Gemeinde Bönigen bewilligt finanzielle Unterstützung für neuen «Mutz» des Jodlerklubs
Der Jodlerklub Bönigen hat erfolgreich ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines neuen «Mutz» bei der Gemeinde Bönigen eingereicht. Das Projekt wurde vom Gemeinderat basierend auf einem detaillierten Finanzierungsplan geprüft.
Der Finanzierungsplan sieht Gesamtkosten in Höhe von Fr. 35’000.– vor, wovon die Gemeinde Bönigen einen Beitrag von Fr. 5000.– übernehmen wird. Diese Entscheidung knüpft an die Unterstützung an, die die Gemeinde bereits 2011 bei der Anschaffung der neuen Jodlertracht leistete, als ebenfalls ein Beitrag von Fr. 5000.– bewilligt wurde.
Der Gemeinderat freut sich, den Jodlerklub Bönigen bei der Anschaffung des neuen «Mutz» unterstützen zu können. Diese Investition trägt zur Förderung der kulturellen Identität bei und stärkt die Gemeinschaft.
Zweite Auflage der Teilrevision Ortsplanung «Erweiterte Besitzstandsgarantie in der Kernzone»
Die Teilrevision der Ortsplanung bezüglich erweiterter Besitzstandsgarantie in der Kernzone ist für die zweite öffentliche Auflage bereit. Aufgrund von Einsprachen während der ersten Auflage wurden Bereinigungen vorgenommen und nachträglich beschlossen, weshalb eine weitere öffentliche Auflage notwendig wird. Die Einsprache wurde zurückgezogen. Die Bevölkerung wird mittels Publikation im Anzeiger darüber informiert, ab wann das Dossier öffentlich einsehbar sein wird.
Im Perimeter der Kernzonen liegen viele altrechtliche Gebäude, die insbesondere den Grenzabstand nicht einhalten. Rechtlich gesehen sind diese Bauten von der Besitzstandsgarantie geschützt. Im Rahmen der Besitzstandsgarantie dürfen diese Bauten nur unterhalten, zeitgemäss erneuert und – soweit dadurch ihre Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird – auch umgebaut werden. Erweiterungsbauten sind gestützt auf die aktuell geltende Besitzstandsgarantie kaum möglich.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass ein Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten, Anlagen und Einrichtungen in der Kernzone im Rahmen der vorhandenen Grenz- und Gebäudeabstände möglich wird. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung des bestehenden Standorts, der bestehenden Gebäudefläche sowie der bestehenden Masse. Damit wird der Abbruch und Wiederaufbau unter Wahrung des bestehenden Grundrisses und der bestehenden Masse von altrechtlichen Gebäuden ermöglicht. Auch eine Umnutzung im bestehenden Volumen wird möglich. Hierfür ist eine Anpassung des Baureglements erforderlich.
Ferner im Gemeinderat
Baubewilligung wurde erteilt an:
- Tschabold Alfred, Bönigen, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Nordstrasse 11, Bönigen
- Kissling Judith und Martin, Bönigen, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Friedheim 8, Bönigen
- Gurtner Beatrice und Reto, Bönigen, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Gsteigstrasse 27, Bönigen
- Hulliger-Löffler Dominik und Rebeka, Ersatz Ölheizung durch Pellets/Stückholzheizung inkl. Warmwasser, Harderstrasse 6, Bönigen