Aus dem Gemeinderat

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Urnenabstimmung statt ­Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat beschlossen, aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 abzusagen. Als Alternative beruft sich der Rat auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli, die es Gemeinden erlaubt, anstelle einer Gemeindeversammlung Urnenabstimmungen durchzuführen, auch wenn dies in den Gemeindereglementen nicht so vorgesehen ist. Mittels Urnenabstimmung soll am 13. Dezember 2020 über folgende Vorlagen abgestimmt werden:
Vorlage 1 «Einführung
Parkplatzbewirtschaftung»
  • Vorlage 2 «Budget 2021 der Einwohnergemeinde Bönigen»
  • Vorlage 3 «Neuorganisation Abwasserent­sorgung im Gebiet des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken»
  • Vorlage 4 «Verpflichtungskredit ­Kehrichtabfuhr 2022 – 2026»
  • Vorlage 5 «Verpflichtungskredit ­Sanierung Höhenrain»
  • Vorlage 6 «Verpflichtungskredit ­Sanierung Schulhausgässli Oberer Teil»

Informationen können der per Post versandten Botschaft oder der Gemeindewebsite entnommen werden. In diesem Zusammenhang verzichtet der Gemeinderat auf die Produktion der traditionellen Informationsbroschüre «Bönigen Info», welche jeweils im Hinblick auf die Gemeindeversammlung versandt wird.

Budget 2021
Das Budget weist ein Ergebnis im allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) von Fr. 308’285.– auf. Inklusive der Spezialfinanzierungen ergibt sich ein Gesamtergebnis von Fr. – 462’015.–. Das Defizit im allgemeinen Haushalt kann durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt werden. Das Eigenkapital per Ende 2021 wird voraussichtlich 2,81 Mio. Franken betragen, was rund 10,24 Steueranlagezehnteln entspricht. Das Budget 2021 der Einwohnergemeinde Bönigen basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1,94. Die Grundgebühren Wasser und Abfall bleiben unverändert. Beim Abwasser wurde die Grundgebühr für einen Teil des Gewerbes angepasst; die Haushalte erfahren keine Änderung. Investitionen sind im Umfang von Fr. 880’000.– geplant.
Durch die amtliche Neubewertung 2020 werden Mehreinnahmen generiert. Der Liegenschaftssteuerertrag wird erstmals 2020 erfolgswirksam. Die Auswirkungen auf den Vermögenssteuerertrag werden im Jahr 2021 doppelt wirksam. Aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses und der Ungewissheit der Corona-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Steuerertrag, wird vorerst von einer Senkung der Liegenschaftssteuer abgesehen.
Das Budget 2021 kann auf www.boenigen.ch eingesehen werden.

Bönigen soll ARAplus-Gemeinde werden
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Abwasserentsorgung im Gebiet des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, einerseits das neue Organisationsreglement des Gemeindeverbandes zu genehmigen und andererseits Bönigen als ARAplus-Gemeinde zu bezeichnen. Mit dem neuen Organisationsreglement soll es Gemeinden, die dem Verband mehr Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung übertragen wollen, ermöglicht werden, dies zu tun. Alle anderen Gemeinden können ihre Aufgaben wie bisher erfüllen. Der ARA Verband wird zudem neu «Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken» genannt. Als ARAplus-Gemeinde wird der Gemeindeverband zukünftig für Bönigen nebst der Reinigung der Abwässer auch alle anderen Gemeindeaufgaben im Bereich der Entwässerung übernehmen. Dabei würden sämtliche Abwasseranlagen an den Gemeindeverband zu Eigentum und Unterhalt übertragen. Dafür entschädigt der Gemeindeverband die Anlagen mit 31 % des Zeitwertes aller bis 2016 erstellten Anlagen und den vollen Zeitwert aller seit 2017 getätigten Investitionen.
Mit der Übertragung kann garantiert ­werden, dass die Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung auch in Zukunft den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und möglichst kostengünstig ­erfüllt werden können. Die Gemeinde braucht sich nicht um die Regelung allfälliger Durchleitungsrechte zu bemühen. Der Ersatz allfälliger Anlagen wird im Gebiet der ARAplus-Gemeinde durch die Ab­wassergebühren nach dem Gedanken der Solidarität getragen. Die Aufrechterhaltung eines ständigen Pikettdienstes und die Bereitstellung einer eigenen Organisation zur Erfüllung der Abwasserentsorgungsaufgaben obliegt in Zukunft dem Gemeindeverband. Mit dem Buchgewinn, dem Eigenkapital und dem Werterhaltungsbestand können zudem die ­Gebühren während einer längeren Zeit weiter vergünstigt werden, was den Gebührenzahlenden der Gemeinde zugute kommt. Zudem ist zu erwarten, dass ein gemeinsames Abwasserreglement über ein grösseres Gebiet letztlich auch bürgerfreundlicher ist und Abwasserfragen beim Bauen und Renovieren vereinfachen wird.

Verpflichtungskredit Sanierung ­Höhenrain und Schulhausgässli
Der Höhenrain und das Schulhausgässli oberer Teil sollen saniert werden. Dazu werden den Stimmberechtigten zwei Verpflichtungskredite von Fr. 250’000.– respek­tive Fr. 340’000.– zum Beschluss unterbreitet. Bei beiden Strassen ist der Strassenkörper in einem schlechten Zustand und muss zusammen mit der Funda­tionsschicht neu aufgebaut werden. Gleichzeitig werden die Wasser- und Abwasserleitungen ersetzt, da diese ihre Lebensdauer erreicht haben. Beim Schulhausgässli wird gleichzeitig die Wasser­leitung mit derjenigen der Beundengasse verbunden. Die Ausführung ist in den ­Jahren 2021/2022 geplant.

Tellspiele werden unterstützt
Die Gemeinde Bönigen leistet einen Beitrag von Fr. 5100.– an die Tellspiele. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Projekt­beitrag an das Projekt «Tellspiele 2024». Aufgrund der finanziellen Situation und des starken Zuschauerrückgangs wird im Rahmen eines Entwicklungsprojektes die Zukunft erörtert und langfristig eine möglichst selbständige Finanzierung sichergestellt.

Corona-Massnahmen
Die Bevölkerung wird daran erinnert, dass auf dem ganzen Schulhausareal eine Maskentragpflicht für Erwachsene und Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse gilt. Diese Vorschrift gilt ebenfalls für die Benützung des Spielplatzes auf dem Schulhausareal. Weiter sind die Schulanlagen inkl. Turnhalle für jegliche Fremdbe­nüt­zung geschlossen, da heisst, dass der Zutritt für Dritte nicht erlaubt ist. Demzu­folge musste auch die öffentliche Bibliothek, welche sich im Schulhaus befindet, vorübergehend geschlossen werden. Die Behörden bittet die Bevölkerung, die Vorschriften einzuhalten und zu akzeptieren.

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