Aus dem Gemeinderat

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Verzicht auf Gebührenerhöhung
Die Wassergebühren werden auf das kommende Jahr nicht erhöht. Geplant war eine Anpassung der Grundgebühren um acht Franken je Bewohnergleichwert. Der ­Gemeinderat hat eine Gebührenerhöhung in seiner Abstimmungsbotschaft zum ­Budget 2021 angekündigt. Dieser Verzicht wird das Rechnungsergebnis gegenüber dem Budget 2021 entsprechend beeinflussen.
Die Festsetzung der Gebührenansätze der Wasserversorgung fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Gebührenerhöhungen sind zudem vom Preisüberwacher zu beur­teilen. Der Preisüberwacher hat der Gemeinde Grindelwald den Verzicht auf eine Gebührenerhöhung empfohlen. Unter Berücksich­tigung dieser Empfehlung und unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-­Situation hat sich der Gemeinderat nachträglich für den Verzicht auf die Gebührenerhöhung ausgesprochen.

Thomas Ruoff wird neuer Vizepräsident
Der bisherige Vizepräsident des Gemeinderats, Peter Baumann, hat diese Funktion per Ende Jahr aufgrund seiner beruflichen Belastung niedergelegt. Er wird weiterhin Mitglied des Gemeinderats sein und wie bisher dem Ressort Landwirtschaft/Volkswirtschaft vorstehen. Gemäss Gemeindeordnung bestimmt der Gemeinderat aus seinen Reihen den Vizepräsidenten. Der Gemeinderat hat Thomas Ruoff zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Thomas Ruoff ist seit 2016 im Gemeinderat und steht dem Ressort Hochbau/Planung vor.

Stimmberechtigte entscheiden am 7. März 2021 über Doppelturnhalle
Über den Neubau der Doppelturnhalle im Graben wird am 7. März 2021 an der Urne entschieden. Der Gemeinderat hat diese Gemeindeabstimmung angeordnet und die Abstimmungsbotschaft verabschiedet. Die Stimmberechtigten sind eingeladen, dem Kredit von 12,37 Mio. Franken zuzustimmen. Sofern es aufgrund der aktuellen Situation überhaupt möglich ist, soll die Bevölkerung anlässlich eines Informationsanlasses am 28. Januar 2021 im Kongresssaal über das Projekt informiert werden. In jedem Fall werden die Stimmberechtigten aber rechtzeitig die ausführliche Abstimmungsbotschaft erhalten.

Professionelle Unterstützung bei ­Schulraumstrategie

Eine Liegenschaftenstrategie ist eine wichtige Grundlage für die strategische Ausrichtung einer Gemeinde. Als Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen ist deshalb eine langfristige Schulraumplanung notwendig. Die Bevölkerung soll bei der langfristigen Planung der Schulen miteinbezogen werden. Zu diesem komplexen Thema wird als externe Projektunterstützung als Fachperson Heiner Schmid von der Pädagogischen Hochschule Bern beigezogen. Hierfür ist ein Nachkredit von 12’500 Franken bewilligt worden.

Stellungnahme zu kantonalen ­Richtplananpassungen

Zur laufenden Revision des kantonalen Richtplans hat der Gemeinderat dem Kanton eine Stellungnahme abgebeben und sich zu verschiedenen Themen geäussert und Anpassungen gefordert. So soll das Streusiedlungsgebiet in Grindelwald so angepasst werden, dass Ungleichbehandlungen zwischen Bauten ausserhalb Bauzonen und solchen im Streusiedlungsgebiet beseitigt werden.
Grindelwald will seinen Charakter bewahren, sich aber trotzdem entwickeln können. Mit der vorgesehenen Zuordnung würde künftig für Grindelwald ein planerischer Richtwert von 53 Raumnutzern je Hektare gelten. Heute hat Grindelwald 35 Raum­nutzer je Hektare. Der neue Richtwert würde Grindelwald damit zur radikalen Verdichtung zwingen, was den Dorfcharakter stark verändert würde. ­Deshalb wird verlangt, dass Grindelwald entweder dem Raumtypen «Zentrumsnahe ländliche Gebiete» zugeordnet wird oder für Tourismuszentren ein tieferer Richtwert festgelegt wird.
Der Richtplan sieht vor, dass für Gebiete, für welche bei den Naturgefahren die Gefahrenstufe ungeklärt ist, keine Einzonung mehr möglich ist. Da gemäss Baugesetz bei Gefahrengebieten mit nicht bestimmter Gefahrenstufe diese im Baubewilligungsverfahren zu bestimmen ist, wird die Richtplanvorgabe als überflüssig erachtet.
Der Sachplan Biodiversität soll in den Richtplan aufgenommen werden. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die heute bestehenden planerischen Grundlagen ausreichen. Zudem wird die Problemanalyse nicht geteilt, die Umweltziele in der Landwirtschaft seien zu grossen Teilen nicht erreicht worden.
Das zusätzliche Kapitel im Richtplan zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzonen wird begrüsst. Die Gemeinde erwartet hier vom Kanton künftig eine grosszügigere Praxisauslegung. Insbesondere soll auch ausserhalb von Bauzonen ein zeitgemässes Wohnen möglich sein. Deshalb wird gefordert, Volumenerweiterungen bei Bauvorhaben ohne zusätzlichen Baugrundbedarf und ohne neue Erschliessungsmassnahmen wieder vermehrt möglich zu machen.
Als allgemeine Anregung hat der Gemeinderat zudem gefordert, die Genehmigungsverfahren zu örtlichen Planungen durch den Kanton zu beschleunigen und den Fokus auf die rechtliche Prüfung und die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht zu beschränken und dieses Anliegen in den Richtplan aufzunehmen.

