Aus dem Gemeinderat

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Die Gündlischwander haben an der Urne alle Vorlagen deutlich angenommen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gündlischwand haben an der Urne über vier Vorlagen abgestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 49,5 %. Das Budget 2021 wurde mit 104 Ja- zu 7 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Es rechnet im Gesamthaushalt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 21’630.–. Im allgemeinen Haushalt beträgt der Aufwandüberschuss Fr. 56’470.– Gemäss dem Budget weist die Spezialfinanzierung Wasser (Fr. 6060.–) einen Aufwandüberschuss auf, die Spezialfinanzierungen Abwasser (Fr. 34’800.– und Kehricht (Fr. 6100.–) weisen beide einen Ertragsüberschuss auf. Im Rahmen des neuen Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes hatte der Gemeinderat die Möglichkeit, in eigener Kompetenz die Steueranlage ab dem Jahr 2021 zu erhöhen. Bereits am 7. September 2020 entschied der Gemeinderat, den Stimmberechtigten die Beibehaltung der bisherigen Steueranlage von 1,90 Einheiten zu empfehlen. Neu wird die Verbrauchsgebühr im Bereich Wasser von Fr. 1.50/m3 auf Fr. 1.70/m3 erhöht.

Neuorganisation Abwasserentsorgung im Gebiet des Gemeindeverbands ARA Region Interlaken
Die Gemeinde Gündlischwand gehört dem Gemeindeverband ab dem 1. Januar des dem Inkrafttreten des neuen Organisationsreglements folgenden Kalenderjahres, frühestens ab dem 1. Januar 2022, als ARAplus-Gemeinde im Sinne des Organisationsreglements des Verbands an. Der Gemeinderat wird dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er wird insbesondere ermächtigt und beauftragt, mit dem Gemeindeverband einen Vertrag betreffend die Übertragung der Verbandsanlagen im Sinn von Artikel 77 des neuen Organisa­tionsreglements gemäss der Vorlage des Verbands vom 16. Januar 2020 abzuschliessen.
Das Organisationsreglement Gemeindeverband für die Abwasserreinigungsanlage Gündlischwand-Lütschental wird per 31. Dezember 2020 aufgehoben und der Verband diesbezüglich aufgelöst.

Sanierung Schulhaus
Fenster und Storenanlagen werden ersetzt und die Holzfassaden aufisoliert. Von aussen wird ein neuer Windfang zu sehen sein, der es ermöglicht, eine grosszügigere Garderobenanlage zu realisieren. Der nötige Kredit beläuft sich auf Fr. 557’000.–. Die Kosten sind mit den nötigen Veränderungen im Schulhausinnern auf Fr. 331’000.– geschätzt worden. Der Eingangsbereich würde einen direkten behindertengerechten Zugang zum Dachgeschoss bekommen. Weil im Obergeschoss der Grundriss wegen des Liftschachts geändert werden müsste, sollen auch die Toilettenanlagen saniert werden. Im Dachgeschoss würde ein behindertengerechtes WC eingebaut werden. Zur kompletten Sanierung des Schulhauses haben die Stimmberechtigen deutlich zugesagt.

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