Aus dem Gemeinderat

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Informationsveranstaltung zur Doppelturnhalle vom 28. Januar abgesagt
Am 7. März 2021 werden die Stimmberechtigten von Grindelwald über den Neubau einer Doppelturnhalle im Graben und den dafür notwendigen Kredit von 12,37 Mio. Franken abstimmen können. Am 28. Januar 2021 war eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, an welcher der Gemeinderat über das Projekt detailliert informieren und Fragen beantworten wollte. Aufgrund der Situation um das Coronavirus ist diese Veranstaltung abgesagt.
Die Stimmberechtigten werden mit dem Stimmcouvert eine Abstimmungsbotschaft erhalten, welche über das Projekt informieren wird. Erste Informationen sind bereits jetzt auf der Website der Gemeinde einsehbar. Zudem beantworten Gemeindepräsident Beat Bucher und Bauverwalter Daniel Mathys gerne allfällige Fragen zu diesem wichtigen Projekt.

Zweckänderung Zone für öffentliche Nutzungen am Endweg
Als Zweck der Zone für öffentliche Nutzungen am Endweg (Plan Nummer 8) wird im Baureglement eine Telefonzentrale bezeichnet. Diese Telefonzentrale ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Das Gebäude wurde vor Jahren in eine Arztpraxis umgenutzt und dient heute als Kinderhort. Nun ist der Bau eines grösseren Spielplatzes geplant. Voraussetzung für die damit verbundene Baubewilligung ist die Anpassung des Zonenzwecks. Der Zonenzweck soll deshalb ergänzt werden für Nutzung für Bildung, Betreuung und Nutzungen in einem allgemeinen öffentlichen Interesse. Der Gemeinderat hat der Zweckänderung zugestimmt und zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung verabschiedet. Da Zonen für öffentliche Nutzungen dem ordentlichen Verfahren unterliegen, werden die Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung über die Änderung befinden können.

Verstösse gegen die Vorschriften zum Erstwohnungsanteil
In Grindelwald gilt für alle Wohnbauten ein Erstwohnungsanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttowohnfläche. Wohnungen, die dem Erstwohnungsanteil unterstehen, müssen von ortsansässigen Personen mit festem Wohnsitz bzw. Steuerdomizil in der Gemeinde Grindelwald genutzt werden. Eine Nutzung als Ferienwohnraum oder Zweitwohnung ist unzulässig. Dies ist im Gemeindebaureglement geregelt. Die Gemeinde muss wegen Verstössen gegen diese Bestimmungen einschreiten. In zwei Fällen musste nun ein Benützungsverbot der Fremdvermietung verfügt werden.

Teilnahme von Grindelwald an Energie-Projekt
Die Region soll sich zu einer CO2-neutralen Tourismusregion entwickeln. Die ist eines der Ziele der Entwicklungsstrategie der Regionalkonferenz Oberland-Ost. In diesem Zusammenhang haben die Universität Bern mit der Wyss Academy for Nature beim Bundesamt für Energie das Projekt «Lokale Energie-Transitionsexperimente hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft» eingegeben. Dieses Projekt bedingt die Teilnahme von genügend Gemeinde der Region. Der Gemeinderat hat seine Betei­ligung an diesem Projekt signalisiert. In der ersten Projektphase entstehen der Gemeinde keine Kosten.

Nachkredit für Schneefräsaggregat
Für den Ersatz eines schadhaften Schnee­fräsaggregates im Fuhrpark der Gemeinde ist ein gebundener Nachkredit von 34’500 Franken bewilligt worden. Diese Maschine kommt ausschliesslich in den schmalen Nebenstrassen zum Einsatz. Aufgrund des schlechten Zustandes dieser Strassen ist der Verschleiss sehr hoch. Durch das viele Anstossen an den Unebenheiten ist der Fräsmantel ermüdet und die Rundung der Maschine hat sich verformt. Eine Reparatur der 12-jährigen Maschine war nicht möglich.

Büroeinbau im Gemeindehaus
Durch einen Wanddurchbruch können im Gemeindehaus dringend benötigte Arbeitsplätze geschaffen werden. Vorbehältlich der Genehmigung des Budgets hat der Gemeinde dafür einen Nachkredit in Höhe von 33’000 Franken bewilligt. Im Hinblick auf eine spätere Gesamtsanierung des Hauses werden die baulichen Massnahmen auf das Minimum beschränkt.

Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Stiftung Gesundheitszentrum
Der Gemeinderat hat als zuständige Aufsichtsbehörde den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2019 der Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald genehmigt.

Entscheid Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern im Beschwerdeverfahren betreffend Gebiet mit dauernder Bodenverschiebung
Die Problematik der Rutschgebiete bzw. das Thema dauernde Bodenverschiebung ist in der Gemeinde Grindelwald hinlänglich bekannt. Nach Rücksprache und nach Einschätzung des Amtes für Geoinformation des Kantons Bern hat der Gemeinderat im Dezember 2015 beschlossen, das ganze Gemeindegebiet von Grindelwald als Gebiet mit dauernder Bodenverschiebung im Sinne von Art. 660a ZGB zu bezeichnen. Die Umsetzung dieses Entscheides führte zu einer grossen Anzahl von Einsprachen von Liegenschaftsbesitzern. Ende 2019 hat das Amt für Geoinformation nach seiner Beurteilung die Einsprachen abgewiesen und den Grundbucheintrag verfügt. 70 Einsprecher haben gegen diese Verfügung Beschwerde erhoben. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 4. Januar 2021 die Beschwerden gutgeheissen. Somit wurde die Verfügung vom 28. November 2019 des Amtes für Geoinformation des Kantons Bern aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass zurzeit keine Grundbucheinträge erfolgen. Dieser Entscheid wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde bespricht das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit mit dem Amt für Geoinformation.

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