Leistungsvereinbarung mit dem Verein Spielgruppe «Zwärglistübli»

Trägerschaft der Spielgruppe «Zwärgli­stübli» ist neu ein Verein. Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit diesem Verein zugestimmt. Die Spielgruppe ist bereits bisher durch die Gemeinde finanziell unterstützt worden. Mit der Leistungsvereinbarung werden die Zusammenarbeit und die Defizitgarantie geregelt.

Bewirtschaftung der Gewässerräume
Im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung von Grindelwald müssen die Gewässerräume festgelegt werden. Innerhalb von Gewässerräumen gelten Bewirtschaftungsvorschriften. Für schmale Flächen im Gewässerraum, die landseitig von Verkehrsflächen liegen, können Ausnahmen von der Bewirtschaftungsvorschriften gewährt werden. Solche Ausnahmöglichkeiten können entweder über das gesamte Gemeindegebiet mit der Festlegung der Gewässerräume erfolgen oder aber durch individuelle Ausnahmegesuche der Bewirtschafter. Der Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, die betroffenen Flächen im Rahmen der Ortsplanungsrevision für das gesamte Gemeindegebiet auszuscheiden und von Bewirtschaftungseinschränkungen zu befreien. Damit bleibt es den Bewirtschaftern erspart, künftig individuelle Gesuche stellen zu müssen.

Nachkredit für Hochwasserschutzprojekt «Boimengräbli»
Die Schwellenkorporation wird das Boimen­gräbli besser gegen Hochwasserschäden schützen. Der Bach ist in der Vergangenheit mehrmals über die Ufer getreten und hat Schäden an Liegenschaften verursacht. Durch neue Dämme an exponierten Stellen soll dies künftig verhindert werden. In diesem Zusammenhang ist der Durchlass bei der Baumenstrasse zu vergrössern. Die Kosten für den Ersatz dieses Bachdurch­lasses trägt die Gemeinde Der Gemeinderat hat dafür einen Nachkredit von 30’000 Franken bewilligt.

Lückenschliessung Viertelstundentakt Skibus verschoben

Der Skibus in Grindelwald wird in der Hochsaison ausser in der Mittagszeit im Viertelstundentakt betrieben. Diese Lücke über Mittag hätte mit der Eröffnung der V-Bahn mit sechs zusätzlichen Skibus-Kursen auf die aktuelle Wintersaison geschlossen werden sollen. Aufgrund der schwierigen und unberechenbaren Situation im Zusammenhang mit der Corona-­Krise haben die Bahnen ersucht, diese Lückenschliessung um ein Jahr hinaus­zuschieben. Der Gemeinderat hat diesem Anliegen der Bahn entsprochen.

Keine Publikationen mehr im «Echo von Grindelwald»
Seit dem Jahr 2010 ist der Anzeiger Interlaken das offizielle amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Grindelwald. In dieser Zeitung werden auch die offiziellen Medienmitteilungen der Gemeinde veröffentlicht. Der Anzeiger Interlaken geht in Grindelwald in alle Haushaltungen und ist zudem digital frei zugänglich. Zudem werden die amtlichen Publikationen sowie die Medienmitteilungen auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und sind dort digital abrufbar. Geplant wird, künftig einen kostenlosen Newsletter einzurichten, der abonniert werden kann.
Bis 2009 war die Zeitung «Echo von Grindelwald» amtliches Publikationsorgan. Obwohl diese Zeitung ab 2010 nicht mehr offizielles Publikationsorgan war, wurden die Publikationstexte dem «Echo» für ihre «Grindelwald»-Seite in der Freitagsaus­gabe zur Verfügung gestellt. Für diese Dienstleistung hat die Gemeinde einen jährlichen Beitrag von 10’000 Franken geleistet. Die entsprechende Vereinbarung hat der Gemeinderat auf Ende 2020 gekündigt. Auslöser für diesen Schritt war der Umstand, dass die Zeitung seit März 2021 nicht mehr in Papierform, sondern nur noch digital erscheint. Die Publikationen der Gemeinde Grindelwald werden somit ab 1. Januar 2021 nicht mehr im digitalen «Echo» erscheinen. Medienmitteilungen werden dem «Echo» bzw. der Jungfrauzeitung wie bisher weiterhin zur Verfügung gestellt, wie dies auch für andere Zeitungen und Radio BeO geschieht.

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