Stand Gemeindeinitiative Interlaken «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» Gegen die Gültigerklärung der Gemeindeinitiative Interlaken «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» wurden 39 Beschwerden eingereicht. Die Fristen für die weitere Behandlung der Initiative beginnen erst zu laufen, wenn das Zustandekommen der Initiative rechtskräftig ist.
Beschwerden gegen die Gültigerklärung Der Gemeinderat hat am 26. März 2025 festgestellt, dass die in Interlaken als einfache Anregung eingereichte Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» gültig zustande gekommen ist. Gegen diesen Beschluss, der im Anzeiger vom 3. April 2025 publiziert worden ist, sind beim Regierungsstatthalteramt insgesamt 39 Beschwerden eingereicht worden, die zu drei Beschwerdeverfahren vereinigt wurden. Es gilt festzuhalten, dass es sich dabei um einen rein formellen Beschluss handelt. Die detaillierte inhaltliche Ausarbeitung steht noch bevor. Einfache Anregung lässt Spielraum bei der Umsetzung Die Initiative ist in Form einer einfachen Anregung eingereicht worden. Das bedeutet, dass bei der Umsetzung der Initiative Handlungsspielraum besteht. Dieser erlaubt es, die Initiative innerhalb des geltenden Rechts umzusetzen. Bei der Erarbeitung des Umsetzungsvorschlags wird geprüft werden müssen, wie die im Initiativtext formulierten Eckwerte unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts wie auch des Interlakner Baureglements umgesetzt werden können. Behandlungsfristen Das Organisationsreglement von Interlaken sieht vor, dass der Gemeinderat eine Initiative innert sechs Monaten ab Rechtskraft der Gültigerklärung dem Grossen Gemeinderat unterbreitet. Lehnt der Grosse Gemeinderat die Initiative ab, ist sie innert zehn Monaten ab Rechtskraft der Gültigerklärung den Stimmberechtigten zu unterbreiten. Die Umsetzung der Initiative würde wiederum den Verfahrensregeln der Gesetzgebung unterstehen und müsste vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt werden. Kein koordiniertes Vorgehen möglich Der Gemeinderat Interlaken ist in Kontakt mit den Gemeinden Matten, Unterseen, Wilderswil und Bönigen, wo gleichlautende Gemeindeinitiativen eingereicht wurden. Ein koordiniertes Vorgehen ist allerdings nicht möglich, da alle Gemeinden unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben. Dies betrifft nicht nur das Vorgehen und die Behandlungsfristen, sondern auch die (teilweise) bestehenden Regelungen zu Zweitwohnungen und Kurzzeitvermietungen. So hat Interlaken bereits mit der Teilrevision 2020 des Gemeindebaureglements eine Regelung von Zweitwohnungen eingeführt.
Amtliche Vermessung: Nachführungsmandat 2026 – 2033 Im Januar 2025 hat die Gemeinde Interlaken das Nachführungsmandat für die Amtliche Vermessung 2026 bis 2033 öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat der Geogrid AG mit Zweigniederlassung in Unterseen den Zuschlag für diese Arbeiten erteilt und die entsprechenden Verträge genehmigt. Personelles Am 1. Mai 2025 feierte Konrad Tschanz, Mitarbeiter Fachgruppe Gärtnerei, sein 25-Jahr-Dienstjubiläum. Martin Kissling, Mitarbeiter Hauswartdienste, wird am 1. Juni 2025 sein 5-Jahr-Dienstjubiläum feiern. Grund zum Feiern hat auch Claudia Wirtz: Sie hat die Weiterbildung zur Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis mit Erfolg bestanden. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, dass wir per 1. Juni 2025 Natalia Werth, Sachbearbeiterin Polizeiinspektorat, und Andrej Stettler, Uniformierter Mitarbeiter Polizeiinspektorat, für die Abteilung Sicherheit gewinnen konnten. Im Bereich Infrastruktur konnte die Lehrstelle als Fachmann Betriebsunterhalt, Fachrichtung Werkdienst, mit Lehrbeginn am 1. August 2025 an Mario Kienholz vergeben werden.