Aus dem Gemeinderat

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Mehrzweckgebäude Wydi
Infolge Pensionierung des Betriebsleiters Mehrzweckgebäude (MZG) Wydi ist seit dem 1. April 2018 Hanna Eilert, bisherige Angestellte MZG Wydi und Stellvertreterin Betriebsleiter zu 50%, als Betriebsleiterin MZG Wydi zu 100% angestellt. Deshalb wurde die Stelle als Angestellte/r MZG Wydi zu 50% neu ausgeschrieben und Thomas Schneider aus Giswil per 16. März 2018 angestellt.
Thomas Schneider verlässt den Betrieb nach kurzer Anstellungsdauer wieder. Als Nachfolger konnte Julian Steuri aus Leissigen zu 50% ab 1. Mai 2018 gefunden werden. Er ist zugleich zu 50% als Mitarbeiter bei der Bauverwaltung Beatenberg angestellt. Der Gemeinderat heisst Julian Steuri im Team des MZG Wydi herzlich willkommen.

Strassenbeleuchtung an der Kantonsstrasse

Ende 2017 wurde informiert, dass der Kanton die Leuchten vom Sagigraben bis zur Garage Grossniklaus aufheben möchte. Der Gemeinderat war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und hat deshalb beim Oberingenieurkreis I interveniert und darum gebeten, diesen Entscheid nochmals zu überdenken.
Der Oberingenieurkreis hat nun dazu Stellung genommen und teilt mit, dass die Leuchten in diesem Bereich bis zur Sanierung der Lehnenkonstruktion und der Brücke (Sagigraben) belassen werden. Die geplanten Sanierungsarbeiten werden aber voraussichtlich eine Genehmigung durch einen Strassenplan erfordern. In diesem Zusammenhang wird die Beleuchtung dann nochmals neu überprüft.

Periodische Schutzraumkontrolle

Um die Betriebsbereitschaft der Schutzräume sicherzustellen, werden diese periodisch kontrolliert. Die periodische Schutzraumkontrolle wird in Beatenberg gemäss Zeitplan des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine wichtige Grundlage für die Zuteilung der Schutzräume an die Bevölkerung. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Kontrolle durch eine externe Firma ausführen zu lassen. Zudem wurde die Gemeindeschreiberin und Geschäftsleiterin, Sonja Fuss, als Gesamtverantwortliche der periodischen Schutzraumkontrolle bestimmt.

Festival DrachenStampf

Marius Knecht aus Beatenberg stellt wie im letzten Jahr das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung für das Festival DrachenStampf 2.0 vom 14. bis 16. September 2018 auf dem Camping Wang.
Der Gemeinderat hat das Gesuch mit der Empfehlung zur Erteilung der gastgewerblichen Einzelbewilligung mit Bedingungen/Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weitergeleitet. Zusätzlich wurde beschlossen, dass sämtliche Auflagen/Bedingungen der Gemeinde und der Waldabteilung vom letzten Jahr einzuhalten resp. zu erfüllen sind, bevor die Bewilligung durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden kann.

Felssicherung/Steinschlagschutz Breittschingel, Sundlauenen
Oberhalb der Kantonsstrasse Thun–Interlaken wurde zwischen den Beatushöhlen und Sundlauenen im Gebiet Breittschingel eine instabile Felsrippe entdeckt. Aufgrund von geologischen Abklärungen müssen diese Felspartien umgehend kontrolliert gesprengt werden, ansonsten droht ein unkontrollierter Absturz. In der Zeit vom 4. bis 8. Juni 2018 sollen die nötigen Arbeiten vollzogen werden. Für die Massnahmen zum Schutz der Kantonsstrasse, die Sprengung und anschliessende Räumung des losen Felsmaterials, wird die Kantonsstrasse ab 6. bis 7. Juni 2018 für den gesamten Verkehr komplett gesperrt. Die umliegenden Wanderwege und die Schiffländte Sundlauenen müssen ebenfalls gesperrt werden.
Der Gemeinderat hat für das Projekt Breittschingel einen Verpflichtungskredit von 90’000 Franken freigegeben. Das Projekt wird zu 79% durch den Kanton subventioniert. Die Restkosten werden je zur Hälfte durch das Strasseninspektorat Oberland Ost und die Einwohnergemeinde Beatenberg getragen. Die Restkosten für das geologische Gutachten übernimmt das Strasseninspektorat Oberland Ost ganz.

Baugesuche

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Beatenberg Tourismus, Beatenberg; Hälteli, Parz. Nrn. 2409 und 2336, Geb. Nr. 397A; Abbruch Holztribüne, Ersatzneubau am gleichen Standort als offene Mehrzweckhalle mit überdachtem Zuschauerbereich und Nebenräumen
  • Gafner-Jaun Martin und Barbara, Beatenberg; Burach, Parz. Nr. 919, Geb. Nr. 841; Erweiterung Scheune/Neubau Jauchegrube und Mistplatz
  • Grossniklaus Heinrich, Beatenberg; Schorren, Parz. Nr. 2318, Geb. Nr. 488; Scheunentor aussägen und verstärken, Scheunenboden und Vorplatz betonieren. Umnutzung zum Autoabstellplatz
  • Schmocker-Fuhrer Ulrich und Erika, Beatenberg; Giebel, Parz. Nr. 620, Geb. Nr. 84; Abbruch Scheune, welche durch Sturmwind Burglind beschädigt wurde von Bismarck Valerie, Monaco; Schopfen, Parz. Nr. 2004, Geb. Nr. 217; Umbau Ferienhaus Schopfen, Einbau Fenster in Südfassade, Umbau Bad, Nutzung als Ferienwohnung

Der Gemeinderat hat folgendes Baugesuch mit positivem Amtsbericht an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weitergeleitet:
  • Sunrise Communications AG, Zürich, und Swisscom Broadcast AG, Bern; Niederhorn, Parz. Nr. 1469; Umbau der bestehenden Mobilkommunikationsanlage. Ausbau mit neuen Antennen

Amtliche Bewertung
Im April 2018 hat der Bundesrat eine neue Ertragswertschätzungsanleitung Landwirtschaft in Kraft gesetzt, d. h., die landwirtschaftliche Bewertung wird ab 2018 nach dieser Anleitung gemacht. Bei provisorischen Bewertungen werden bereits jetzt wesentliche Punkte berücksichtigt, einerseits wird nur noch eine Wohnung landwirtschaftlich bewertet, andererseits werden bei nicht ganzjährig benutzten Ställen der Talliegenschaft keine Reduktionen mehr vorgenommen.
Im Jahr 2020 wird zudem eine allgemeine Neubewertung bei den nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern vorgenommen.

Beglaubigung

Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 62–64 der kantonalen Notariatsverordnung die bernischen Einwohnergemeinden bzw. Gemeindeverwaltungen keine Unterschriften beglaubigen dürfen. Im Kanton Bern muss die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden. Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern eingeholt werden. Besten Dank für das Verständnis.

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