Aus dem Gemeinderat

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5. Teilrevision Parkplatzbewirtschaftungs­verordnung
Der Gemeinderat hat die 5. Teilrevision Parkplatzbewirtschaftungsverordnung (Aufhebung Bewirtschaftung auf Parkplatz Sundlauenen) genehmigt. Sie tritt rückwirkend per 1. Mai 2021 in Kraft.
Die Teilrevision kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist die Teilrevision auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Gegen den Erlass der Teilrevision kann innert 30 Tagen (bis 7. Juni 2021) seit der Publikation im Anzeiger Interlaken beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Ober­hasli Beschwerde eingereicht werden.

Analyse Zweitwohnungsentwicklung

2017 ist die kommunale Planungszone «Zweitwohnungen» der Gemeinde Bea­ten­berg ausgelaufen. Daraufhin wurde dem Amt für Gemeinde und Raumordnung (AGR) eine umfangreiche Analyse zugestellt. Die Gemeinde Beatenberg gehört zu den Gemeinden, welche gemäss kantonalem Richtplan verschärfte Massnahmen bezüglich Zweitwohnungen haben müssen. Deshalb verlangte das AGR ein jährliches Monitoring über die Zweitwohnungsentwicklung. Die Bauverwaltung hat die Zweitwohnungsentwicklung für 2020/2021 erneut analysiert. Die Analyse zeigt, dass der Zweitwohnungsanteil leicht gestiegen ist. Die Zweitwohnungen haben zu Lasten der Leerwohnungen zugenommen. Entweder werden altrechtliche Leerwohnungen nun als Zweitwohnungen genutzt oder die Wohnungen sind länger als zwei Jahre leer und werden so automatisch ­zu Zweitwohnungen. Der neu errechnete ­Zweitwohnungsanteil beträgt 55,93 % (Analyse 2020 = 54,67 %).

Jahresbericht 2020 der Datenschutz­aufsichtsstelle

Aufgrund von Artikel 58 Absatz 3 Organisationsreglement ist das Rechnungsprüfungsorgan zugleich auch die Aufsichtsstelle für Datenschutz gemäss Artikel 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Die Berichterstattung hat einmal jährlich an die Versammlung zu erfolgen. Infolge des Corona-Virus wird anstelle der Gemeindeversammlung eine Gemeindeurnenabstimmung am 13. Juni 2021 durchgeführt. Da die Kenntnisnahme des Berichts keine Vorlage an der Gemeindeurnenabstimmung ist, liegt der Jahresbericht 2020 der Datenschutzaufsichtsstelle zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen (bis 14. Juni 2021) auf oder kann auf der Homepage www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) heruntergeladen werden.

Fundbüro

Die Gemeinden sind für die Entgegennahme von Fundanzeigen und -sachen sowie für die Genehmigung der Versteigerung gefundener Sachen zuständig.
Wer eine verlorene Sache findet, ist verpflichtet, den Eigentümer zu benachrichtigen. Falls dieser nicht bekannt ist und der Wert der Sache offenbar zehn Franken übersteigt, ist dies dem Fundbüro auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Zuständig ist die Gemeinde, in welcher die Sache gefunden wurde.
Wurde die Sache in einem bewohnten Haus, in einem öffentlichen Gebäude oder im öffentlichen Verkehr gefunden, ist sie dem Besitzer abzugeben. Dieser hat dann die Pflicht zur Anzeige an die Gemeinde. Der Finder hat in diesem Fall kein Anrecht auf einen Finderlohn.
Kann die Sache dem Eigentümer zurückgegeben werden, hat der Finder Anrecht auf einen Finderlohn. Als Faustregel gilt ein Finderlohn in der Höhe von zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes. Kann die Sache dem Eigentümer nicht zurückgegeben werden, so erwirbt der Finder nach fünf Jahren die Sache zu Eigentum. Weil in der Praxis die Gegenstände bereits nach einem Jahr zurückgegeben werden, ist der Finder verpflichtet, die Sache bis fünf Jahre nach Auffindung zuhanden des Eigentümers bereitzuhalten oder allenfalls mit Geld abzugelten.
Wenn Sie einen Gegenstand finden oder vermissen, können Sie sich bei der Gemeindeschreiberei, Tel. 033 841 81 21 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, melden.

