Jahresrechnung 2025 mit deutlichem ÜberschussDie Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Bönigen fällt deutlich besser aus als budgetiert. Im Gesamthaushalt, inklusive Spezialfinanzierungen, resultiert ein Ertragsüberschuss von rund Fr. 780’000.–, was gegenüber dem Budget einer Verbesserung von Fr. 1.161 Mio. entspricht.
Im Allgemeinen Haushalt wurde ein Ertragsüberschuss von Fr. 796’000.– erzielt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss dieser Überschuss zusätzlich abgeschrieben und vollständig den finanzpolitischen Reserven zugewiesen werden. Diese Reserven werden per 1. Januar 2026 erfolgsneutral zugunsten des Bilanzüberschusses wieder aufgelöst. Für die finanzielle Beurteilung ist diese Verbuchung daher nur eingeschränkt aussagekräftig.
Hauptursache für das sehr gute Ergebnis sind die markant höheren Steuererträge, die rund Fr. 1.2 Mio. über dem Budget und Fr. 615’000.– über dem Vorjahr liegen. Insbesondere die Einkommens- und Quellensteuern entwickelten sich deutlich besser als erwartet. Auch die Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Sonderveranlagungen trugen positiv zum Resultat bei.
Für den Finanz- und Lastenausgleich wurden Fr. 3.62 Mio. aufgewendet, was rund der Hälfte des ordentlichen Steuerertrags entspricht.
Im Jahr 2025 wurden Investitionen von Fr. 2.86 Mio. getätigt, wovon 64 % aus eigenen Mitteln finanziert werden konnten. Die Schulden beliefen sich per Ende 2025 auf Fr. 6.05 Mio. und lagen damit auf Vorjahresniveau.
Die Jahresrechnung 2025 wird der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 zur Genehmigung unterbreitet. Die vollständige Jahresrechnung kann auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Regulierung von Zweitwohnungen – Mitwirkung und öffentliche InformationsveranstaltungDie Einwohnergemeinde Bönigen reagiert auf die zunehmende Umnutzung von Wohnungen zu Zweit- und Ferienwohnungen und leitet eine Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung ein. Ausgangspunkt ist die im September 2024 eingereichte Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», welche bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung sichern will.
Obwohl der Zweitwohnungsanteil in Bönigen unter der gesetzlichen Schwelle von 20 % liegt, zeigt die Entwicklung einen steigenden Trend. Vor diesem Hintergrund sieht der Gemeinderat Handlungsbedarf, um einer weiteren Zunahme an kurzzeitigen touristischen Vermietungen frühzeitig entgegenzuwirken. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das kantonale Baugesetz, welches Gemeinden ausdrücklich erlaubt, Massnahmen zur Steuerung des Zweitwohnungsbestandes zu ergreifen.
Als Sofortmassnahme wurde per 2. Juni 2025 eine Planungszone bis 2027 für alle Wohnzonen erlassen. Diese verschafft der Gemeinde Zeit, tragfähige und rechtssichere Regelungen zu erarbeiten, und verhindert währenddessen neue Umnutzungen von Erst- zu Zweitwohnungen.
Inhaltlich verfolgt der Gemeinderat zwei zentrale Ziele:
Erstens soll ein angemessener Erstwohnungsanteil eingeführt werden, um Wohnraum dauerhaft für die einheimische Bevölkerung zu sichern. Zweitens soll die touristische Vermietung in Wohngebieten eingeschränkt werden. Damit sollen Störungen im Wohnumfeld reduziert und das Dorfleben gestärkt werden.
Die vorgesehenen Massnahmen bildeten die Grundlage für die weiteren Arbeiten an der Revision des Bau- und Kurtaxenreglements. Die Revision erfolgt im ordentlichen Planerlassverfahren mit öffentlicher Mitwirkung. Die erarbeiteten Grundlagen werden ab Mitte April 2026 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Die Unterlagen sind ab diesem Zeitpunkt bei der Gemeindeverwaltung einsehbar oder sind auf der Website der Einwohnergemeinde Bönigen zugänglich. Am Dienstag, 28. April 2026, 19.30 Uhr führt der Gemeinderat für die interessierte Bevölkerung in der Turnhalle Bönigen eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Die Mitwirkung dauert bis 31. Mai 2026.
Gemeinde Bönigen unterstützt nationales Voltigeturnier 2026Am Samstag, 25. April 2026, führt das Voltige Team Interlaken im Pferdesportzentrum Jungfrau in Matten erneut ein nationales Voltigeturnier (CVN 2026) durch. Der Anlass bringt Voltigiererinnen und Voltigierer aus der ganzen Schweiz zusammen und bietet insbesondere Kindern und Jugendlichen eine wichtige sportliche Plattform.
Der Gemeinderat Bönigen hat beschlossen, das Nationale Voltigeturnier 2026 mit einem Sponsoringbeitrag von Fr. 500.– zu unterstützen. Mit diesem Beitrag anerkennt die Gemeinde das Engagement des Organisationskomitees und unterstützt den Jugend und Breitensport in der Region.
Trinkwasserqualität 2025 in Bönigen bestätigt hohe Standards
Der Jahresbericht 2025 der Wasserversorgung Bönigen wurde vom Gemeinderat auf Antrag des QS-Verantwortlichen genehmigt. Der Bericht wird sauber und lückenlos geführt. Die Arbeit der Mitarbeitenden der Wasserversorgung wird sehr gewissenhaft und pflichtbewusst ausgeführt. Die Vorgaben des Qualitätssystems werden vollumfänglich erfüllt.
Die regelmässig durchgeführten Analysen bestätigen, dass das Böniger Trinkwasser hygienisch einwandfrei ist und sämtliche chemischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllt. Zum Stichtag 31. August 2025 wurden in Bönigen 2809 Personen mit Trinkwasser versorgt. Das Trinkwasser stammt zu 98 % aus den Quellen im Rotmoos. Die restlichen 2 % werden aus dem Grundwasser in den Erlen gewonnen.
Ferner im GemeinderatBaubewilligungen wurden erteilt an:
- Hertig Gisela, Bönigen, Ersatz Elektroofen durch aussen aufgestellte Wärmepumpe mit Radiatorensystem, Rothorn-strasse 8, Bönigen
- Siegenthaler Beatrice, Bönigen, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Rosenweg 11, Bönigen.