Aus dem Gemeinderat

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Jahresrechnung 2017 schliesst positiv ab
Die nach HRM2 erstellte Jahresrechnung 2017 weist beim Gesamthaushalt (inkl. spezialfinanzierte Bereiche) ein Ertragsüberschuss- von Fr. 91’897.70 aus.
Der Allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) schliesst ausgeglichen ab, da systembedingte zusätzliche Abschreibungen von Fr. 287’918.88 vorgenommen werden müssen. Diese werden als sogenannte finanzpolitische Reserve als zusätzliches Eigenkapital dargestellt, nebst dem ordentlichen Eigenkapital. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 263’617.–. Vor Verbuchung der systembedingten zusätzlichen Abschreibungen beträgt die Besserstellung gegenüber dem Budget Fr. 551’535.88. Die Gründe dafür sind mehr Steuereinnahmen, weniger Abschreibungen und die gute Budgetdisziplin von allen involvierten Personen. Investitionen sind im Umfang von Fr. 6’286’480.10 getätigt worden. Die hohe Investitionstätigkeit ist auf die Erweiterung der Schulanlagen zurückzuführen und hat zur Folge, dass die langfristigen Schulden auf Fr. 9’256’800.– gestiegen sind.
In der Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2018 und insbesondere im Vorbericht zur Jahresrechnung werden die Ergebnisse detaillierter kommentiert.

Abfallreglement erfährt eine Änderung

Das per 1.1.2017 gültige Abfallreglement muss in einzelnen Artikeln angepasst werden. Bei der Umsetzung dieses Reglements, insbesondere bei der Gebührenverrechnung musste festgestellt werden, dass einzelne gemeindespezifische Gegebenheiten neu oder zusätzlich geregelt werden müssen. Es handelt sich vorwiegend um die Präzisierung des Gebührenrahmens. Die Gemeindeversammlung wird am 1. Juni 2018 über die Änderung beschliessen.
In der Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung wird die Vorlage detaillierter kommentiert.

Kleine Änderung beim Gebührenreglement

Im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung im Bereich Gewässerschutz muss eine kleine Änderung im Gebührenreglement vorgenommen werden. Die Aufgabe des Gewässerschutzes ist der Industriellen Betreibe Interlaken mittels Vertrag übertragen worden. Die Verrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach den vertraglichen Grundlagen. Aus diesem Grund ist der Ansatz im Gebührenreglement bezüglich Gewässerschutz zu streichen. Hingegen ist ein zusätzlicher Passus aufzunehmen, damit die Kosten für Berichte Dritter weiterverrechnet werden können. Die Änderung ist notwendig, damit die rechtlichen Grundlagen mit dem aktuellen Zustand übereinstimmen.
In der Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung wird die Vorlage detaillierter kommentiert.

Positive Stellungnahme zur NIRP-Revision

Aus wirtschaftlicher Sicht sowie aus Entwicklungsgründen der Region unterstützt der Gemeinderat Bönigen innerhalb einer Vernehmlassung die Teilrevision des Nutzungs- und Infrastrukturrichtplans Flugplatz Interlaken (NIRP). In seiner Vernehmlassungseingabe vermerkt der Rat, dass in der Teilrevision zusätzlich ein Platzbedarf für eine Roll- und Begegnungszone zu berücksichtigen sei. Weiter weist er darauf hin, dass die Hauptzufahrt zur Eventzone zwingend über den neu geplanten Autobahnanschluss Flugplatz Interlaken zu erfolgen hat. Die Gemeindestrasse und die Geissgasse seien bei Grossanlässen möglichst zu entlasten. Im Übrigen sei die Verbindungsstrasse zwischen Bönigen und Wilderswil via Flugplatz der Öffentlichkeit wieder als offizieller Verkehrsweg freizugeben.

Beitrag an Kinderlieder-CD-Produktion

Die Gemeinde leistet an die neue Kinderlieder-CD-Produktion von Roland Schwab, wohnhaft in Bönigen (ehemals Leierchischte), einen finanziellen Beitrag von Fr. 1000.–.
Neu ist Roland Schwab im Duo mit Myria Poffet und solo unterwegs. Im Zusammenhang mit dem Neustart soll ein neuer Tonträger mit neuen Kinderliedern realisiert werden. Er zählt zu den Pionieren der Kindermusikszene. Mit seiner Musik stösst er auf sehr grosses Interesse bei Kindern und Familien und vermittelt auf interessante und ansprechende Weise das Musizieren.
Der Gemeinderat war der Ansicht, die äusserst sinnvolle Angelegenheit zu unterstützen und einen weiteren Beitrag an die lokale Kulturförderung zu leisten.

Gefahren- und Risikobeurteilung im Bereich Holses abgeschlossen

Im Bereich Holsesstutz sind keine Massnahmen bezüglich Hangsicherung notwendig. Dies geht aus einem Bericht des beauftragten Fachunternehmens hervor. Nach Abschluss der Gefahren- und Risikobeurteilung kann festgehalten werden, dass für die Benutzer der Iseltwaldstrasse im Untersuchungsperimeter keine Gefährdung besteht.
Im Gebiet Holses in Richtung Iseltwald ereigneten sich innerhalb von zwei Jahren (2015 und 2016) zwei grössere Rutsch- respektive Sturzereignisse. Die Hauptstrasse zwischen Bönigen und Iseltwald musste damals für mehrere Tage gesperrt werden. Bis zum heutigen Tag gab es keine weiteren Ereignisse. Für die Gemeinde besteht kein Handlungsbedarf.

Ferner im Gemeinderat

Baubewilligungen wurden erteilt an:
  • Alain und Natascha Winkler, Leissigen, Eingeschossiger Anbau an bestehendes Wohnhaus, Einbau zwei neuer Fenster in Nordfassade, Abbruch Kamin, Neubau Aussenkamin, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Neubau Autounterstand, Rosenweg 5, Bönigen.
  • Hotel Schlössli AG, Bönigen, Dachsanierung neu mit Dachschlepper sowie neue Dachfenster, neue Poolüberdachung auf bestehendes Bassin.
  • Stefan und Cristina Mühlemann, Menzingen, Instandstellung Umgebungsgestaltung/Gartenanlage, neues elektrifiziertes Gartenschiebetor und neuer Zaun, Seestrasse 48, Bönigen.
  • Stefan und Doris Hofmann, Bönigen, Einbau Cheminée-Ofen, Zügliweg 14, Bönigen.

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