Ergebnisse der Gemeindeurnenabstimmung vom 13. Dezember 2020 Stimmberechtigte (Total):1896 Eingelangte Stimmabgaben:664 Ungültige briefliche Stimmabgaben:9 Total gültige Stimmrechtsausweise:655 Stimmbeteiligung:34,55 %
Vorlage 1 Einführung Parkplatzbewirtschaftung Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 1 davon leere: 1 davon ungültige: 0 Ja: 501 (76,72 %) Nein: 152 (23,28 %) Das Parkplatzreglement wird genehmigt und per 1. April 2021 in Kraft gesetzt. Der Verpflichtungskredit von Fr. 150’000.–, die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Parkplatzkontrollen von Fr. 18’000.– sowie die Anpassung des Baurechtszinses auf Fr. 9000.– für den Parkplatz Parkstrasse werden genehmigt.
Vorlage 2 Budget 2021 der Einwohnergemeinde Bönigen Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 6 davon leere: 6 davon ungültige: 0 Ja: 587 (90,59 %) Nein: 61 (9,41 %) Das Budget 2021 bei einem Aufwandüberschuss von Fr. 462’015.– im Gesamthaushalt und gleichbleibender Steueranlage von 1,94 Einheiten und der Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des Amtlichen Wertes (wie bisher) wird angenommen.
Vorlage 3a Neuorganisation Abwasserentsorgung im Gebiet des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken; Genehmigung Organisationsreglement des Gemeindeverbandes ARA Region Interlaken Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 14 davon leere: 14 davon ungültige: 0 Ja: 590 (92,19 %) Nein: 50 (7,81 %) Das neue Organisationsreglement des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken vom 16.1.2020 wird genehmigt.
Vorlage 3b Neuorganisation Abwasserentsorgung im Gebiet des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken; Zustimmung Zugehörigkeit der Gemeinde Bönigen zum Gemeindeverband als ARAplus-Gemeinde / Ermächtigung des Gemeinderates betr. Vertragsabschluss Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 15 davon leere: 15 davon ungültige: 0 Ja: 574 (89,83 %) Nein: 65 (10,17 %) Die Gemeinde Bönigen gehört dem Gemeindeverband ab dem 1. Januar des dem Inkrafttreten des neuen Organisationsreglements folgenden Kalenderjahres, frühestens ab dem 1. Januar 2022, als ARAplus-Gemeinde im Sinne des Organisationsreglements des Verbands an. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er wird insbesondere ermächtigt und beauftragt, mit dem Gemeindeverband einen Vertrag betreffend die Übertragung der Verbandsanlagen im Sinn von Artikel 77 des neuen Organisationsreglements gemäss der Vorlage des Verbands vom 16. Januar 2020 abzuschliessen.
Vorlage 4 Verpflichtungskredit Kehrichtabfuhr 2022–2026 Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 4 davon leere: 4 davon ungültige: 0 Ja: 615 (94,62 %) Nein: 35 (5,38 %) Für die Kehrichtabfuhr 2022 – 2026 wurde ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 500’000.– bewilligt und der Gemeinderat mit dem Vertragsabschluss ermächtigt.
Vorlage 5 Verpflichtungskredit Sanierung Höhenrain Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 7 davon leere: 7 davon ungültige: 0 Ja: 588 (90,88 %) Nein: 59 (9,12 %) Für die Sanierung des Höhenrains wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 250’000.– bewilligt.
Vorlage 6 Verpflichtungskredit Sanierung Schulhausgässli Oberer Teil Eingelangte Stimmzettel: 654 Ausser Betracht fallende Stimmzettel: 7 davon leere: 7 davon ungültige: 0 Ja: 593 (91,65 %) Nein: 54 (8,35 %) Für die Sanierung des Schulhausgässlis wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 340’000.– bewilligt.