Gemeindeurnenabstimmung

Am Sonntag, 13. Juni 2021, findet die Gemeindeurnenabstimmung zusammen mit der eidgenössischen Volksabstimmung statt. Für die briefliche Abstimmung können Sie das Antwortcouvert beim Schalter oder Briefkasten der Gemeindeverwaltung abgeben oder per Post aufgeben, Frankatur nicht vergessen. Beim Postversand muss das Antwortkuvert spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen. Bitte beachten Sie die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe auf dem ordentlichen Abstimmungscouvert. Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich an der Urne bei der Gemeindeverwaltung, beim Eingang Sitzungszimmer im Untergeschoss, am Sonntag abstimmen. Die Urnen sind am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Die Gemeindeergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Homepage www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet, sobald der Abstimmungs- und Wahlausschuss diese ausgemittelt haben.

Entsorgung Hauskehricht

Die gebührenpflichtigen Avag-Säcke und Sperrgutmarken können bei der Bäckerei Tea-Room Bel-Air, Schmocker, sowie Jasminas Früchte und Gemüseshop gekauft werden.

Bekanntgabe von Geburtsdaten

Damit Dorfvereine (Musikgesellschaft, Feldschützen, Frauenverein etc.) sowie die Kirchgemeinden (sofern Personen nicht der jeweiligen Kirche angehören) Einwohner/innen kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstages ehren können, müssen sie über die Personendaten (Geburtsdatum) verfügen. Die Gemeinde gibt den Vereinen und der Kirchgemeinden gestützt auf Arti­kel 11 des kantonalen Datenschutzgesetzes und im Interesse der Einwohner/innen diese Daten bekannt. Wer wünscht, dass seine persönlichen Daten nicht bekanntgegeben werden, kann dies mit einer Mitteilung an die Gemeindeverwaltung, Gemeindeschreiberei, Spirenwaldstrasse 251, Bea­tenberg, schriftlich kundtun.

Briefeinwürfe

Ab 30. Mai 2021 gelten durch die Post CH AG neue Leerungszeiten der Briefeinwürfe, ­da seit Jahren die Briefmengen aufgrund der Digitalisierung und der neuen Kommunikationskanäle kontinuierlich sinken. Die Pöstler leeren die meisten Briefeinwürfe direkt auf ihrer Zustelltour von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Bei den Filialen der Post (eigenbetriebene und Partnerfilialen) werden die Briefeinwürfe nach wie vor erst bei Annahmeschluss geleert. Neu werden ­samstags nur noch die Briefeinwürfe in Sundlauenen, Staatsstrasse 8, und Postagentur, Spirenwaldstrasse 168, geleert. Zudem ist die Leerungszeit bei der Postagentur von Montag bis Freitag jeweils um 17.30 Uhr (bisher 17.45 Uhr). Der Hausservice im Ortsteil Waldegg und Sundlauenen bleibt bestehen. Seit 10. Mai 2021 kann der Hausservice online angefordert werden. Weitere Informationen zum Hausservice finden Sie unter post.ch/hausservice und zu den Leerungszeiten in der Standortsuche auf post.ch/­leerungszeiten sowie in der Post-App.

Baugesuche

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
  • Wildi Arnold und Franziska; Schmockenstrasse 107, Grundstück Nr. 1265; Neubau Grenzmauer mit Schneefangzaun, neue Dachlawinensicherung sowie neue Fassadenverkleidung beim Anbau Süd.
Der Gemeinderat hat folgendes Baugesuch mit positivem Amtsbericht an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weitergeleitet:
  • Kneubühler Jeffrey; Schwendiweg 1, Grundstück Nr. 24; Erschliessung mit Werkleitungen der Grundstück Nrn. 24 und 1174.

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