Aus dem Gemeinderat

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Gemeindewahlen für die Legislatur 2025 bis 2028
Infolge Ablaufs der Amtsdauer werden die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohnergemeinde Unterseen aufgefordert, am Abstimmungswochenende vom 22. September 2024 die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025 bis 2028 vorzunehmen.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden die Stimmberechtigten auf folgende Vorgaben bei der Abgabe ihrer Stimme aufmerksam gemacht:
  • Es sind nur die Personen wählbar, für die innert der vorgegebenen Frist ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Diesbezüglich wird auf die Publikation der gültig vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten im Anzeiger Interlaken vom 22. August 2024 verwiesen.
  • Wahlzettel dürfen nur handschriftlich geschrieben oder geändert werden.
  • Auf dem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen von Vorgeschlagenen aufgeführt werden, wie Wahlen zu treffen sind.
  • Beim Gemeinderat, welcher im Proporz­verfahren gewählt wird, haben die Wählerinnen und Wähler das Recht, den gleichen Namen zweimal zu schreiben (Kumulieren).
  • Wählerinnen und Wähler dürfen Kandidatinnen und Kandidaten von ­verschiedenen Listen wählen (panaschieren). Wichtig ist dabei, dass lediglich ein Wahlzettel verwendet wird und nur maximal eine Listenbezeichnung aufgeführt wird.
Für allfällige Fragen betreffend Wahlverfahren steht Ihnen die Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.

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