Aus dem Gemeinderat

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Änderungen bei Einreichung von ­Baugesuchen infolge eBau
Im Dezember 2020 hat der Grosse Rat unter anderem beschlossen, die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (ePuB) per 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft zu setzen. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Baugesuche sind neu über das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung Gündlischwand weist physische Baugesuche ab 1. März 2022 zurück. Die Baugesuche sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sind neu im eBau auszufüllen, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochzuladen und der Gemeindeverwaltung Gündlischwand zu übermitteln. Das System generiert ein Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Weitere Informationen zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) können der BSIG-Weisung Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 entnommen werden.

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