Ortsplanung, Aktualisierung – Bestimmungen zum GewässerraumDie in der Gemeinde Bönigen geltenden baurechtlichen Bestimmungen zu den Fliess- und Stehgewässern sind veraltet und müssen aktualisiert werden. Basierend auf den Vorgaben der revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und der kantonalen Wasserbaugesetzgebung haben die Gemeinden den Gewässerraum in der baurechtlichen Grundordnung grundeigentümerverbindlich festzulegen und mit neuen Bestimmungen im Baureglement zu sichern, um so die natürlichen Funktionen und die Nutzung des Gewässers sowie den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Für die Fliess- und Stehgewässer der Gemeinde Bönigen wurden die Gewässerräume ermittelt und im «Zonenplan Gewässerraum» festgelegt. Ferner sind im Baureglement die Gewässerabstandsvorschriften durch die Vorschriften zum Gewässerraum gemäss Musterbaureglement des Kantons Bern ersetzt worden. Die Erarbeitung des «Zonenplans Gewässerraum» sowie die Anpassungen im Baureglement erfolgen im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 ff. BauG mit Mitwirkung und öffentlicher Auflage. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.
Die erarbeiteten Grundlagen wurden durch den Gemeinderat zur Mitwirkung freigegeben. Der Start der Mitwirkung wird demnächst im amtlichen Teil des Anzeigers publiziert.
Nachkredit für WeiterbildungFür die Weiterbildung einer Mitarbeiterin der Tagesschule Bönigen hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 500.– bewilligt. Gemäss Aus- und Weiterbildungskonzepts unterstützt der Gemeinderat die Aus- und Weiterbildungen jedes einzelnen Mitarbeiters, da dies im Interesse der Einwohnergemeinde Bönigen liegt.
Zivilschutzeinsätze auch 2019 geplant2019 sind wiederum Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft geplant. Vorgesehen sind Einsätze für die Instandsetzung von Alp-, Berg- und Wanderwegen. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Gesuch der Zivilschutzorganisation Jungfrau zur Prüfung und Bewilligung eingereicht.
Nachkredit für Sanierung LindenbachIm Bereich Einmündung des Lindenbachs in den Brienzersee muss das Ufer gesichert werden. Dazu hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 2000.– bewilligt. Die Arbeiten werden gleichzeitig mit der zweiten Etappe des Unterhaltsprojekts am Gerinne des Lindenbachs der Schwellenkorporation ausgeführt, wodurch Kosten eingespart werden können.
Ferner im GemeinderatBaubewilligung wurde erteilt an:
- von Allmen Beat und Elisabeth, Neuenstrasse 20, 3806 Bönigen, Abbruch und Wiederaufbau Geräteschopf mit Flachdach und Wintergarten