Aus dem Gemeinderat

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Budget 2022 mit Defizit
Das Budget weist ein Ergebnis im Allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) von Fr. -350’276.– auf. Inklusive Spezialfinanzierungen ergibt sich ein Gesamtergebnis von Fr. -545’586.–. Das Defizit im Allgemeinen Haushalt kann durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden. Das Eigenkapital per Ende 2022 wird voraussichtlich Fr. 2,98 Mio. betragen, was rund 10,64 Steueranlagezehnteln entspricht. Das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Bönigen basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1,94 und Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille des Amtlichen Wertes. Das Thema Senkung der Liegenschaftssteuer wurde im Gemeinderat ­thematisiert. Das vorlie­gende Ergebnis lässt keine Senkung zu. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind spürbar, wonach sich der Steuerertrag im Jahr 2022 voraussichtlich noch nicht vollständig erholen wird. Aufgrund der im Jahr 2021 eingegangenen Steuereinnahmen ist ein Minderertrag gegenüber den Vorjahren feststellbar. Der Steuerertrag wird im Budgetjahr noch nicht auf dem Niveau der Vorjahre sein.
Die Grundgebühren für Wasser, Abwasser und Abfall bleiben unverändert. Investitionen sind im Umfang von Fr. 1’146’000.– geplant.
Das Budget 2022 kann auf www.boenigen.ch eingesehen werden.

Kreditabrechnung Sanierung ­Neuenstrasse genehmigt
Die Abrechnung des Verpflichtungskredites für die Sanierung der Neuenstrasse mit ­einer Unterschreitung von Fr. 37’488.95 wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat im Jahr 2018 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 235’000.– bewilligt. Die Abrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 3. De­zember 2021 zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Projektabschluss Neuorganisation ­Parkplatzbewirtschaftung
Nach der erfolgreichen Umsetzung der neuen Parkplatzbewirtschaftung per 1. April 221 konnte der Gemeinderat den Abschlussbericht sowie die Kreditabrechnung genehmigen. Die Arbeit der Projektgruppe wird verdankt und das Gremium aufgelöst.
Am 13. Dezember 2020 bewilligten die Stimmberechtigten einen Verpflichtungskredit von Fr. 150’000.– für die Umsetzung der neuen Parkplatzbewirtschaftung. Der Kredit wurde bei Ausgaben von Fr. 132’674.40 mit Fr. 17’325.60 unterschritten. Die Abrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Integration der Schule Iseltwald in die Schule Bönigen
Die beiden Gemeinden Bönigen und Iseltwald planen im Bereich Volksschule die gemeinsame Zukunft. Ab Sommer 2022 soll die Schule Iseltwald in die Schule ­Bönigen integriert werden, sofern die beiden Gemeindeversammlungen Ende Jahr dem Vorhaben zustimmen.
Der Gemeinderat Bönigen hat die ­dafür notwendigen Rechtsgrundlagen beschlossen. Die Neuorganisation bedingt auf ­Seiten von Bönigen eine Änderung der ­Gemeindeordnung sowie die Totalrevision des Bildungsreglements. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021, die beiden Erlasse zu ­genehmigen. Der Zusammenarbeitsvertrag als Kernstück der Zusammenarbeit werden die beiden Gemeinderäte in ihrem Zuständigkeitsbereich nach der Beschlussfassung des Souveräns verschreiben. Im Vorfeld der beiden Gemeindeversammlungen sind am 9. November in Bönigen und am 15. und 16. November in Iseltwald Informationsveranstaltungen geplant. Die Einladung der Bevölkerung erfolgt via Publikation im Anzeiger Interlaken.

Neue Gemeinderatsentschädigungen ab 2022
Der amtierende Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 eine Erhöhung der Gemeinderats-­Entschädigungen ab nächster Legislatur. Dazu ist die Änderung des Entschädigungsreglements notwendig. Neu soll das Gemeindepräsidium pauschal Fr. 17’500.– pro Jahr verdienen, was eine Erhöhung von Fr. 1500.– entspricht. Der Gemeindevizepräsident soll neu mit Fr. 8000.– (bisher Fr. 6000.–) entschädigt werden. Die Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder sollen neu auf Fr. 5000.– (bisher Fr. 4000.–) festgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet das Amt des Gemeinderats für das Ressort Hoch-/Tiefbau. Diese Funktion soll neu mit Fr. 6000.– pro Jahr (bisher Fr. 4000.–) entschädigt werden. Die höhere Entschädigung sei gerechtfertigt, da dieses Amt im Verhältnis zu den anderen Ressorts aufwändiger ist. Gleichzeitig werden die Pauschalspesen moderat erhöht.
Nebst dem, dass das anspruchsvolle Amt als Gemeinderatsmitglied finanziell attraktiv bleiben soll, erfolgt eine Angleichung an die umliegenden Gemeinden. Insgesamt resultieren aus der Anpassung eine Mehrbelastung der Gemeinderechnung von Fr. 14’000.– pro Jahr.

Baubewilligung erteilt an
  • Wenger Joan und Beat, Siegelstrasse 30, 3095 Spiegel, Neubau von 2 Parkplätzen, Rosenweg 2, Bönigen

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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