mitbestimmen zu können. Die Anzeiger sind Teil der Medienvielfalt. Sie berichten mitten aus dem Leben, von Anfang an bis zum Schluss. Ob auf dem Stuben- oder Küchentisch: In Anzeigern wird gezielt gesucht, interessiert geblättert und freudig gelesen – über das Bauvorhaben des Nachbarn, die Veranstaltungen im Ort, die Sonderangebote des Dorfbäckers wie des Grossverteilers. Sie bieten all das, was in einer globalen, hektischen Welt nicht mehr Platz findet.
Dabei steht die Leserin / der Leser der einzelnen Anzeiger im Mittelpunkt. Ihr jeweiliges Streugebiet ist schliesslich Lebens- und Arbeitsmittelpunkt für die Menschen der Region. Anzeiger ersetzen dabei zwar keine Tageszeitung, welche natürlich auch über regionales Geschehen informiert. Dafür ergänzen sie die redaktionellen Medien mit Informationen, welche in abonnierten oder kostenlosen Zeitungen nicht zu finden sind (Amtliches, Kirchliches, Vereinsinformationen usw.).
Inserenten im Vorteil
Inserate in Anzeigern finden den Zugang zu 100% der Haushalte im Streugebiet. Aufgrund der wöchentlichen Erscheinungsfrequenz kann die Werbebotschaft zudem lange beachtet werden. Weiter stärken die amtlichen Mitteilungen die Glaubwürdigkeit des Mediums und sind deshalb auch für das Image der Werbenden von Vorteil. So werden Anzeiger durch die Vielzahl der Inserate belebt. Hier sucht und findet die Leserschaft, hier lässt sie sich inspirieren und schreibt nicht zuletzt auch wegen solcher Werbeinserate die Bratwurst zusätzlich auf den Einkaufszettel. Publireportagen und PR-Texte sind hier ebenfalls wichtige Plattformen für regionale Leistungserbringer und erzielen eine hohe Wirkung.
Als Inserent/in profitieren Sie in den abgedeckten Gemeinden von einer Reichweite und einer Leserschaft, wie sie sonst keine Zeitung bieten kann.
- 100-prozentig in jedem Briefkasten (keine Beachtung der Stopp-Kleber wegen Amtlichkeit)
- Mit keinem anderen regionalen Printprodukt werden so viele Leserinnen und Leser erreicht – und das erst noch zu attraktiven Preisen
Der Werbeprospekt als Beilage erreicht nur mit dem amtlichen Anzeiger alle Haushalte.
Gesetz als Grundlage
Jede Gemeinde ist laut bernischem Gemeindegesetz zur Herausgabe eines öffentlichen Publikationsorgans in Form des amtlichen Anzeigers verpflichtet.
Zweck und Aufgabe der Publikationen im Kanton Bern
Die Anzeiger erfüllen in erster Linie eine wichtige amtliche Funktion. Mit ihnen wird nämlich sichergestellt, dass die offiziellen Informationen in verlässlicher Form und für alle erkennbar veröffentlicht werden. Was im amtlichen Teil eines staatlichen, anerkannten Anzeigers publiziert ist, gilt damit als bekannt und verpflichtet den Einzelnen. Wollen Bürgerinnen und Bürger also vermeiden, aus Unkenntnis in Rechtsnachteil zu geraten, müssen sie den Anzeiger lesen. Die amtlichen Anzeiger erscheinen wöchentlich in gedruckter Form und werden an alle Betriebe und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt (mit Ausnahme von Ferien- und Zweitwohnungen, gemäss Art. 49g des Gemeindegesetzes des Kantons Bern).