Aus dem Gemeinderat

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Überbauungsordnung Unterdorf
Auf dem Gebiet der Parzellen Nrn. 254 und 1497 (3342 m²) besteht ein Chalet (Lärchenweg 21), das von einer gross­zügigen Parkanlage mit dichtem Baumbestand an den Grenzen umgeben ist. Das Areal befindet sich in der Wohnzone W2 mit überlagertem Baumschutz. Das Planungsbüro ecopitma ag, Bern, erarbeitete im Auftrag der Grundeigentümerin und der Gemeinde die Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung. Gemäss den erarbeiteten Unterlagen erfolgt die Zufahrt für die vorgesehene Überbauung von Norden her ab der Alpenstrasse in Interlaken und über die Parzellen Nrn. 285, 1326, 1361 und 2032. Sie wird mit einem Erschliessungsvertrag sichergestellt. Mit der vorliegenden Planung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Parkanlage einer zeitgemässen baulichen Nutzung zuführen zu können.
Die öffentliche Auflage fand vom 22. Juni bis am 24. Juli 2017 statt. Während der Auflagefrist wurden 10 Einsprachen, teilweise verbunden mit Rechtsverwahrung und Lastenausgleichsanspruch, sowie eine Rechtsverwahrung eingereicht. Gestützt auf die Verhandlungen wurden ergänzend die Bäume an der Grenze zur Parzelle Nr. 854 durch den Baumgutachter erfasst und beurteilt, die Vorschriften bezüglich erhaltenswerter Pflanzung und dem Beherbergungsbetrieb präzisiert sowie Bestimmungen zur Aussenbeleuchtung in die Vorschriften aufgenommen.
Weiter wurden die Baubereiche A + B auf das Richtprojekt abgestimmt, so dass die Bauten teilweise einen grösseren Abstand zu den Bäumen und der Baubereich A zum westlichen Nachbargrundstück einhalten müssen. Zuständig für die Beschlussfassung der Überbauungsordnung ist die Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat wird der nächsten Gemeindeversammlung beantragen, der Überbauungsordnung «Unterdorf» mit Zonenplanänderung zuzustimmen.

Kommunalfahrzeug

Seit dem Frühjahr 2017 hat das im Jahr 2007 angeschaffte Boki Mobil ein Leck im Hydrauliköltank, so dass das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt und gefahren werden konnte. Die Gesamtreparaturkosten des Fahrzeugs wurden gemäss Kostenvoranschlag auf ca. Fr. 22‘000.– geschätzt. Der Gemeinderat hat verschiedene Varianten geprüft und kam zum Schluss, ein neues Kommunalfahrzeug anzuschaffen.
Vorgesehen ist das Beschaffen eines Kommunalfahrzeugs zum Kaufpreis von rund Fr. 145‘000.–, zudem ist im Kredit eine Reserve von Fr. 10‘000.– für weitere Optionen wie Sommer- und Winterbereifung, Zentralschmierung etc. eingerechnet. Benötigter Kredit: Fr. 155‘000.–. Das Investitionsbudget enthält einen Betrag von Fr. 170‘000.–.

Reglemente

Die Spezialfinanzierung «Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens» bezweckt die Bereitstellung von Mitteln für den Unterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen. Die Liegenschaften Kesslergasse 2, Beundenhaus (Hauptstrasse 32) und Rugenstrasse 6A sind davon betroffen. In Artikel 2 ist festgehalten, dass max. 10% des GVB-Wertes eingelegt werden können. Der Bestand der Spezialfinanzierung beträgt momentan Fr. 390‘878.35 und hat diese Limite erreicht. Für anstehende Sanierungen reichen diese Mittel aber nicht aus und eine weitere Erhöhung wäre sinnvoll. Deshalb beabsichtigt der Gemeinde-
rat eine Anpassung der Limite auf 30% des GVB-Versicherungswertes.
Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung beantragen, das angepasste Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens zu beschliessen.
Folgende Reglemente sind nicht mehr aktuell und nötig. Der Gemeinderat wird deshalb der Gemeindeversammlung beantragen, die Reglemente aufzuheben:
  • Reglement für die Gemeindeausgleichskasse vom 8. Dezember 1995
  • Reglement über die Verrechnung von Gebäudeaufnahmekosten im Vermessungswerk der Gemeinde Matten an die Grundeigentümer vom 20. Mai 1965.
ICT-Infrastruktur Schule
Auf das Schuljahr 2018/19 tritt der neue, obligatorische Lehrplan 21 (LP 21) in Kraft. Darin legt der Kanton noch mehr Gewicht auf den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) bereits ab der Primarstufe. Schon heute basieren fast alle obligatorischen Lehrmittel auf Online-Inhalten. Auch zu den neu vorgestellten, auf den LP 21 ausgerichteten Lehrmitteln sind immer mehr Inhalte online verfügbar und es besteht sogar eine Tendenz, gewisse Inhalte nur noch digital (also online) anzubieten. Der LP 21 sieht vor, dass die Schüler/innen spätestens ab der 7. Klasse ständig mit einem eigenen Gerät arbeiten können.
Gemäss Zusammenstellung betragen die Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Geräte im Jahr 2018 rund 120‘000.–. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung beantragen, den Verpflichtungskredit von Fr. 120‘000.– für Informatikanschaffungen der Schule zu bewilligen.

GEP-Massnahmen 2017 – Nachkredit

Die Umsetzung der GEP-Massnahmen 2017 sind in vollem Gange. Bei der Ausführung hat sich gezeigt, dass seit den GEP-Aufnahmen von 2005 und 2008 (diente als Grundlage für die Sanierungsmassnahmen) einige Schäden grösser geworden sind oder damals noch nicht vorhanden waren und deshalb Mehrkosten von Fr. 40‘000.– entstehen. Für die Massnahmen 2013–2017 wurde von der Gemeindeversammlung ein Kredit von Fr. 700‘000.– bewilligt. Der Gemeinderat hat den Nachkredit zum Verpflichtungskredit der GEP-Massnahmen von Fr. 40‘000.– bewilligt.

Beiträge

Der Gemeinderat hat folgende Beitragsgesuche bewilligt:
  • Freilichtmuseum Ballenberg, einmaliger Beitrag von Fr. 500.– zur Unterstützung der 40- resp. 50-Jahr-Jubiläen
  • Musikschule Oberland-Ost, einmaliger Beitrag von Fr. 1‘000.– für das Musiktheater «Die verlorenen Schuhe».

Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Eschler Sven, Schulgässli 7; Umbau Wohnhaus, Umnutzung von zwei Räumen zu Hobby-Fitnessraum und Büro im Erdgeschoss, Ausbau der bestehenden Laube zu einem zusätzlichen Zimmer (keine Fassaden­veränderung) im Obergeschoss, Erstellen eines Zaunes, Parzelle Nr. 128, Schulgässli
  • Lidl Schweiz AG; Weinfelden; Umgestaltung der Lagerräume im bestehenden Ladenlokal, Versetzen einer Aussentüre, Parzellen Nrn. 1084 und 1119, Wychelstrasse 1
  • Marx Axel, Comano; Erstellen von 34 Parkplätzen, davon 26 unterirdische und 8 oberirdische. Projektänderung: Erstellen von zwei zusätzlichen Autoabstellplätzen auf der Westseite der Liegenschaft Senggigässli 6, Parzelle Nr. 726, Senggigässli.

Verlag Schlaefli & Maurer AG
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