Fuss- und Veloverkehrsrichtplan: Freigabe zur kantonalen Vorprüfung Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan ist ein Koordinationsinstrument des Gemeinderats zur Weiterentwicklung der Netze und Infrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr. Er beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Interlaken (mit Schnittstellen zu Nachbargemeinden) und berücksichtigt die Vorgaben des überkommunalen Verkehrsrichtplans Bödeli («Crossbow») von 1999 sowie die übergeordneten Verkehrsplanungen von Region und Kanton. Die Erarbeitung und der Erlass des Fuss- und Veloverkehrsrichtplans erfolgen parallel zur laufenden Ortsplanungsrevision. Der Fokus liegt auf sicheren Fuss- und Velowegen, insbesondere Schulwegen. Während der öffentlichen Mitwirkung von November bis Dezember 2024 gingen drei Eingaben ein. Die Anliegen wurden ausgewertet und die offenen Fragen geklärt. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht genehmigt und die Fuss- und Veloverkehrsrichtplanung zur kantonalen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) freigegeben. Aus der Vorprüfung können sich noch Änderungen ergeben. Anschliessend erfolgt die Beschlussfassung durch den Grossen Gemeinderat und die Genehmigung durch das AGR.