Aus dem Gemeinderat

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Parkplatzverordnung angepasst
Neu können pro Parkkarte zwei Kontrollschilder hinterlegt werden. Die Parkkarte darf jedoch gleichzeitig nur mit einer Kontrollschildnummer genutzt werden. Die Änderung gilt ab 2024.

Bis jetzt konnte pro Parkkarte nur ein Kontrollschild hinterlegt werden. Die Gemeindebehörde geht auf das Bedürfnis der Autohalter ein und passt die Regelung an. Die Parkplatzverordnung bildet dazu die rechtliche Grundlage. Die Kosten für die technischen Änderungen der Infrastruktur halten sich in einem bescheidenen Rahmen. Die Gemeindebehörde ist überzeugt, mit dieser neuen Regelung die Möglichkeiten der Autohalter wesentlich zu verbessern.


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