Aus dem Gemeinderat

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Jahresrechnung 2021 mit Ertrags­überschuss von 80’410 Franken
Die Jahresrechnung der Gemeinde Wil­derswil schliesst im Jahr 2021 mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von 80’410 Franken ab. Gegenüber dem Budget für das Jahr 2021 bedeutet dieses Rechnungsergebnis eine Besserstellung um knapp 269’000 Franken. Das Ergebnis besteht aus dem Ertragsüberschuss von 80’410 Franken bei den Spezialfinanzierungen. Der Bilanzüberschuss – nach den alten Rechnungslegungsvorschriften noch als Eigenkapital bezeichnet – beträgt weiterhin 2,808 Millionen Franken oder umgerechnet zirka 10 Steueranlagezehntel. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung zu Handen der Gemeindeversammlung ver­abschiedet und zur Genehmigung empfohlen. Die gesamte Jahresrechnung 2021 kann bei der Finanzverwaltung eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde veröffentlicht worden.

Kreditabrechnungen und Nachkredit
Der Kredit für die Erweiterung des Leitungsnetzes der Elektrizitätsversorgung wurde um 41’250 Franken unterschritten. Auch die Trafostation Unterdorf kostete 20’830 Franken weniger als budgetiert. Beide Kreditabrechnungen sind genehmigt worden. Der Nachkredit für die Basiserschliessung und den Neubau der Trafostation Industriestrasse in der Höhe von 281’200 Franken wurde zu Handen der Gemeindeversammlung zur Bewilligung beantragt.

Richtlinien zum Budget 2023
Die Richtlinien für das Budget 2023 wurden basierend auf den Richtlinien zum Budget 2022 genehmigt. Die Gemeindesteueranlage soll unverändert bei 1,69 Einheiten bleiben. Mit 1,5 Promille des amtlichen Wertes ist auch keine Veränderung der Liegenschaftssteuer geplant. Die Gemeindeabgabe der Elektrizitätsversorgung, die Feuerwehrersatzabgabe und die Hundetaxe werden ebenfalls analog den Vorjahren festgesetzt.

Änderungen Feuerwehrreglement und Verordnung zum Feuerwehrreglement
Mit den Änderungen des Feuerwehrreglements wird vorgeschlagen, die Feuerwehrdienstpflicht bis zum 52. Altersjahr zu erweitern und die Bandbreite der Feuerwehrersatzabgabe von minimal 20 auf 100 Franken und von maximal 400 auf 450 Franken zu erhöhen. Die Zusammensetzung der Feuerwehrkommission wird neu in der Verordnung ausführlich geregelt. Diese und weitere geringfügige Änderungen werden der Gemeindeversammlung zur Genehmigung beantragt. Die Änderungen der Verordnung zum Feuerwehrreglement wurden vom Gemeinderat genehmigt. Das Feuerwehrreglement und die Verordnung sollen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Verschiedenes
  • Das Gesuch der Musikgesellschaft Wilderswil, die bestehende Bewilligung der Listenauskunft mit den Angaben der Kinder und Eltern der 5. Klasse zu erweitern, wurde bewilligt.
  • Das Winterdienstkonzept vom April 2021 wurde überarbeitet und einige geringfügige Änderungen vorgenommen. Auf der Website der Einwohnergemeinde Wilderswil ist das aktuelle Winterdienstkonzept aufgeschaltet.

Folgende Baubewilligungen wurden in den letzten Wochen durch die zuständigen Instanzen erteilt:
  • Auto Balmer AG, Gsteigstrasse 3, ­Abbruch Sitzplatzüberdachung und ­Neubau Gerätehaus
  • Bosman Rudolf, Scheurenweg 33, Neubau Terrasse
  • Jud-Graf Dominik und Graf Jud Doris, ­Sydachweg 23, Einbau Fenster und ­Anbau Wendeltreppe
  • von Allmen Fritz und Andrea, Mühlenen­strasse 26, Ersatz Geräteschuppen.

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