Budget mit DefizitDer Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung am 29. November 2024 ein Budget für das Jahr 2025 mit einem Defizit von Fr. 381’068.14 zur Genehmigung vor. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1,90 Einheiten, entsprechend 1,20 Promille des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuer.
Im allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) wird mit einem Defizit von Fr. 357’611.64 gerechnet. Inklusive der Spezialfinanzierungen ergibt sich ein Gesamtergebnis von Fr. −381’068.14. Dieses Defizit im allgemeinen Haushalt kann durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden. Die Steueranlage wurde bereits für das Jahr 2024 gesenkt und bleibt auch im kommenden Jahr unverändert. Die Gebühren für Wasser und Abfall bleiben ebenfalls gleich.
Die Ursachen für das geplante Defizit liegen vor allem in den deutlich höheren Lastenausgleichszahlungen an den Kanton. Diese steigen im Vergleich zum Budget 2024 um Fr. 184.– pro Person an. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern erwartet zudem höhere Kosten in Bezug auf Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf, was erhebliche Auswirkungen auf den Sozialhilfehaushalt hat. Im Vergleich zum Budget 2024 sind zusätzliche Kosten beim Lastenausgleich für die Sozialhilfe von rund Fr. 230’000.– zu erwarten. Auch beim Lastenausgleich für Ergänzungsleistungen sind Mehrkosten von Fr. 61’820.– eingeplant. Die ursprünglich angestrebte Kostensenkung durch die EL-Reform wird bis Ende 2023 bereits durch höhere Fallkosten, Anpassungen der Heimtaxen und gestiegene hypothetische Einkommen ab 2024 mehr als ausgeglichen.
Im Bildungsbereich entstehen Mehrkosten im Zusammenhang mit der Umgestaltung und Organisation des Zyklus 3. Ausserdem erhöhen sich die Abschreibungen um rund Fr. 100’000.– aufgrund des Kindergartenneubaus.
Die geplanten Investitionen belaufen sich auf Fr. 3,9 Mio., wovon Fr. 3,5 Mio. dem allgemeinen Haushalt zugeordnet sind. Das Budget 2025 kann auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Neues WahlsystemDer Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Änderung des Wahlsystems. Zukünftig sollen sowohl das Gemeindepräsidium als auch die Mitglieder des Gemeinderats im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt werden. Die erforderlichen reglementarischen Anpassungen werden am 29. November 2024 zur Abstimmung vorgelegt. Die Gemeindewahlen im Herbst 2025 sollen erstmals nach dem neuen Wahlsystem durchgeführt werden.
Derzeit wird der Gemeindepräsident von den stimmberechtigten Einwohnern im Majorzverfahren gewählt, während die sechs weiteren Mitglieder des Gemeinderats im Proporzverfahren gewählt werden. Die politische Zusammensetzung der ständigen Kommissionen spiegelt den Stimmenanteil der Wählergruppen im Gemeinderat wider. Künftig sollen neben dem Gemeindepräsidium auch die Gemeinderatsmitglieder im Majorzverfahren gewählt werden.
Das Majorzsystem hat den Vorteil, dass der Wählerwille direkt zum Ausdruck kommt, da es sich um Persönlichkeitswahlen handelt. Ausserdem werden im Majorzverfahren keine spezifischen Gruppeninteressen vertreten. Besonders in Gemeinden, in denen parteipolitische Gegensätze kaum spürbar sind, ist eine Umstellung auf das Majorzverfahren sinnvoll.
Aufgrund der Auflösung politischer Gruppierungen, welche die Vertreter für den Gemeinderat und die Kommissionen stellen, musste das Proporzsystem, das diese Interessen vertritt, überdacht werden. Zudem ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren zwar Wahlen stattfanden, jedoch die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten begrenzt war.
Das neue Wahlsystem soll erstmals in der Legislaturperiode ab 2026 zur Anwendung kommen.
Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»
Die von der SP Bödeli-Jungfrau eingereichte Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» ist zustande gekommen. Die erforderliche Anzahl von 10 % der Unterschriften der Stimmberechtigten wurde erreicht. Der Gemeinderat prüft derzeit die Gültigkeit und Rechtmässigkeit der Initiative.
Gültige Initiativen werden den Stimmberechtigten innerhalb eines Jahres zur Abstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat kann den Stimmberechtigten die Annahme oder Ablehnung der Initiative empfehlen oder einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Sollte der Gemeinderat einer Initiative in Form einer einfachen Anregung zustimmen, wird eine entsprechende Vorlage erstellt.
Ähnliche Initiativbegehren zur Regulierung kurzfristiger Wohnungsvermietungen wurden ebenfalls in den umliegenden Bödeli-Gemeinden eingereicht.
Ferner im Gemeinderat
Baubewilligungen wurden erteilt an:
- Herzog Monika und Roland, Bönigen, Montage einer PV-Anlage auf Dach, Interlakenstrasse 8
- Mc Garry Ernest Toby, Bönigen, Umbau- und Ausbau bestehendes Wohnhaus, Einbau Ferienwohnung, Kirchstrasse 30, Bönigen.