Aus dem Gemeinderat

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Abstimmungen, neue Urnenöffnungszeiten
Ab dem kommenden Jahr gelten in Bönigen neue Urnenöffnungszeiten für Abstimmungen und Wahlen. Die persönliche Stimmabgabe kann neu am Sonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr erfolgen. Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von einer Stunde bleibt dabei unverändert.

Erhöhung der Stellenprozente im ­Schulsekretariat
Ab Dezember 2024 wird das Pensum des Schulsekretariats um 10% auf 60 % erhöht. Diese Anpassung ist insbesondere aufgrund der Neuorganisation der Oberstufe und der Integration der Sekundarschüler erforderlich.
Das Schulsekretariat wurde im Jahr 2018 mit einem Pensum von 40% neu geschaffen und als eigenständige Stelle eingerichtet. Seitdem hat es zahlreiche Veränderungen durchlaufen. Temporär musste das Pensum aufgrund verschiedener Projekte und Umstrukturierungen zeitweise erhöht werden. Nach Abschluss dieser Vorhaben konnte es wieder reduziert werden. Mit der Neuorganisation der Oberstufe und der Integration der Sekundarschüler sowie der Neukonstellation der Schulleitung startete das Schulsekretariat zu Beginn des aktuellen Schuljahres mit einem Pensum von 50%. Rückblickend zeigt sich jedoch, dass für die Bewältigung der laufenden Sekretariatsaufgaben zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.

Einsitz in die Arbeitsgruppe «Zukunft Strandbad Bönigen»
Die Burgergemeinde Bönigen, als Eigentümerin des Strandbadareals, setzt zur Sicherung der Zukunft des Strandbades eine Arbeitsgruppe ein. Die Einwohnergemeinde Bönigen erhält einen Sitz in der Arbeitsgruppe und damit die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Sie wird durch Simon Seiler, Gemeinderat Bildung/Kultur, vertreten.
Das Gremium wurde aufgrund der Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Betreiberin per Ende März 2025 einberufen.

Verpflichtungskredit für Teilrevision Ortsplanung
Die kantonale Gefahrenkarte sowie die Schutzobjekte und das archäologische Inventar müssen in die Ortsplanung integriert werden. Für die Teilrevision der Ortsplanung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 60’000.– bewilligt.

Reglement über die Mehrwertabgabe
Der Gemeinderat Bönigen strebt eine kommunale Regelung zur Mehrwertabgabe an und hat einen Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Reglements erteilt.
Derzeit erhebt die Einwohnergemeinde Bönigen nach den aktuell gültigen Bestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung bei Einzonungen von landwirtschaftlichem Land eine Mehrwertabgabe in der Höhe von 20 Prozent des planerischen Mehrwertes. Mit dem neuen Reglement soll die Einwohnergemeinde die Möglichkeit haben, bei Um- und Aufzonungen den planerischen Mehrwert abzuschöpfen. Ohne entsprechendes Reglement kann die Gemeinde keine Mehrwertabschöpfung bei Um- und Aufzonungen erheben. Der endgültige Entscheid über die neue Regelung wird den Stimmberechtigten an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Abstimmung vorgelegt.

Lehrstelle Verwaltung 2025
Die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung Bönigen freuen sich, bekannt zu geben, dass Yanik Balli aus Matten für die Lehrstelle in der Verwaltung ab Sommer 2025 ausgewählt wurde. Mit seiner Wahl hat die Berufsbildnerin zusammen mit den Leitungspersonen die Entscheidung getroffen, einen interessierten und motivierten jungen Menschen in das Team aufzunehmen.
Die Ausbildung in der Gemeindeverwaltung Bönigen bietet eine vielfältige und praxisorientierte Lehrzeit in den Bereichen Organisation, Administration und Serviceleistungen der Gemeinde. Die Lehrstelle in der Gemeindeverwaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Nachwuchsförderung und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen im öffentlichen Dienst zu sammeln. Yanik Balli wird ab Sommer 2025 Teil des Teams und erhält während seiner Ausbildung die Chance, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
Der Gemeinderat und das gesamte Verwaltungsteam heissen Yanik Balli bereits jetzt herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit ihm.

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