Aus dem Gemeinderat

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Mitgliedschaft beim Förderverein ­Spitzensport und Berufslehre
Die Einwohnergemeinde Bönigen unterstützt neu den Förderverein Spitzensport und Berufslehre als Supporter mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 200.–. Dem Gemeinderat ist die Jugendförderung sehr wichtig, weshalb er sich zu diesem Schritt entschieden hat.
Der Verein bezweckt die Förderung der Vereinbarkeit von Spitzensport und Berufslehre und arbeitet dabei eng mit dem Bildungszentrum Interlaken (bzi) zusammen. Es werden junge Sportlerinnen und Sportler unterstützt, damit sie sich während der Berufslehre sportlich auf hohem Niveau weiterentwickeln können.

Quellableitung Rotmoos, Arbeitsvergaben
Die Baumeister- und Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Quellableitung im Rotmoos in Bönigen sind an die Gerber + Troxler Bau AG, Bönigen, vergeben worden. Die Rohrlegearbeiten wurden der Grossniklaus Haustechnik AG, Beatenberg, in Auftrag gegeben.
Um die Wasserleitungen im Quellgebiet zu erneuern und die Versorgung von Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen zu können, hat die Gemeindeversammlung im vergangenen Dezember einen Verpflichtungskredit bewilligt. Die Arbeiten werden in diesem und im nächsten Jahr ausgeführt.

Jährlicher Beitrag an Standortförderung Wirtschaftsraum Interlaken-Jungfrau
Die Einwohnergemeinde Bönigen leistet für die nächsten fünf Jahre einen Beitrag an die Standortförderung Wirtschaftsraum Interlaken-Jungfrau von jährlich Fr. 9000.–.
Für die Etablierung der Standortförderung in der Region Interlaken-Jungfrau wurden den Regionsgemeinden gleichlautende Finanzierungsanträge zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Kostenverteiler sieht von den Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg, Wilderswil und Unterseen einen Finanzierungsanteil von 55% vor. Der Kanton Bern finanziert 10% mit. Der restliche Anteil soll durch die Wirtschaft und durch Dienstleistungen und Mandate finanziert werden.
Aufgrund der erfolgreichen Pilotphase seit dem Jahr 2021 soll nun die Wirtschafts­förderung für die nächsten fünf Jahre bis 2028 gesichert werden.

Teilrevision Ortsplanung erweiterte ­Besitzstandsgarantie in der Kernzone wird aufgelegt
Die Teilrevision der Ortsplanung in Sachen erweiterter Besitzstandsgarantie in der Kernzone ist für die öffentliche Auflage bereit. Aufgrund der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung konnte nun der Gemeinderat die Revision zuhanden der öffentlichen Auflage verabschieden. Die Bevölkerung wird mittels Publikation im Anzeiger darüber informiert, ab wann das Dossier öffentlich einsehbar sein wird.
Im Perimeter der Kernzonen liegen viele altrechtliche Gebäude, die insbesondere den Grenzabstand nicht einhalten. Rechtlich gesehen sind diese Bauten von der Besitzstandsgarantie geschützt. Im Rahmen der Besitzstandsgarantie dürfen diese Bauten unterhalten, zeitgemäss erneuert und – soweit dadurch ihre Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird – auch umgebaut werden. Erweiterungsbauten sind gestützt auf die geltende Besitzstandsgarantie kaum möglich. Mit einer Erhöhung des Nutzungsmasses innerhalb des nicht eingehaltenen Grenzabstandes (z. B. Aufstockung) wird die Rechtswidrigkeit verstärkt. Diese Hürde zur Erneuerung und Erweiterung bestehender Bauten unter Wahrung des Ortsbildes ist insbesondere in Zeiten der Innenverdichtung öffentlich-rechtlich stossend. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, in den Kernzonen eine sogenannte «erweiterte Besitzstandsgarantie» zu erlassen. Hierfür ist eine Anpassung des Baureglements erforderlich.

Ferner im Gemeinderat
Baubewilligungen wurden erteilt an:
  • Ernst Sonja und Manuel, Bönigen, Ersatz bestehende Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Rosenweg 10,
  • Leibundgut Nicole und Roland, Bönigen, Neuer Kamin über Dach geführt, ­Fillacherweg 8
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft Untere Stockteile 5, Bönigen, Ersatz Grund­wasserwärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Untere Stockteile 5
  • Mühlemann Therese, Bönigen Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Brunngasse 5
  • Teuscher Toni, Bönigen, Neubau Autounterstand und Terrasse, Chapelligässli 11.

Verlag Schlaefli & Maurer AG
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