Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Juni 2026 die neue Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze verabschiedet. Der Erlass stützt sich auf das Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze und regelt die Details der Parkplatzbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet. Neu werden auf den Parkplätzen täglich während 24 Stunden Parkgebühren erhoben. Die Tarife bleiben wie bisher bestehen. Die Inkraftsetzung der Verordnung erfolgt per 1. Juli 2026 unter dem Vorbehalt, dass gegen den Erlass keine Beschwerden erhoben werden.