Aus dem Kirchgemeinderat

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Kirchensanierung Aussenverputz
Beim Ausspitzen der Risse an der Kirchenfassade kam es zu Überraschungen: Der Zementverputz aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts hat sich teilweise grossflächig vom Natursteinmauerwerk des 19. Jahrhunderts gelöst. Zudem wurde festgestellt, dass das relativ bewegliche Mauerwerk ausserordentlich feucht ist. Die Feuchtigkeit stammt einerseits aus dem Erdreich, andererseits möglicherweise auch aus dem Kircheninnern oder von Regenwasser, das durch die Risse im Verputz eintrat. Da der Zementaussenverputz sehr dicht ist, kann das Wasser gegen aussen nicht genügend verdunsten, weshalb das Mauerwerk leidet. Nach Rücksprache mit Experten und der Denkmalpflege ist die Empfehlung, den gesamten aktuellen starren Zementverputz zu entfernen. Dieser soll durch einen elastischeren Kalkverputz ersetzt werden, der ein Verdunsten der Feuchtigkeit erlaubt. Diese Arbeiten sollten noch vor Eintreten der kühlen und feuchten Jahreszeit erledigt werden. Der Kirchgemeinderat nahm die Situation zur Kenntnis und beschloss deshalb nach Abwägung aller Tatsachen einen Nachkredit von 76’999 Franken zum ursprünglichen Kredit von 770’000 Franken, was gemäss Or­ganisationsreglement in seiner Kompetenz liegt. Die Kirchensanierung dauert deshalb ein paar Wochen länger als geplant.

Kirchensanierung Vergabe der Aufträge
Der Kirchgemeinderat hat weitere Aufträge für die Sanierung der Kirche erteilt. Bankpolster und Kissen: Aeschimann Innendekoration GmbH, Interlaken; Stühle und Tisch: ag möbelfabrik horgenglarus, Glarus; Teppiche und Behandlung Holzboden: Kolb Wohnideen AG, Unterseen; Baureinigung: Interreinigungen AG, Unterseen; Liedanzeige: Schlosserei Walter & Renate Roth, Winterthur.

Kirchenmusik
Ein Gemeindemitglied hat der Kirchgemeinde eine Schenkung zukommen lassen in der Höhe von 50’000 Franken. Das Geld soll für Musik im Gottesdienst und für andere musikalische Anlässe der Kirchgemeinde Unterseen eingesetzt werden. Der Betrag soll kontinuierlich bis frühestens in 10 Jahren, spätestens in 25 Jahren gebraucht werden. Der Kirchgemeinderat hat die Verordnung «Fonds» ergänzt mit den Bestimmungen für diesen neuen «Musikfonds».

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