Aus dem Gemeinderat

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Gewässerrichtplan Lütschine, Kosten­beteiligung der betroffenen Gemeinden
Das Flusssystem der Lütschine gehört zu den Gewässern mit erhöhtem Koordina­tionsbedarf im Kanton Bern, für welche der Regierungsrat einen Gewässerrichtplan (GRP) zu erlassen hat. Der Zweck des Gewässerrichtplans besteht darin, die unterschiedlichen Bedürfnisse an der Lütschine in einer gesamtheitlichen Betrachtung des Einzugs- und Wirkungsgebietes aufeinander abzustimmen. Dieser Richtplan und die darin enthaltenen Festlegungen sind behördenverbindlich. Von den Gesamt­kosten von Fr. 660’000.– trägt der Kanton Bern 75 %, die Restkosten werden anhand der Einwohnerzahlen auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt. Der Gemeinderat hat die Vereinbarung mit dem Kanton über die Kostenbeteiligung noch nicht genehmigt und will diesbezüglich erst noch Gespräche mit dem Oberingenieurkreis und den umliegenden Gemeinden führen.

Zukünftiges Forstrevier Grindelwald

Im Sommer 2020 informierte die Wald­abteilung Alpen die Bergschaften als wichtigste Waldbesitzer anlässlich der Tal­einung über bevorstehende Änderungen in der Revierorganisation, welche durch die Pensionierung des langjährigen Revierförsters Kurt Zumbrunn ausgelöst würden. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde beschlossen die sieben Bergschaften, die Neuorganisation selbst an die Hand zu nehmen. Im Rahmen einer durch den Kanton finanzierten Erstberatung wurden die Bedürfnisse der Bergschaften zusammengetragen und mit den Erwartungen der Gemeinde abgeglichen. Es wurden zudem verschiedene Varianten der zukünftigen Revierorganisation diskutiert. Von allen Beteiligten wird die eigenständige Lösung favorisiert. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat bereit erklärt, im weiteren Prozess die Leitung zu übernehmen und die nächsten Schritte unter Begleitung der externen Fachperson fortzuführen. Es wurde ein diesbezüglicher Kredit von Fr. 41’000.– gesprochen. Der Kanton stellt für diese zweite Phase einen Förderbeitrag zur Verfügung, dessen Höhe aktuell noch nicht abschliessend feststeht, jedoch den Grossteil der Kosten abdecken wird. Der Auftrag für die Beratung und die Bearbeitung der erforderlichen Dokumente hat der Gemeinderat der Impuls AG, Thun, erteilt.

Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley – ­Änderung Überbauungsordnung

Die im Jahr 2015 genehmigte UeO Inert­stoffdeponie Tschingeley soll an die Bedürf­nisse des laufenden Betriebs abge­ändert werden. Diesbezüglich ist unter anderem eine Anpassung der Zufahrt für den ein- und ausfahrenden Verkehr und die Sicherstellung der ausreichenden Sichtweite unerlässlich. Ebenso ist der Steinschlagschutzdamm in enger Zusammenarbeit mit den Geologen der Geotest AG abweichend zum ursprünglichen Gefahrengutachten erstellt worden. Die Mitwirkung der Änderung Ueo Inertstoffdeponie Tschin­geley hat vom 17. Dezember 2020 bis 18. Januar 2021 stattgefunden. Im Rahmen dieser Mitwirkung ist eine Eingabe eingegangen. Die Grundeigentümerin ist bereit, die darin gestellte Forderung zu erfüllen, weshalb an den Planungsunterlagen keine Änderungen vorgenommen werden mussten. Der Gemeinderat hat von dieser Ausgangslage Kenntnis genommen und gestützt darauf die Anpassung der UeO Inert­stoffdeponie zur Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet.

Überarbeitung Campingreglement

Das aktuelle Campingreglement stammt aus dem Jahr 1980 und wurde 2002 und 2016 geändert. Insbesondere die aktuelle Situation bezüglich dem wilden Campieren und der fehlenden Standplätze gibt auch bei uns zu diskutieren. Der Gemeinderat erteilt der Kommission Sicherheit den Auftrag, das Reglement zu überarbeiten und auf die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Es ist vorgesehen, das Reglement der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 zur Genehmigung zu unterbreiten.

Ausserordentliche Gemeindeversammlung

Aufgrund der Absagen der Gemeindeversammlungen vom Dezember 2020 und derjenigen vom Juni 2021 hat der Gemeinderat für Freitag, 10. September 2021, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung angesetzt.

Strasse Grosse Scheidegg bleibt vorerst gesperrt

Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen, dass der Fachausschuss Naturgefahren entschieden hat, die Strasse zur Grossen Scheidegg vorläufig noch nicht zu öffnen. Die Gefährdung der Strasse durch einen Abbruch vom Gutzgletscher ist nach wie vor gegeben. Ebenso kann das Wanderwegnetz Pfingstegg/Bäregg vorläufig noch nicht geöffnet werden. Die Situation wird laufend überprüft.

Erteilte Baubewilligungen

Gemeinsam mit der Medienmitteilung aus dem Gemeinderat werden künftig alle rechtskräftig erteilten Baubewilligungen veröffentlicht. Für Januar und Februar 2021 sind dies:
  • Städeli Christian und Sibylla, Waldstrasse 20, 8125 Zollikerberg; Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Grindelwaldstrasse 99
  • Märki Brigitte, Mattenstrasse 10, 3600 Thun; Neubau ungedeckter Sitzplatz durch Terrainaufschüttung und Blocksteinmauern; Vor dem Holzweg 8
  • Bapst Michèle, Sonnhaldenstrasse 16, 4600 Olten; Dachsanierung Weidhaus, Ersatz Wellblech durch Schindeln; Ischbodenweg 3a
  • Ruoff Thomas, Spillstattstrasse 71A, 3818 Grindelwald; Erweiterung Wohnhaus durch Aufstockung; Dorfstrasse 117
  • Chrétien Markus, Hübelweg 6, 4222 Zwingen; Sanierung Mobilhome, Anbau eines Vordachs; Blattenweidweg, Camping Weisse Spinne
  • Jordi Roland und Katharina, Sonnenbergrain 9, 3013 Bern; Umbau Wohnhaus mit Einbau von zwei Lukarnen, Erstellung Anbau und Abbruch Scheune; Regenmattenstrasse 12 und 12a
  • Graf Sport AG, Dorfstrasse 95, 3818 Grindelwald; Einbau Café/BAR in bestehendes Reisebüro mit gastgewerblichen Terrassen; Dorfstrasse 95 und 97
  • Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald; Entgegennahme, Sortierung und Entsorgung von gemischten Bauabfällen, Gesuch um abfallrechtliche Betriebsbewilligung; Grythstrasse 4
  • Brawand Anton, Dorfstrasse 173, 3818 Grindelwald; bestehendes Dach anheben, Vergrösserung Heuraum; Bussalpstrasse 66a
  • Murbach Hans Peter, Freiestrasse 166, 8032 Zürich und Beard Julian, Klosterfeldweg 2, 5608 Stetten; Ersatz Elektrospeicher durch Neuinstallation aussen aufgestellte Wärmepumpe; Grundstrasse 42 + 44.

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