Aus dem Gemeinderat

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Bestimmung Gewässerraum in der Ortsplanung
Die Revision der Ortsplanung im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Bestimmungen zum Gewässerraum geht in die kantonale Vorprüfung. Gestützt auf die öffentliche Mitwirkung hat der Gemeinderat Anpassungen vorgenommen und die Plangrundlagen inkl. Änderung des Baureglements verabschiedet. Nach der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage wird schlussendlich die Gemeindeversammlung darüber entscheiden.
Die in der Gemeinde Bönigen geltenden baurechtlichen Bestimmungen zu den Fliess- und Stehgewässern sind veraltet und müssen aktualisiert werden. Basierend auf den Vorgaben der revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und der kantonalen Wasserbaugesetzgebung haben die Gemeinden den Gewässerraum in der baurechtlichen Grundordnung grundeigentümerverbindlich festzulegen und mit neuen Bestimmungen im Baureglement zu sichern, um so die natürlichen Funktionen und die Nutzung des Gewässers sowie den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Dazu wird der Gewässerraum im neuen «Zonenplan Gewässerraum» festgelegt.

Beitrag an Oberländisches Trychlertreffen 2019

Die Einwohnergemeinde Bönigen leistet an das Oberländische Trychlertreffen einen Beitrag von Fr. 300.–. Der Anlass wird am 7./8. September 2019 in Matten stattfinden.

Vision Bönigen 2030 ist lanciert

Mit dem Projekt «Vision Bönigen 2030» will die Behörde die Zukunft von Bönigen aktiv angehen. Um die Bedürfnisse abzuklären und sozusagen den Puls zu spüren, wird demnächst eine Umfrage bei der Bevölkerung lanciert. Dabei sollen Wünsche, Ideen, Anliegen und Visionen zur Entwicklung von Bönigen in Bezug auf Themen wie Dorfbild, Kultur, Tourismus, Sport, Gewerbe, Wirtschaft, Bildung, Jugend, Natur und Umwelt, öffentlicher Verkehr in Erfahrung gebracht werden. Die Behörde beabsichtigt damit, die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Gefahren von Bönigen aufzuzeigen, wodurch entsprechend definierten Massnahmen definiert und langfristig umgesetzt werden können.

Ferner im Gemeinderat

Baubewilligungen wurden erteilt an:
  • Marlies Michel, Hauptstrasse 42, Bönigen, Umnutzung Büro/Archiv/Laden in Wohnung, Umnutzung Lager in Büro, Sanierung Gebäudehülle, Hauptstrasse 42, Bönigen.
  • Bruno Scheidegger, Fritz Widmerweg 4, Bönigen, Anbau Schopf an bestehende Doppelgarage, Fritz Widmerweg 4b, Bönigen
  • Martin Gurtner, Seepromenade 1, Bönigen, Neubau Autounterstand mit Holzlager, Parkplatz und Zufahrt mit Sickersteinen versehen, Seepromenade 1, Bönigen
  • Doris Jäggi, Seepromenade 3, Bönigen, Erstellen eines Parkplatzes aus Sickersteinen, Seepromenade 3, Bönigen
  • Martin Moser, Riedweg 4, Bönigen, Überdachung bestehender Sitzplatz, Riedweg 4, Bönigen

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