Aus dem Gemeinderat

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Betreuungsgutscheinsystem
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf den 1. Januar 2021 das System mit Betreuungsgutscheinen einzuführen. Die Gemeinde vergünstigt mit diesem System den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie. Zum Erhalt eines Gutscheins ist ein Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung nachzuweisen. Eltern von Kindern bis zum Kindergarten werden gemeindeintern zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Informationen bedient. Besteht Interesse am Angebot bei älteren Kindern, bitte bei der Gemeindeverwaltung melden.

eBau

In Gsteigwiler wird jedes Baugesuch ab sofort im eBau erfasst. Um den Aufwand bei der Verwaltung zu reduzieren, kann jeder Gesuchsteller das Baugesuch selber im eBau elektronisch erfassen und einreichen.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch ausgedruckt und unterschrieben in Papierform zugestellt werden. Auch der Bauentscheid sowie das Einspracheverfahren wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Die Links zum System und zu den Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gsteigwiler.ch. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder gar in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer. Auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten, sind gefährdet.
Wir bitten die Grundeigentümer deshalb, Äste und andere Bepflanzungen immer so zurückzuschneiden, dass sie weder in den Strassenraum hineinragen, noch die Erkennbarkeit von Strassensignalisationen beeinträchtigen.
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 0,5 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste müssen mindestens 4,5 Meter hoch über die Strasse ragen; über Geh- und Radwegen muss mind. eine Höhe von 2,5 Metern freigehalten werden.
Auch für die Beseitigung herunterfallender Blätter und Äste sind die Grundeigentümer verantwortlich.

Neophyten

Wir bitten die Bevölkerung, gebietsfremde schädliche Pflanzen fachgemäss und frühzeitig zu bekämpfen. Infos dazu erhalten Sie unter www.neophyt.ch oder Sie können bei der Gemeindeverwaltung Merkblätter beziehen. Zum Beispiel wachsen bei den Kirschlorbeersträuchern neuerdings wieder kleine Pflänzchen, welche so schnell wie möglich ausgerissen werden sollten. Wird dies nicht gemacht, sind diese später mühsam auszugraben.

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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