Aus dem Gemeinderat

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Demission als Gemeinderat
Werner Reichen hat seinen vorzeitigen Rücktritt als Gemeinderat per 31. Dezember 2017 aus beruflichen Gründen eingegeben. Der Gemeinderat bedauert seinen Rücktritt sehr, hat aber Verständnis dafür. Die Ratsmitglieder sowie das Gemeindepersonal danken für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten knapp 20 Monaten.
Aufgrund Artikel 41 Absatz 2 und 3 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen wurde die Schweizerische Volkspartei (SVP) gebeten, einen Wahlvorschlag einzureichen, damit der Ersatzkandidat oder die Ersatzkandidatin vom Gemeinderat gewählt werden kann.

Mehrzweckgebäude Wydi; Personal

Werner Schmocker, Betriebsleiter Mehrzweckgebäude Wydi zu 100%, geht per 31. März 2018 in Pension. Die Stelle wird deshalb per 1. April 2018 neu ausgeschrieben. Für diese ist jedoch bereits eine Mitarbeiterin des Mehrzweckgebäudes Wydi vorgemerkt.
Aufgrund der voraussichtlichen Stellenübernahme der Angestellten Mehrzweckgebäude Wydi wird eine 50%-Stelle per 15. März 2018 ebenfalls neu ausgeschrieben.
Die Stellenausschreibungen können Sie unter anderem unter www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) nachschauen.

Gemeindeurnenabstimmung am 26. November 2017

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 22 Organisationsreglement in Verbindung mit Artikel 6 und Artikel 10 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen eine Gemeindeurnenabstimmung für Sonntag, 26. November 2017, angeordnet. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Beatenberg und des Ortsteils Sundlauenen wird folgende Abstimmungsfrage gestellt:
  •  Wollen Sie dem Wechsel des Ortsteils Sundlauenen von der Einwohnergemeinde Beatenberg zur Einwohnergemeinde Unterseen zustimmen?

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 3. November 2017 zugestellt.
Die Auflageakten (Reglemente, Liste Vernehmlassungseingaben, Vertrag zum Gemeindewechsel, Zusammenstellung finanzielle Auswirkungen) werden zudem 30 Tage, ab 26. Oktober 2017, vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich aufgelegt oder können auf der Homepage www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) heruntergeladen werden.

Reglemente

Der Gemeinderat hat die Neufassungen Reglement zur Feuerungskontrolle und Reglement über die Mehrwertabgabe sowie die 1. Teilrevision Personalreglement mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2018 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 verabschiedet.
Reglement zur Feuerungskontrolle:
Das bisherige Gebührenreglement (Tarif) für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Beatenberg stammt aus dem Jahr 2003. Da die Tarife der Feuerungskontrolle änderten, empfiehlt das beco, Berner Wirtschaft, Bern, die Gebührentarife für die Feuerungskontrolle entsprechend anzupassen.
Reglement über die Mehrwertabgabe:
Die bestehende Verordnung zum Ausgleich von Planungsvorteilen vom 15. August 2011 des Gemeinderates, die sich auf Artikel 3 Baureglement der Einwohnergemeinde Beatenberg stützt, ist seit 1. April 2017 ungültig. Aufgrund Artikel 142 Absatz 4 kantonales Baugesetz regeln die Gemeinden den Ausgleich von Planungsvorteilen in einem Reglement. Deshalb wurde die Neufassung Reglement über die Mehrwertabgabe erarbeitet.
1. Teilrevision Personalreglement:
Der Kanton Bern hat per 1. Juli 2017 den degressiven Gehaltsaufstieg (bisher lineares Gehaltssystem) beim Personal eingeführt. Das gültige Personalreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg ist seit 1. Januar 2014 in Kraft. Da die Einführung des degressiven Gehaltsaufstiegs beim Gemeindepersonal ab 1. Januar 2018 eingeführt wird, ist eine Teilrevision nötig.

Neuorganisation Eissportzentrum Bödeli

Die Eissportzentrum Bödeli Genossenschaft, Matten bei Interlaken, soll per 1. Juli 2018 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Der Gemeinderat hat die Vernehmlassungsunterlagen und die finanzielle Beteiligung beraten und die Kreditfreigabe zur Neuorganisation Eissportzentrum Bödeli zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 verabschiedet.

Submission Kehrichtabfuhr

Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli verlangte, dass der bisherige Vertrag aus dem Jahr 1995 mit der Sorgen AG, Merligen, für die Kehrichtabfuhr überprüft wird. Anfang Juli 2017 wurde die Submission für die neue Kehrichtabfuhr veröffentlicht. Zwei Offerten sind fristgerecht eingegangen. Der Gemeinderat hat beschlossen, den neuen Vertrag für die Kehrichtabfuhr 2018 bis 2022 mit der Firma Sorgen AG, Merligen, abzuschliessen und den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Baugesuche

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Joss Cornelia, Beatenberg; Hohlen, Parz. Nr. 1682, Geb. Nr. 912D; Vergrösserung der Fenster im Dachgeschoss auf der Südseite
  • Ten Wolde-Roos Frank und Johanna, NL-HB Oosthuizen; Schopfen, Parz. Nr. 1945, Geb. Nr. 203; Einbau Cheminéeofen mit Abgasanlage
  • Bischoff Hans, Beatenberg; Hälteli, Parz. Nr. 2191, Geb. Nr. 388F; Abbruch des bestehenden Gartenhauses mit anschliessender Umgestaltung des Bereichs als Gartenanlage

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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